Einleitende Bestimmungen. 1.1 Wrapstock, s.r.o., der Betreiber der Website xxxxxxxxx.xxx, Unternehmens-ID Nr.: 020 18 888, mit eingetragenem Sitz: Zlín, Prštné 627, Postleitzahl: 760 01, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichtes in Brünn, Abteilung C, Akte 108392, liefert Nutzern/Nutzerinnen zu den vorliegenden Bedingungen Produkte, Dienstleistungen, Designs, Daten, Bilder und Anwendungen, die unter der Domain xxxxxxxxx.xxx eingestellt sind. 1.2 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen von Wrapstock regeln gemäß § 2371 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) die Geschäftsbedingungen für die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts, das urheberrechtlich geschützte Werk (Design) im Original oder in bearbeiteter oder anderweitig geänderter Form auf eine bestimmte Art und Weise oder auf alle Arten der Nutzung in unbegrenztem Umfang zu nutzen, und der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Lizenzgebühr an Wrapstock zu zahlen. 1.3 Die Erteilung von Lizenzen für Inhalte der Website ist Teil der angebotenen Dienstleistungen. 1.4 Außer der Lizenz erwirbt der Kunde/die Kundin keine weiteren Rechte an den Designs. Alle durch die Lizenz gewährten Rechte verbleiben im Eigentum des Nutzers/der Nutzerin, der/die das Design auf die Website hochlädt. 1.5 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, neben diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für Lizenzen an Designs auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Designs zu beachten. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte und Pflichten von Kunden/Kundinnen, Nutzern/Nutzerinnen und Wrapstock die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Samples: Lizenzen an Designs
Einleitende Bestimmungen. 1.1 Wrapstock, s.r.o., der Betreiber der Website xxxxxxxxx.xxx, Unternehmens-ID Nr.1 Ingress Gestützt auf die Schiedsklausel des Gesamtarbeitsvertrages vom 16. November 2015 (nachstehend: 020 18 888, mit eingetragenem SitzGAV) wird zwischen dem Schweizerischen Bühnenverband (nachstehend: Zlín, Prštné 627, PostleitzahlSBV) und dem Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (nachste- hend: 760 01, eingetragen SBKV) für die Regelung von Streitigkeiten im Handelsregister des Kreisgerichtes in Brünn, Abteilung C, Akte 108392, liefert Nutzern/Nutzerinnen zu den vorliegenden Bedingungen Produkte, Dienstleistungen, Designs, Daten, Bilder Bühnenbereich nachfolgende Bühnenschiedsordnung vereinbart und Anwendungenein Bühnenschiedsgericht (nachstehend: das Schiedsgericht) eingerichtet. § 2 Anwendungsbereich
1 Diese Bühnenschiedsordnung regelt alle Streitigkeiten, die unter der Domain xxxxxxxxx.xxx eingestellt sindsich aus dem Arbeits- verhältnis zwischen Bühnenleitung und künstlerischem Personal ergeben, das dem GAV untersteht (nachstehend: die Bühnenmitglieder).
1.2 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen 2 Ferner findet sie Anwendung, soweit das Schiedsgericht gemäss GAV zur Schlichtung und Entscheidung von Wrapstock regeln gemäß kollektivrechtlichen Streitigkeiten berufen ist.
3 Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts kann auch vereinbart werden für Streitig- keiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Bühnenleitung und anderem Personal als den Bühnenmitgliedern ergeben. § 2371 ff3 Instanzen der Bühnenschiedsordnung Einzige Instanz der Bühnenschiedsordnung ist das Schweizerische Schiedsgericht; die Bühnenschiedskommissionen sind abgeschafft. § 4 Sitz des Gesetzes NrSchiedsgerichts
1 Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich in der Stadt Bern.
