Common use of Einräumung von Nutzungsrechten Clause in Contracts

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließliche, zeitlich befristete und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens ein. 2.2. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließt.

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Samples: Software License Agreement

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1(1) SEGNO räumt dem Kunden/Lizenznehmer mit Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, nicht übertragbares, entgeltliches und unbefristetes Recht ein, die im Auftrag bzw. Mit Auslieferung und Freischaltung in der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließliche, zeitlich befristete und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Anlage zum Auftrag aufgeführten Programme („Lizenzgegenstand“) nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen. (2) Das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf den im Angebot / in der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens einAuftragsbestätigung genannten Zweck („Nutzungszweck“). 2.2(3) Der Kunde/Lizenznehmer ist zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs berechtigt. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn BereichDas Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegenstandes ist beschränkt auf die Installation des Lizenzgegenstandes auf einem im unmittelbaren Besitz des Kunden/Lizenznehmers stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstandes sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherheitskopie vom Lizenzgegenstand durch eine gemäß § 69 d Abs. Aus der Dokumentation ergibt sich 2 UrhG hierzu berechtigte Person. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der VertragssoftwareAusdruck des Programmcodes dar. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich (4) Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstandes ist beschränkt auf den Erhalt oder die Widerherstellung der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienenvereinbarten Funktionalität des Lizenzgegenstandes. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware (5) Eine Verpfändung ist nicht gestattet. Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Genehmigung des Lizenzgebers und nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diesen Lizenzbedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde/Lizenznehmer keinerlei Kopien an der Software (einschließlich etwaiger Vorversionen) zurückbehält. 2.7(6) Das Recht zur De- oder Rückkompilierung des Lizenzgegenstandes wird nur unter des Bedingung des § 69e Abs. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmungim Rahmen des § 69 e Abs. Davon ausgenommen ist die 2.82 Nr. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten1 bis 3 UrhG gewährt. 2.9(7) Für die Nutzung der überlassenen Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/ oder Computersystem ist eine zusätzliche Lizenz zu erwerben, wodurch weitere Lizenzgebühren zu entrichten sind. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen Eine Nutzung der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattetSoftware auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. in einem Netzwerk ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur gegen Erwerb der entsprechenden Lizenzen zulässig. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte 8) Der Lizenzgeber ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Vertragssoftware an den Erwerber Software sowie der Maschinen zu übertragendazugehörigen Benutzerdokumentation. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem VorbehaltSoftware befinden, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkenntdürfen weder verändert, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließtbeseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung OPTOTECH räumt dem Kunden - vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen, schriftlichen Vereinbarung - aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an vollständigen Zahlung der Vertragssoftware vereinbarten Vergütung, das nicht ausschließliche, zeitlich befristete dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, die Software zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Ist der Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union, gilt das Nutzungsrecht EU-weit. Der Kunde darf die Software nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen. Die gewerbliche Weitervermietung ist untersagt. Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Überträgt der Kunde sein Nutzungsrecht an einen Dritten, hat er seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen hinsichtlich Inhaltes und Umfang der Nutzungsrechte dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung an den Dritten ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung berechtigt. Er hat etwaige Kopien der Software zu löschen, soweit es sich nicht um Kopien zur ordnungsgemäßen Datensicherung handelt. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen und keine Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Bearbeitungen der Software vorzunehmen, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Überlässt OPTOTECH dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z. B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage der Software (z. B. Update, Upgrade), die früher überlassene Software („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen sie diesen Bestimmungen. Stellt OPTOTECH eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von OPTOTECH, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. OPTOTECH räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen nebeneinander genutzt werden dürfen. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 des Vorgenannten – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens ein. 2.2gestattet. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem Bei durch OPTOTECH vertriebenen Softwareprodukten von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn BereichDrittherstellern bzw. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, implementierten Drittsoftwareelementen gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise der Dritthersteller für diese Updates, Upgrades und neuen VersionenSoftware(teile) vorrangig. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließt.

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Samples: Software License Agreement

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließliche, zeitlich befristete und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens ein. 2.2. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. die Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.92.8. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.102.9. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließt.

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Samples: Software License Agreement

