Common use of Eigentumsverhältnisse Clause in Contracts

Eigentumsverhältnisse. Die AG erwerben das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Das Gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben die AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für die AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen der AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrags festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haften der AN für den gesamten Schaden.

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Eigentumsverhältnisse. Die Der AG erwerben erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Das Gleiche ; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten UnterlagenUnterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt verfügungsbe- rechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen kennzeich- nen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellungen Materialbeistellun- gen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben die erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich unent- geltlich für die den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen der des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrags Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haften Zuwiderhandlung haftet der AN für den gesamten Schaden.

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Eigentumsverhältnisse. Die Der AG erwerben erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Das Gleiche ; das gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten UnterlagenUnterlagen (Nr. 4, Abs. 2). Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden verbun- den oder vermischt, so erwerben die erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für die den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen der des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrags Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haften Zuwiderhandlung haftet der AN für den gesamten Schaden.

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Eigentumsverhältnisse. Die Der AG erwerben erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Das Gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben die erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für die den AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen der Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrags festgesetzten Vertrages festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haften haftet der AN für den gesamten Schaden.

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Eigentumsverhältnisse. Die AG erwerben erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen des- sen Übergabe mit der Abnahme. Das Gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der AG. Sie sind als solches solche vom AN zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Mängel an hergestelltem Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben erwirbt die AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für die AG. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen der AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben bei dem der AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrags Vertrages festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haften haftet der AN für den gesamten Schaden.

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