2 Das Schiedsgericht kann auch an jedem anderen Ort verhandeln, Beweise ab- nehmen und beraten. 89/2012 Slg§ 5 Juge d'appui Der Juge d'appui ist in allen in der Bühnenschiedsordnung genannten Fällen das Regionalgericht Bern-Mittelland. § 6 Anwendbares materielles Recht
1 Das Schiedsgericht entscheidet nach folgenden Regeln (und in dieser hierarchi- schen Reihenfolge):
a) nach den Bestimmungen des GAV;
b) nach den einschlägigen Bühnenusanzen;
c) nach den Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
2 Eine Rechtswahl ist ausgeschlossen bzw. unbeachtlich. § 7 Anwendbares Verfahrensrecht
1 Das Verfahren richtet sich nach folgenden Regeln (und in dieser hierarchischen Reihenfolge):
a) nach den zwingenden Bestimmungen des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das Bürgerliche Gesetzbuch Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (nachstehend: IPRG);
b) nach den Bestimmungen dieser Bühnenschiedsordnung;
c) nach den verfahrensleitenden Anordnungen des Schiedsgerichts, die dieses in der jeweils geltenden Fassung (Regel nach Rücksprache mit den Parteien verabschiedet. 2 SBV und SBKV erklären hiermit ausdrücklich, auch im Folgenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) die Geschäftsbedingungen für die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts, das urheberrechtlich geschützte Werk (Design) im Original oder in bearbeiteter oder anderweitig geänderter Form auf eine bestimmte Art und Weise oder auf alle Arten der Nutzung in unbegrenztem Umfang zu nutzen, und der Kunde/die Kundin verpflichtet sichNamen ihrer Mitglieder, die Lizenzgebühr an Wrapstock zu zahlen.
1.3 Die Erteilung von Lizenzen für Inhalte Geltung des 3. Teils der Website ist Teil der angebotenen Dienstleistungen.
1.4 Außer der Lizenz erwirbt der Kunde/die Kundin keine weiteren Rechte an den DesignsSchweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Alle durch die Lizenz gewährten Rechte verbleiben im Eigentum des Nutzers/der Nutzerin, der/die das Design auf die Website hochlädt.
1.5 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, neben diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für Lizenzen an Designs auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dezember 2008 (nachstehend: ZPO) auszuschliessen und die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Designs Anwendung der Bestimmungen des zwölften Kapitels des IPRG zu beachten. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte und Pflichten von Kunden/Kundinnen, Nutzern/Nutzerinnen und Wrapstock die Allgemeinen Geschäftsbedingungenvereinbaren.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Künstlerische Chor Und Ballett /Tanzgruppenpersonal
Einleitende Bestimmungen. 1.1 Wrapstock, s.r.o., der Betreiber der Website xxxxxxxxx.xxx, Unternehmens-ID Nr.1 Ingress Gestützt auf die Schiedsklausel des Gesamtarbeitsvertrages vom 22. April 2014 (nachstehend: 020 18 888, mit eingetragenem SitzGAV) wird zwischen dem Schweizerischen Bühnenverband (nachste- hend: Zlín, Prštné 627, Postleitzahl: 760 01, eingetragen SBV) und SzeneSchweiz für die Regelung von Streitigkeiten im Handelsregister des Kreisgerichtes in Brünn, Abteilung C, Akte 108392, liefert Nutzern/Nutzerinnen zu den vorliegenden Bedingungen Produkte, Dienstleistungen, Designs, Daten, Bilder Bühnenbe- reich nachfolgende Bühnenschiedsordnung vereinbart und Anwendungenein Bühnenschiedsge- richt (nachstehend: das Schiedsgericht) eingerichtet. § 2 Anwendungsbereich
1 Diese Bühnenschiedsordnung regelt alle Streitigkeiten, die unter der Domain xxxxxxxxx.xxx eingestellt sindsich aus dem Arbeits- verhältnis zwischen Bühnenleitung und künstlerischem Personal ergeben, das dem GAV untersteht (nachstehend: die Bühnenmitglieder).
1.2 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen 2 Ferner findet sie Anwendung, soweit das Schiedsgericht gemäss GAV zur Schlich- tung und Entscheidung von Wrapstock regeln gemäß kollektivrechtlichen Streitigkeiten berufen ist.
3 Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts kann auch vereinbart werden für Streitig- keiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Bühnenleitung und anderem Personal als den Bühnenmitgliedern ergeben. § 2371 ff3 Instanzen der Bühnenschiedsordnung Einzige Instanz der Bühnenschiedsordnung ist das Schweizerische Schiedsgericht; die Bühnenschiedskommissionen sind abgeschafft. § 4 Sitz des Gesetzes NrSchiedsgerichts
1 Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich in der Stadt Bern.
