Sicherung Musterklauseln

Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag heraus zu verlangen; § 449 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, ent- hält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird das Produkt vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle des Produkts die aus dem Wei- terverkauf dem Kunden zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bis zum Vertragsschluss erfolgten Abtretungen von Zahlungsansprüchen aus dem Wei- terverkauf der von uns gelieferten Produkte sind uns spätestens bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehalts- ware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf das unter Eigentums- vorbehalt stehende Produkt oder die an dessen Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Im Fall einer Pfändung ist der Kunde verpflichtet, uns das Pfän- dungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzusenden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird das von uns gelieferte Produkt mit anderen Waren ver- mengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entstehenden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Mitei- gentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich ver- wertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder jedem Miteigentümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zu- stehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspart- nern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterverkauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisfo...
Sicherung. IBM wird die Produktions-, Vorproduktions- und Disaster-Recovery-Daten mindestens einmal täglich auf einem lokalen Plattenspeicher sichern. Zu den Daten gehören die Konfiguration der Hauptinfrastruktur, die Produktkonfiguration, die Erweiterungen und die Dateien, die zur Wiederherstellung eines ausgefallenen Systems erforderlich sind. Lokale Sicherungen werden jede Nacht an eine remote Speicherposition übertragen und sieben Tage lang aufbewahrt. Durch die Sicherungen wird der Disaster- Recovery-Plan erweitert.
Sicherung. Für Produktionsinstanzen werden täglich und für Nicht-Produktionsinstanzen werden wöchentlich Sicherungen durchgeführt. Die Sicherungskopien der Kundendaten werden von IBM bei Produktionsinstanzen für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen und bei Nicht-Produktionsinstanzen für bis zu sieben Tage aufbewahrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die IBM SaaS-Sicherheit so zu konfigurieren, dass einzelne Benutzer keine Daten löschen können. Werden trotzdem Daten gelöscht, ist sich der Kunde dessen bewusst und bestätigt, dass IBM nicht dazu verpflichtet ist, die gelöschten Daten wiederherzustellen, und Maßnahmen zur Datenwiederherstellung ggf. in Rechnung stellen wird.
Sicherung. Eine rechtliche Sicherung des zeitlich begrenzten Veräußerungsverbotes wird je nach Anlagegut vorgenommen. (z.. Grundbucheintrag, Bindungsfrist in einem Sparvertrag etc.).
Sicherung. 1. Der Verarbeiter ist bemüht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten, gegen Verlust oder gegen jede Form der rechtswidrigen Verarbeitung (wie unbefugter Zugriff, Verletzung, Änderung oder Offenlegung personenbezogener Daten) zu ergreifen. Auf Verlangen des Verarbeitungs- verantwortlichen teilt der Verarbeiter Informationen über die getroffenen Sicherheitsmaß- nahmen mit. 2. Der Verarbeiter garantiert nicht, dass die Sicherung unter allen Umständen wirkungsvoll ist. Der Verarbeiter bemüht sich, dass die Sicherheit ein Niveau erreicht, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der personenbezogenen Daten und den mit der Bereitstellung der Sicherheit verbundenen Kosten nicht aus dem Rahmen fällt. 3. Der Verarbeitungsverantwortliche stellt dem Verarbeiter nur dann personenbezogene Daten zur Verarbeitung zur Verfügung, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind. 4. Der Verarbeitungsverantwortliche ist für die Erfüllung der von den Parteien vereinbarten Maßregeln verantwortlich.
Sicherung. Der Stollen ist mit voreilender Sicherung sowie Brustverbau herzustellen. Der Holzverzug ist nur bis zu einem Ausbruchquerschnitt von max. 6 m2 einzusetzen.
Sicherung. Der Speicher für gemeinsam genutzte Ordner und die Anwendungsdatenbanken werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden lokal durchgeführt und in eine andere Datenbank in einem räumlich getrennten Rechenzentrum repliziert. IBM bewahrt die täglichen Sicherungen der vergangenen sieben (7) Tage und zusätzlich vier (4) wöchentliche Sicherungen auf. Die Sicherungen werden bei der Speicherung auf einem plattenbasierten Sicherungssystem und während der Übertragung verschlüsselt.
Sicherung. 25.5.1Der Kunde sorgt für alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der NEXUS-Software vor Zerstörung, Diebstahl oder Missbrauch. Dem Kunden obliegen insbesondere die Herstellung von Sicherheitskopien der NEXUS-Software und deren zweckmäßige Aufbewahrung. 25.5.2Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die NEXUS-Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). 25.5.3Die Anfertigung von Sicherungskopien bzw. der Datensicherung hat in den im Tätigkeitsbereich des Kunden üblichen zeitlichen Abständen zu erfolgen, soll aber mindestens einmal täglich vorgenommen werden.
Sicherung. Die Sicherung der Baustelle obliegt dem Besteller. Waren, Maschinen sowie gefährdete Gebäude und Einrichtungsstellen hat er zu entfernen bzw. so abzusichern, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Der Besteller hat die Baustelle auch gegen Feuer und Explosion zu sichern. Er übernimmt die Gewähr, dass die bauseits beigestellten, zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Gerüste und sonstige Vorrichtungen und Bedarfsgegenstände den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Sicherung. 6.1. Der Auftragsverarbeiter bemüht sich, ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten, gegen Verlust oder gegen jede Form der rechtswidrigen Verarbeitung (wie beispielsweise unberechtigter Zugriff, Änderung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten) zu ergreifen. 6.2. Der Auftragsverarbeiter hat zumindest folgende Maßnahmen ergriffen: • Ein sicheres internes Netzwerk • Physische Maßnahmen zur Zugangssicherung • Organisatorische Maßnahmen zur Zugangssicherung • Starke Passwortrichtlinie • Überprüfung der Einhaltung von Richtlinien anhand von Stichproben • Zweckgebundene Zugangseinschränkungen • Sicherung von Netzverbindungen anhand der Secure Socket Layer (SSL) Technologie • Kontrolle über erteilte Befugnisse 6.3. Der Auftragsverarbeiter übernimmt keinerlei Gewähr für die uneingeschränkte Effektivität des Schutzes. Ist ein im Verarbeitungsvertrag ausdrücklich beschriebener Schutz nicht gegeben, unternimmt der Auftragsverarbeiter alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass vor dem Hintergrund des Stands der Technik, der Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten ein Schutz auf angemessenem Niveau gewährleistet ist. 6.4. Der Verantwortliche stellt dem Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nur dann zur Verfügung, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der von den Vertragsparteien vereinbarten Maßnahmen verantwortlich.