Einkaufs- und Auftragsbedingungen. B.1 Maßgeblich für von DTG erteilte Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auftragsbedingungen von DTG.
B.2 Alle von DTG erteilten Aufträge und getätigten Käufe werden – soweit diese Bedingungen die Frage nicht regeln - ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.
B.3 DTG ist berechtigt, die Ansprüche aus ihrer Geschäftsverbindung abzutreten. Der Lieferant darf die Rechte und Pflichten aus der Bestellung nicht ohne schriftliche Zustimmung von DTG auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht für die Vorausabtretung der Kaufpreisforderung im Rahmen eines verlängerten Eigentums- vorbehaltes.
B.4 Zahlungen von DTG auf Rechnungen erfolgen unter Vorbehalt der späteren Rechnungsprüfung und Rückforderung ⮚ innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungseingang mit 3 % Skonto ⮚ oder innerhalb von 30 Tagen ohne Ab- zug.
B.5 Bei verfrüht eintreffender Xxxx wird die Rechnung auf den von DTG vertraglich gewünschten Liefertermin valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum.
B.6 Bei mangelhafter Ware bzw. Leistung oder vertragswidriger Teillieferung wird die Rechnung auf das Datum der Mangelfreiheit bzw. vollständigen Lieferung valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum.
B.7 Der Vertragspartner von DTG hat im gesetzli- chen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewährleistung und Schadensersatz zu leisten.
B.8 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistun- gen ist der von DTG bezeichnete Bestim- mungsort.
B.9 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und DTG ist Gerichts- stand Bielefeld.
B.10 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss internationalen Einheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. B.1. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie den oben genannten Geschäftsbedingungen (Teil A) gelten die nachstehenden Zahlungsbedingungen. B.2. Bei verfrüht eintreffender Xxxx aus Lieferungen des Vertragspartners wird die Rechnung auf den mit AQUAAIR vertraglich vereinbarten Liefertermin valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum. B.3. Bei mangelhafter Ware bzw. Leistung oder vertragswidriger Teillieferung des Vertragspartners wird die Rechnung auf das Datum der Mangelfreiheit bzw. vollständigen Lieferung valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum. B.4. Unser Vertragspartner hat im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Schadensersatz zu leisten.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Massgeblich für von Compusoft erteilte Aufträge sind aus- schliesslich die gesetzlichen Regelungen. Geschäftsbedin- gungen der Vertragspartner von Compusoft gelten nicht. Der Vertragspartner von Compusoft hat im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Scha- densersatz zu leisten. Erfüllungsort für die Pflichten von und für die Pflichten des Vertragspartners von Compusoft ist St. Gallen. Gerichts- stand ist St. Gallen. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von Avanis erteilte Aufträge sind ausschließlich die gesetzlichen Regelungen. Die Vertragspartner von Avanis haben im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Schadensersatz zu leisten. Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. B.1 Maßgeblich für von S&W erteilte Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auftragsbedingungen von S&W. Alle von S&W erteilten Aufträge und getätigten Käufe werden – soweit diese Bedingungen die Frage nicht regeln – ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.
B.3 S&W zahlt Rechnungen unter Vorbehalt der späteren Rechnungsprüfung
A.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Bei verfrüht eintreffender Xxxx wird die Rechnung auf den von S&W vertraglich gewünschten Liefertermin valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von xxxxx.xxx erteilte Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auf- tragsbedingungen von xxxxx.xxx.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von ARSiT erteilte Aufträge sind ausschließ- lich die gesetzlichen Regelungen. Unser Vertragspartner hat im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Schadensersatz zu leisten. Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von COBUS erteilte Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auftragsbedingungen von COBUS.
B.1 Alle von COBUS erteilten Aufträge und getätigten Käufe werden – soweit diese Bedingungen die Frage nicht regeln - ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt. Ge- schäftsbedingungen des Vertragspartners von COBUS gelten nicht.
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von PCS erteilte Aufträge und Bestel- lungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auf- tragsbedingungen von PCS.
B.1 Alle von PCS erteilten Aufträge und getätigten Käufe werden – soweit diese Bedingungen die Frage nicht regeln - ausschließlich auf Grundlage der gesetzli- chen Bestimmungen abgewickelt. Geschäftsbedin- gungen des Vertragspartners von PCS gelten nicht.
B.2 Der Vertragspartner von PCS hat im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewährleis- tung und Schadensersatz zu erbringen.
B.3 Für beide Vertragsparteien ist Erfüllungs- und Zah- lungsort der Sitz von PCS.
B.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertrags- partner und PCS ist Gerichtsstand der Sitz von PCS.
B.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, ins- besondere des UN-Kaufrechts (CISG).
Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Maßgeblich für von KTI erteilte Aufträge sind ausschließlich die gesetzlichen Regelungen. Die Vertragspartner von KTI haben im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Schadensersatz zu leisten. Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.