2 Das Schiedsgericht kann auch an jedem anderen Ort verhandeln, Beweise abneh- men und beraten. 89/2012 Slg§ 5 Juge d'appui Der Juge d'appui ist in allen in der Bühnenschiedsordnung genannten Fällen das Regionalgericht Bern-Mittelland. § 6 Anwendbares materielles Recht
1 Das Schiedsgericht entscheidet nach folgenden Regeln (und in dieser hierarchi- schen Reihenfolge):
a) nach den Bestimmungen des GAV;
b) nach den einschlägigen Bühnenusanzen;
c) nach den Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
2 Eine Rechtswahl ist ausgeschlossen bzw. unbeachtlich. § 7 Anwendbares Verfahrensrecht
1 Das Verfahren richtet sich nach folgenden Regeln (und in dieser hierarchischen Reihenfolge):
a) nach den zwingenden Bestimmungen des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das Bürgerliche Gesetzbuch Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (nachstehend: IPRG);
b) nach den Bestimmungen dieser Bühnenschiedsordnung;
c) nach den verfahrensleitenden Anordnungen des Schiedsgerichts, die dieses in der jeweils geltenden Fassung (Regel nach Rücksprache mit den Parteien verabschiedet. 2 SBV und SzeneSchweiz erklären hiermit ausdrücklich, auch im Folgenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) die Geschäftsbedingungen für die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts, das urheberrechtlich geschützte Werk (Design) im Original oder in bearbeiteter oder anderweitig geänderter Form auf eine bestimmte Art und Weise oder auf alle Arten der Nutzung in unbegrenztem Umfang zu nutzen, und der Kunde/die Kundin verpflichtet sichNamen ihrer Mit- glieder, die Lizenzgebühr an Wrapstock zu zahlen.
1.3 Die Erteilung von Lizenzen für Inhalte Geltung des 3. Teils der Website ist Teil der angebotenen Dienstleistungen.
1.4 Außer der Lizenz erwirbt der Kunde/die Kundin keine weiteren Rechte an den DesignsSchweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Alle durch die Lizenz gewährten Rechte verbleiben im Eigentum des Nutzers/der Nutzerin, der/die das Design auf die Website hochlädt.
1.5 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, neben diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für Lizenzen an Designs auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dezember 2008 (nachstehend: ZPO) auszuschliessen und die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Designs Anwendung der Bestimmungen des zwölften Kapitels des IPRG zu beachten. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte und Pflichten von Kunden/Kundinnen, Nutzern/Nutzerinnen und Wrapstock die Allgemeinen Geschäftsbedingungenvereinbaren.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Künstlerische Solopersonal
Einleitende Bestimmungen. 1.1 Wrapstock, s.r.o., der Betreiber der Website xxxxxxxxx.xxx, Unternehmens-ID Nr.: 020 18 888, mit eingetragenem Sitz: Zlín, Prštné 627, Postleitzahl: 760 01, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichtes in Brünn, Abteilung C, Akte 108392, liefert NutzernKunden/Nutzerinnen Kundinnen zu den vorliegenden Bedingungen Produkte, Dienstleistungen, Designs, Daten, Bilder und Anwendungen, die unter der Domain xxxxxxxxx.xxx eingestellt sind.
1.2 Diese Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen von Wrapstock regeln gemäß § 2371 2079 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils geltenden seiner geänderten Fassung (im Folgenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) die Geschäftsbedingungen für Rechte und Pflichten der Parteien, die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts, sich aus dem gemäß Gesetz Nr. 89/2012 Slg. über das urheberrechtlich geschützte Werk Bürgerliche Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Wrapstock und einer anderen natürlichen oder juristischen Person (Design) im Original oder in bearbeiteter oder anderweitig geänderter Form auf eine bestimmte Art und Weise oder auf alle Arten der Nutzung in unbegrenztem Umfang zu nutzen, und der Folgenden nur „Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Lizenzgebühr an Wrapstock zu zahlenKundin“) ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen.
1.3 Die Erteilung von Lizenzen für Inhalte der Website ist Teil der angebotenen Dienstleistungen.
1.4 Außer der Lizenz erwirbt der Kunde/die Kundin keine weiteren Rechte an den Designs. Alle durch die Lizenz gewährten Rechte verbleiben im Eigentum des Nutzers/der Nutzerin, der/die das Design auf die Website hochlädt.
