Sicherung Musterklauseln

Sicherung. IBM wird die Produktions-, Vorproduktions- und Disaster-Recovery-Daten mindestens einmal täglich auf einem lokalen Plattenspeicher sichern. Zu den Daten gehören die Konfiguration der Hauptinfrastruktur, die Produktkonfiguration, die Erweiterungen und die Dateien, die zur Wiederherstellung eines ausgefallenen Systems erforderlich sind. Lokale Sicherungen werden jede Nacht an eine remote Speicherposition übertragen und sieben Tage lang aufbewahrt. Durch die Sicherungen wird der Disaster-Recovery-Plan erweitert.
Sicherung. Produktionsinstanzen werden alle 8 Stunden gesichert. Die Sicherungskopien der Kundendaten werden bei Produktionsinstanzen von IBM maximal 4 Tage lang aufbewahrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit des Cloud-Service so zu konfigurieren, dass einzelne Benutzer keine Daten löschen können. Werden trotzdem Daten gelöscht, ist sich der Kunde dessen bewusst und bestätigt, dass IBM nicht zur Wiederherstellung der gelöschten Daten verpflichtet ist und Maßnahmen zur Datenwiederherstellung ggf. in Rechnung stellen wird.
Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langen; § 449 II BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird die Ware vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle der Ware die aus dem Wei- terverkauf dem Kunde zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits erfolgten Abtre- tungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzuläs- sig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die an deren Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chen. Im Fall einer Pfändung ist er verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- senden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Waren vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer oder jedem Miteigen- tümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung ...
Sicherung. 8.1. Der Kunde ist verantwortlich für eine effektive Datensicherung. Der Kunde wird seine Systeme und seine Infrastruktur entsprechend sichern und jederzeit ausreichende Maßnahmen bereithalten (z. B. Anti-Virus- Software).
Sicherung. 1. Der Verarbeiter ist bemüht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten, gegen Verlust oder gegen jede Form der rechtswidrigen Verarbeitung (wie unbefugter Zugriff, Verletzung, Änderung oder Offenlegung personenbezogener Daten) zu ergreifen. Auf Verlangen des Verarbeitungs- verantwortlichen teilt der Verarbeiter Informationen über die getroffenen Sicherheitsmaß- nahmen mit.
Sicherung. 1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller sonsti- gen auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor vollständi- ger Einlösung aller Wechsel durch den Besteller.
Sicherung. 1. Wenn der Lieferant aufgrund des Vertrages gehalten ist, eine Art der Datensicherung vorzusehen, hat diese Sicherung den zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Spezifikationen bezüglich einer Sicherung zu entsprechen. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Datensicherung unter allen Umständen zielführend ist. Fehlt im Vertrag eine ausdrücklich Umschreibung der Art der Sicherung, muss diese Sicherung einem Niveau entsprechen, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die mit der Ergreifung der Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Sicherung. Diese Cloud-Services bieten von IBM verwaltete automatische Sicherungsfunktionen für Kundendatenbanken, die Trainings- und/oder kundenspezifische Modelldaten enthalten, ohne gesonderte Berechnung. Die Sicherungen werden über Verfügbarkeitszonen einer bestimmten Region in IBM Cloud-Rechenzentren innerhalb von Objektspeichern gemäß dem folgenden Aufbewahrungsplan vorgehalten: Tägliche Sicherungen werden 7 Tage lang aufbewahrt Wöchentliche Sicherungen werden 4 Wochen lang aufbewahrt Monatliche Sicherungen werden 3 Monate lang aufbewahrt Jede Sicherung enthält die aktuellste zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Version der Daten. Die Aufbewahrungsfristen gehen fließend ineinander über; die letzte Sicherung eines bestimmten Zeitraums stellt die erste Sicherung des größeren Zeitfensters dar (d. h., die tägliche Sicherung des 7. Tages wird zur ersten wöchentlichen Sicherung). Ältere Sicherungen werden gelöscht. Sicherungen können dem Kunden bereitgestellt werden, jedoch nur im Fall von IBM Disaster-Recovery (z. B. systemweite Fehler, beschädigte Daten etc.). Die Datensicherungen werden für den Fall einer versehentlichen Löschung mit einer Zeitmarke versehen. Der Kunde muss in Zusammenarbeit mit IBM festlegen, auf welchen Tag und an welchem IBM Hosting-Standort die Daten wiederhergestellt werden sollen.
Sicherung. Jede Konfiguration und Konfigurationsänderung wird dokumentiert und im Rechenzentrum der Viakom gesichert. Somit ist eine schnelle Inbetriebnahme bei Hardwaredefekt gesichert. Software-Updates der verwendeten Firewall werden je nach Bedarf und Verfügbarkeit in das System eingespielt. Der Zeitraum der Durchführung des Updates wird mit dem Kunden abgestimmt.
Sicherung. Eine rechtliche Sicherung des zeitlich begrenzten Veräußerungsverbotes wird je nach Anlagegut vorgenommen. (z.. Grundbucheintrag, Bindungsfrist in einem Sparvertrag etc.).