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.11. Mit Auslieferung Die Agentur wird dem Kunden etwaige ihr eigene übertragbare Rechte, ins- besondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, zur ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Verwertung der unter diesem Vertrag und/oder den einzel- nen Aufträgen erzielten Arbeitsergebnisse nur mit ihrer vorherigen ausdrück- lichen Zustimung einräumen. Diese Zustimmung wird die Agentur regelmäßig erst erteilen, sofern und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware sobald (a) sämtliche den Auftrag betreffenden Rech- nungen und (b) ggf. –je nach Vereinbarung im Einzelfall- die für eine Über- tragung von Nutzungsrechten gesondert vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt sind. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur, soweit dies zeitlich, sachlich und territorial gesehen im Rahmen des zur Verwirklichung des Vertragszwecks Notwendigen liegt und nichts anderes vereinbart ist. Zu den urheberrechtlichen Nutzungsrechten gehören insbesondere das nicht ausschließlicheVerviel- fältigungs-, zeitlich befristete Verbreitungs-, Ausstellung-, Vortrags-, Aufführungs- und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Vor- führrecht, das Senderecht, das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog oder digital sowie das Recht der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens einöffentlichen Zugänglich- machung. Eine Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unwirksam. 2.22. Die Dokumentation Rechte an sämtlichen Entwürfen, Mustern, Modellen o.ä., die vom Kun- den abgelehnt oder die nicht ausgeführt wurden, verbleiben bei der Agentur. Auf Anforderung der Agentur hat der Kunde alle diesbezüglichen Daten und körperlichen Wiedergaben zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftwarelöschen und/oder herauszugeben. 2.33. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigtXxxxx die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben wird sie deren Ver- wertungs- oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen Urhebernutzungsrechte und/oder deren Zustimmung für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigtFremdleistung namens, im Falle Auftrag und auf Rechnung des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung Kunden erwerben, soweit dies örtlich, zeitlich und sachlich im Rahmen des zur Verwirklichung des Vertragszwecks Notwendigen liegt und nichts anderes vereinbart ist. Er- folgt die Heranziehung Dritter im Namen und auf Rechnung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten Agentur, wird sie die Rechte an der Vertragssoftware an und/oder die Zustimmung im vorstehenden Umfang auf den Erwerber der Maschinen zu Kunden übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zulasten des Kunden. 4. Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließtAgentur hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.11.1 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftrags- bestätigung von Wolters Kluwer Service und Vertrieb und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung und Leistung zustande. Mit Auslieferung Zahlung der vereinbarten Lizenz- gebühr räumt Wolters Kluwer Service und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware Vertrieb dem Lizenznehmer das nicht ausschließlicheausschließliche und nicht über- tragbare, zeitlich befristete auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht ein, die im Auftrag bzw. in der Anlage zum Auftrag aufgeführten Computerprogramme ("Lizenz- gegenstand") nach Maßgabe dieser Softwarelizenzbedin- gungen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare zu dekompilieren. 1.2 Das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung ist be- schränkt auf den in der Vertragssoftware Auftragsbestätigung genannten Zweck ("Nutzungszweck"). 1.3 Das Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegen- stands ist beschränkt auf die Installation des Lizenzge- genstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Lizenz- nehmers stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und deren Dokumentation auf eine Vervielfältigung, die not- wendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstands sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzgegen- stand durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berech- tigte Person. 1.4 Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität des Lizenzgegenstands. 1.5 Das Recht zur Dekompilierung des Lizenzgegen- stands wird nur unter der Bedingung des § 69e Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des § 69e Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 UrhG gewährt. 1.6 Die Einräumung der vorstehend genannten Nut- zungsrechte an dem Lizenzgegenstand setzt den wirksa- men Abschluss eines Softwarepflegevertrags zwischen dem Lizenznehmer und Wolters Kluwer Software und Service voraus, für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens eindie in Abschnitt II. genannten Softwarepflegebedingungen gelten; mit Ende des Soft- warepflegevertrags endet gleichzeitig das dem Lizenz- nehmer gewährte Nutzungsrecht an dem Lizenzgegen- stand (auflösende Bedingung). 2.21.7 Der Lizenzgegenstand enthält Computerpro- gramme, die von Dritten stammen und die dem Lizenz- nehmer kostenlos auf Basis der Lizenzbestimmungen des Dritten überlassen werden, die diesen Programmen in einer Textdatei beigefügt sind und unter xxx.xxxxxx.xxxxxxxx.xxx.xx/~xxxxxxxx/xxxxx/xxxxxxx.xxxx eingesehen werden können. Die Dokumentation zu jeweiligen Programme sind in der Vertragssoftware mit dem Softwaredokumentation als von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der VertragssoftwareDritten stam- mende Programme gekennzeichnet. 2.31.8 Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte am Lizenzgegenstand werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben den Lizenzgegenstand zu vermieten oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen VersionenRahmen eines Application Service Providing zu nutzen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließt.

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Samples: Software License Agreement

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung der Vertragssoftware 3.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließlichedem Besteller ein einfaches, zeitlich befristete unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zu der jeweils vereinbarten Einzel- oder Mehrplatznutzung ein. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Besteller seinen Geschäftssitz hat. Das Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von höchstens der Anzahl von Nutzern in Anspruch genommen werden, für die der Besteller die Vergütung gemäß Ziffer 6 entrichtet hat. 3.2 Der Besteller darf die Software nur für eigene Zwecke und – vorbehaltlich die Zwecke der Regelung Unternehmen einsetzen, die mit ihm im Sinne des 3.3 Vervielfältigungen der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den bestimmungsgemäßen vertragsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens einnotwendig ist. Der Besteller darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf körperlichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. 2.2. Die Dokumentation zu 3.4 Hat der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht Besteller die Software im Wege des Online-Downloads erworben, ist er berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte Software bei Weitergabe gemäß Ziffer 8 auf einen Datenträger zu kopieren. Im Übrigen entspricht unser Recht an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienenOnline-Kopie dem Recht an einer auf Daten- xxxxxx überlassenen Software. 2.4. Das Nutzungsrecht 3.5 Der Besteller ist auf den Objektcode zur Änderung, Erweiterung oder sonstigen Umar- beitung der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber Software im Einzelfall UpdatesSinne von § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassenals das Gesetz sie unabdingbar erlaubt. Dem Besteller stehen an solchen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die seine Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragenUrsprungs- software hinausgehen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem VorbehaltWir können vom Besteller verlangen, dass er uns etwaige von Gesetzes wegen entstehende Schutzrechte vollständig überträgt oder ein ausschließliches Nutzungsrecht daran einräumt. Im Gegenzug erhält der Erwerber Besteller von uns gegenüber ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Vervielfäl- tigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist dem Besteller untersagt. 3.6 Der Besteller ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und nur dann, wenn wir trotz schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung mit der Übermittlung der Daten und/oder Informationen in Verzug sind, die Geltung dieser Nutzungsbedingungen der Besteller für die Herstellung von Interoperabilität mit anderer Hard- und Software benötigt. 3.7 Diese Sonderbedingungen finden auch für ihn schriftlich anerkenntauf eine Ergänzung (z.B. Patch) oder Neuauflage der Software (z.B. Update/-grade) Anwendung, indem die als Nachbesserungs- oder Wartungsmaßnahme das ursprünglich Gelieferte ergänzt oder ganz oder teilweise an seine Stelle tritt. Stellen wir insgesamt eine Neuauflage zur Ver- fügung, erlöschen in Bezug auf die vorhandene Software die Befugnisse des Bestellers, sobald er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließtdie neu aufgelegte Soft- ware produktiv nutzt, wobei wir dem Besteller eine dreimonatige Umstellungsfrist gewähren, während der er befugt ist, beide Soft- ware-Versionen nebeneinander zu nutzen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Von Software

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.13.1 Der Vertragspartner erhält nur die folgenden beschriebenen Nutzungsrechte. Mit Auslieferung Urheber- und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen sonstige Schutzrechte an der Vertragssoftware Software und aller neuen Versionen gehören im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Testo. 3.2 Testo räumt dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das nicht nicht-ausschließliche, zeitlich befristete unbeschränkte Recht ein, die Software für die vertraglich vereinbarten bzw. für die beiderseitig vorausgesetzten Anwendungszwecke zu nutzen. 3.3 Bei einem Vertrag mit nur zeitlich begrenzter Überlassung der Software gelten vorrangig die Sonderregeln in I. 9 der Testo-AGB. 3.4 Die inhaltliche Reichweite der Lizenzen sowie Art und – vorbehaltlich Umfang der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus Produktbeschreibung und Bestellbestätigung. 3.5 Der Vertragspartner erhält die Berechtigung notwendige, als solche gekennzeichnete, Sicherungskopien zu erstellen und zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Vervielfältigungen der Vertragssoftware Software vorzunehmen. Schutzrechts- und Urheberrechtsvermerke innerhalb der Software müssen unverändert bleiben. 3.6 Nachfolgende Tätigkeiten erfordern eine schriftliche Zustimmung von Xxxxx: 3.7 Die Übersetzung, Bearbeitung oder Umarbeitung der Software ist nur im Rahmen des durch § 69d UrhG geregelten Umfangs gestattet. Stellt Testo die für die Dekompilierung der Software zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen erforderlichen Informationen und Unterlagen trotz schriftlicher Anfrage nicht zur Verfügung, ist die Dekompilierung nur in den Grenzen des 69e UrhG zulässig. 3.8 Wird die Software zu Demonstrations-, Pilot- oder Testzwecken überlassen, sind die Nutzungsbefugnisse des Kunden folgendermaßen beschränkt: Der Einsatz ist so weit erlaubt, wie er der Feststellung des Zustands der Software und ihrer Eignung für die Zwecke des Kunden dient. Bei der Software zu Testzwecken kann es sich um Prototypen, Beta-Versionen oder Ähnlichem handeln, für deren Dokumentation Fehlerfreiheit und Stabilität noch nicht für jeden Einsatzzweck garantiert wird. Ansprüche auf Mängelhaftung sind daher ausgeschlossen (es sei denn es steht eine arglistige oder vorsätzliche Schädigung in Rede). Nach Ablauf eines bestimmten Testzeitraums ist die Software vom Vertragspartner vollständig und unwiederbringlich zu löschen und dies Testo auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. 3.9 Wurde eine neue Version der überlassenen Software installiert (z.B. als Nacherfüllungsleistung oder im Rahmen eines Wartungsvertrages) entfallen die Nutzungsbefugnisse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens einvorherigen Programmstand. 2.2. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte an der Vertragssoftware an den Erwerber der Maschinen zu übertragen. In diesem Fall enden Ihre eigenen Rechte zur Nutzung der Vertragssoftware automatisch. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erwerber uns gegenüber die Geltung dieser Nutzungsbedingungen auch für ihn schriftlich anerkennt, indem er einen vergütungspflichtigen Softwarenutzungsvertrag mit uns schließt.

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