1.5 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, neben diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für Lizenzen an Designs auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Lizenzen an Designs zu beachten. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte und Pflichten von Kunden/Kundinnen, Nutzern/Nutzerinnen und Wrapstock die Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingungen (AGB).
1.4 Wrapstock ist berechtigt, den Text dieser Besonderen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Keine Änderung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen berührt das während der Geltungsdauer der vorangegangenen Fassung entstandene Verpflichtungsverhältnis. Die aktuelle Fassung der Besonderen Geschäftsbedingungen von Wrapstock wird auf der Wrapstock-Website veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.
1.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die hier verwendeten Ausdrücke die gleiche Bedeutung wie die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten.
1.6 Für die Zwecke dieses Vertrags werden das Unternehmen Wrapstock und der Kunde/die Kundin als „Parteien“ bezeichnet.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Designs
Einleitende Bestimmungen. 1.1 Wrapstock, s.r.o., der Betreiber der Website xxxxxxxxx.xxx, Unternehmens-ID Nr.: 020 18 888, mit eingetragenem Sitz: Zlín, Prštné 627, Postleitzahl: 760 01, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichtes in Brünn, Abteilung C, Akte 108392, liefert Nutzern/Nutzerinnen zu den 1. Die vorliegenden Bedingungen Produkte, Dienstleistungen, Designs, Daten, Bilder und Anwendungen, die unter der Domain xxxxxxxxx.xxx eingestellt sind.
1.2 Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wrapstock regeln gemäß § 2371 ff1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch 89/2012, Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung späterer Vorschriften (nachstehend "Bürgerliches Gesetzbuch"), die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Folgenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) Zusammenhang mit der Aushandlung und Erfüllung aller zwischen der RD Rýmařov s.r.o. geschlossenen Verträge, ID.-Nr. 18953581, mit Sitz in 8. května 1191/45, 795 01 Rýmařov (nachstehend "RD Rýmařov s.r.o." genannt), und einer natürlichen oder juristischen Person in der Position eines Käufers oder Xxxxxx (nachstehend "Käufer" genannt).
2. Verbraucher ist eine natürliche Person, die Geschäftsbedingungen für mit der RD Rýmařov s.r.o. einen Vertrag abschließt oder mit ihr in sonstiger Weise außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder ihrer selbständigen Berufsausübung handelt.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die Erteilung selbständig, auf eigene Rechnung und Verantwortung eine gewerbliche oder ähnliche Tätigkeit mit der Berechtigung zur Ausübung des RechtsAbsicht ausübt, das urheberrechtlich geschützte Werk (Design) diese dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht auszuüben. Als Unternehmer gilt auch derjenige, der im Original Rahmen seiner gewerblichen, kaufmännischen oder ähnlichen Tätigkeit oder in bearbeiteter Ausübung seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit Verträge abschließt, oder anderweitig geänderter Form auf eine bestimmte Art und Weise derjenige, der im Namen oder auf alle Arten der Nutzung in unbegrenztem Umfang zu nutzen, und der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Lizenzgebühr an Wrapstock zu zahlenRechnung eines Unternehmers handelt.
1.3 Die Erteilung 4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller von Lizenzen für Inhalte der Website ist Teil RD Rýmařov s.r.o. abgeschlossenen Verträge, insbesondere der angebotenen DienstleistungenWerkverträge, Kaufverträge und Warenlieferungsverträge. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nach Vertragsschluss in das Vertragsverhältnis übernommen - in einem solchen Fall haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
1.4 Außer der Lizenz erwirbt der Kunde/die Kundin keine weiteren Rechte an den Designs5. Alle durch die Lizenz gewährten Rechte verbleiben im Eigentum des Nutzers/der NutzerinRD Rýmařov s.r.o. ist berechtigt, der/die das Design auf die Website hochlädt.
1.5 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, neben diesen Besonderen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lizenzen an Designs auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Designs einseitig zu beachtenändern. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für Die Änderung berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die während der Geltungsdauer der früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Die aktuelle Fassung der Bedingungen ist auf der Website von Kunden/KundinnenRD Rýmařov s.r.o. veröffentlicht: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/
6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in tschechischer, Nutzern/Nutzerinnen englischer und Wrapstock die deutscher Sprache abgefasst. Die englische Fassung des Vertrags und der Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingungen ist immer maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen