Gewährleistungsumfang Musterklauseln

Gewährleistungsumfang. Innerhalb des nachfolgend genannten Zeitraums gewährleistet Avaya, dass die Services gemäß der jeweils geltenden Servicebeschreibung in professioneller und fachmännischer Weise von qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Im Übrigen gelten - sofern nachfolgend nicht eingeschränkt - die gesetzlichen Regelungen.
Gewährleistungsumfang. Die oben genannten Gewährleistungen umfassen nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung von Maschinenkapazität oder -funktionen, deren Nutzung von Toshiba nicht in schriftlicher Form zugestimmt hat), Unfall, Änderung, unzulängliche Umgebungsbedingungen, Verwendung in einer anderen als der angegebenen Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung durch den Kunden oder einen Dritten entstehen oder durch ein Produkt verursacht wurden, für das Toshiba nicht verantwortlich ist. Bei Toshiba Maschinen entfällt die Gewährleistung im Falle einer Änderung oder Entfernung der Maschinen- oder Teilekennzeichnung (z. B. Typenschild).
Gewährleistungsumfang a) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, Beschaffenheitsabweichungen oder Mengenabweichungen sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.
Gewährleistungsumfang. Werden von Asklepios Dienstleistungen geschuldet, so ist Asklepios nicht zur Herstellung eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch jegliche Erfolgshaftung von Asklepios bzw. jede Gewähr für die Herstellung eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. Asklepios leistet in keinem Fall Gewähr für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden zurückzuführen sind. Asklepios weist auch darauf hin, dass sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw. der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Asklepios nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt Asklepios keine Gewähr für die weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Asklepios entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. In diesem Zusammenhang wird auf § 6.3 und 4 dieser AGB hingewiesen; § 5.2 gilt sinngemäß. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
Gewährleistungsumfang. Im Fall eines Mangels leistet Hyfra Nacherfüllung entweder durch Reparatur der mangelhaften Waren (Nachbesserung) oder durch Austausch der mangelhaften Waren durch einwandfreie (Nachlieferung). Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bei reparierten Waren läuft die ursprüngliche Anspruchsfrist ab Erhalt der reparierten Waren weiter. Gleiches gilt bei Nachlieferung. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Hyfra-Standort. Erstattungsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit bei der Nacherfüllung entstehenden Kosten, namentlich den Kosten für Transport, Reisen, Personal und Material, sind ausgeschlossen, wenn sich die Kosten durch den Transport der Waren zu einem anderen Ort als dem vereinbarten Lieferort erhöhen. Ebenfalls ausgeschlossen sind bei mangelhaften Waren Demontage- und Installationskosten. Hyfra kann dem Kunden diese Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Kunde kann solche Kosten nur gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ als Schadenersatz geltend machen. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde den davon betroffenen Auftrag stornieren oder eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten Versuch als gescheitert. Sind unter diese Gewährleistung fallende Waren nicht mehr verfügbar, kann Hyfra dafür in eigenem Ermessen Ersatz liefern.
Gewährleistungsumfang. (1) Der Auftragnehmer garantiert die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferungen. Er sichert die Einhaltung der jeweils aktuellen Normen sowie der verbindlichen EU-Vorschriften zu.
Gewährleistungsumfang. Der KÄUFER kann jederzeit vor dem Ende einer Gewährleistungszeit schriftlich sämtliche Mängel mitteilen, die an jeglichem Teil des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER festgestellt werden. Nach Empfang einer solchen Mitteilung wird der AUFTRAGNEHMER auf eigene Kosten und Gefahr und ohne die Tätigkeiten des KÄUFERS mehr als nötig zu behindern, alle Ersatzlieferungen, Reparaturen, Korrekturen, Änderungen, Fehlerbeseitigungen unverzüglich beginnen und so schnell wie möglich durchführen, die notwendig oder nützlich sind, um sämtliche Mängel zu beseitigen, und insbesondere Mängel an Design, Konstruktion, Betrieb oder Errichtung des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER. Der AUFTRAGNEHMER ist dementsprechend berechtigt, in angemessener Weise die erforderlichen Reparaturen und/oder Ersatzlieferungen durchzuführen, um die benannten Mängel zu beseitigen. Die PARTEIEN habe sich vorab auf einen Zeitplan für diese Mängelbeseitigungen zu einigen. Die Gewährleistungszeit für alle reparierten, ersetzten oder geänderten Teile des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER:
Gewährleistungsumfang. Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist des Lizenzgebers beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung nach Teil B, Xxxx.XX d). Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.
Gewährleistungsumfang. Werden von eibel.businesssoftware Dienstleistungen geschuldet, so ist eibel.businesssoftware nicht zur Herstellung eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch jegliche Erfolgshaftung von eibel.businesssoftware bzw. jede Gewähr für die Herstellung eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. eibel.businesssoftware leistet in keinem Fall Gewähr für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden zurückzuführen sind. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von eibel.businesssoftware entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.