Common use of Einleitung Und Warnhinweise Clause in Contracts

Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) ist als Einleitung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haftet nur die Sparkasse KölnBonn, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm), die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelte, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre. Nicht anwendbar. Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre. Angabe der Angebotsfrist, innerhalb deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Einleitung und Warnhin- weise Die folgende Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) ist sollte als Einleitung zum Prospekt zu verstehenProspekteinleitung verstanden werden. Der Anleger sollte jede sich bei jeder Entscheidung, in die Schuldverschreibungen Wertpapiere zu investiereninves- tieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats Mit- gliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommenaufkom- men, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haftet haften nur die Sparkasse KölnBonn, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm)diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung Übersetzungen vorgelegt und übermittelteübermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen ande- ren Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung zur Ver- wendung des Emittenten oder der Prospekts durch Finanzintermediä- re Die Emittentin hat für die Erstellung Dauer der Gültigkeit dieses Prospekt ihre Zustim- mung erteilt, dass der Prospekt von Finanzintermediären im Sinne von Art. 5 des Prospekts verantwortlichen Person Luxemburgischen Gesetzes vom 10.07.2005 betreffend den Prospekt für Wertpapiere, denen sie dies im Einzelfall zukünftig ausdrücklich gestat- tet, zur endgültigen Platzierung in Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verwendet werden darf. Die Emittentin hat bisher keinen Finanzintermediären solche individuellen Zustimmungen erteilt. Sie behält sich vor, Finanzintermediären diese Zu- stimmung zu erteilen. Hinsichtlich einer solchen endgültigen Platzierung durch Finanzintermediäre übernimmt die Emittentin die Haftung für den Inhalt des Prospekts. Weitere klare und objektive Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist oder die für die Verwendung des Prospekts für relevant sind, gibt es nicht. Die Angebotsfrist, während derer die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre. Nicht anwendbarerfolgen kann, entspricht der Angebotsfrist gemäß diesem Prospekt, also dem Zeitraum vom 31.01.2018 (8 Uhr) bis zum 21.01.2019. Die Finanzintermediäre nehmen jeweils nicht am öffentli- chen Angebot teil. Sollte die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre. Angabe der Angebotsfrist, innerhalb deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die Finanzintermediären die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wirdProspektes erteilen oder etwaige neue Informationen zu Finanzinter- mediären vorliegen, die zum Zeitpunkt der Billigung unbekannt waren, wird sie dies unverzüglich auf der Internetseite (xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx) bekannt machen. Jeder den Prospekt verwendende Finanzintermediär hat auf seiner Website anzugeben, dass er den Prospekt mit Zustimmung verwendet. Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten.

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Samples: Wertpapierprospekt

Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung stellt die wesentlichen Merkmale und Risiken der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") und der Optionsscheine, die „Zusammenfassung“) unter dem Dreiteiligen Basisprospekt begeben werden, dar. Die Zusammenfassung ist als Einleitung Einführung zum Prospekt Dreiteiligen Basisprospekt zu verstehen, der aus dieser Zusammenfassung, dem Registrierungsformular der Citigroup Global Markets Deutschland AG vom 3. Mai 2013 inklusive etwaiger Nachträge und der Wertpapierbeschreibung der Citigroup Global Markets Deutschland AG vom 8. Mai 2013 besteht. Der Anleger sollte jede Entscheidung, Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen zu investierenOptionsscheine auf die Prüfung des gesamten Prospekts, auf den Prospekt als Ganzen einschließlich etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Ein AnlegerFür den Fall, der wegen dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in dem Prospekt einem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben Klage einreichen willInformationen geltend gemacht werden, muss nach den nationalen könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts- raums die Kosten für die eine Übersetzung des Prospekts aufkommenBasisprospekts, bevor das Verfahren eingeleitet werden kannetwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haftet nur die Sparkasse KölnBonnDer Emittent kann für den Inhalt dieser Zusammenfassung, Xxxxxxxxxxxxx 00einschließlich einer gegebenenfalls angefertigten Übersetzung davon, 00000 Xxxxhaftbar gemacht werden, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm), die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelte, und dies auch jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführendgelesen wird oder sie, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Dreiteiligen Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 − Zustimmung Verwendung Prospekts wesentliche Angaben, zur des Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung oder und endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre. Nicht anwendbar. Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre. Angabe der Angebotsfrist, innerhalb deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren Wertpapiere durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für während der Dauer der Gültigkeit des Dreiteiligen Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Anlegern sind im Falle eines Angebots durch einen Finanzintermediär von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots die die Zustimmung Angebotsbedingungen zur Verwendung des Prospekts erteilt wirdVerfügung zu stellen.

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Samples: Endgültige Bedingungen