Eigentumsverhältnisse. Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsbe- rechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeich- nen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellun- gen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unent- geltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für den gesamten Schaden.
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Samples: General Conditions of Purchase
Eigentumsverhältnisse. Der Die AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen des- sen Übergabe mit der Abnahme; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsbe- rechtigt verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des der AG. Sie sind als solches solche vom AN zu kennzeich- nen kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Mängel an hergestelltem Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellun- gen Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der die AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unent- geltlich unentgeltlich für den die AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen des der AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem der AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des der AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.
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Eigentumsverhältnisse. Der Die AG erwirbt erwerben das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme; das gleiche . Das Gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen (Nr. 4, Abs. 2)Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsbe- rechtigt verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des der AG. Sie sind als solches zu kennzeich- nen kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellun- gen Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der erwerben die AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unent- geltlich unentgeltlich für den die AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen des der AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des der AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages Vertrags festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet Zuwiderhandlungen haften der AN für den gesamten Schaden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Eigentumsverhältnisse. Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsbe- rechtigt verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeich- nen kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellun- gen Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden verbun- den oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unent- geltlich unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für den gesamten Schaden.
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Samples: General Conditions of Purchase
Eigentumsverhältnisse. Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsbe- rechtigt verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeich- nen kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellun- gen Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unent- geltlich unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.
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Samples: Ausschreibung