Einschränkung. 6.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG 1) zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen, 2) erteilte Anweisungen, 3) beigestellte Materialien oder 4) beigestellte Vorleistungen anderer AN des AG zurückzuführen, ist der AN von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels dann frei, wenn a) er im Sinne von 2.2.4 die vorgesehene schriftliche Mitteilung erstattet hat und der AG den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat, oder b) er diese Mängel auch bei Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht hätte er- kennen können. 6.2.2.2 Die Gewährleistung des AN wird durch das Bestehen einer Überwachung sei- tens des AG gemäß 2.2.6 nicht eingeschränkt.
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Einschränkung. 6.2.2.1 8.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG
1) zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen,
2) erteilte Anweisungen,
3) beigestellte Materialien oder
4) beigestellte Vorleistungen anderer AN des AG zurückzuführen, ist der AN von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels dann frei, wenn
a) er im Sinne von 2.2.4 die vorgesehene schriftliche Mitteilung erstattet hat und der AG den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat, oder
b) er diese Mängel auch bei Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht hätte er- kennen können.
6.2.2.2 8.2.2.2 Die Gewährleistung des AN wird durch das Bestehen einer Überwachung sei- tens des AG gemäß 2.2.6 nicht eingeschränkt.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Einschränkung. 6.2.2.1 12.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG
1) zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen,
2) erteilte Anweisungen,
3) beigestellte Materialien oder
4) beigestellte Vorleistungen anderer AN des AG zurückzuführen, ist der AN von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels dann frei, wenn
a) er im Sinne von 2.2.4 6.2.4 die vorgesehene schriftliche Mitteilung erstattet hat und der AG den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat, oder
b) er diese Mängel auch bei Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht hätte er- kennen erkennen können.
6.2.2.2 12.2.2.2 Die Gewährleistung des AN wird durch das Bestehen einer Überwachung sei- tens seitens des AG gemäß 2.2.6 6.2.6 nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Einschränkung. 6.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG
1) zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen,
2) erteilte Anweisungen,
3) beigestellte Materialien oder
4) beigestellte Vorleistungen anderer AN des AG zurückzuführen, ist der AN von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels dann frei, wenn
a) er im Sinne von 2.2.4 die vorgesehene schriftliche Mitteilung erstattet hat und der AG den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat, oderoder
b) er diese Mängel auch bei Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht hätte er- kennen erkennen können.
6.2.2.2 Die Gewährleistung des AN wird durch das Bestehen einer Überwachung sei- tens seitens des AG gemäß 2.2.6 nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Einschränkung. 6.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG
1) zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen,
2) erteilte Anweisungen,
3) beigestellte Materialien oder
4) beigestellte Vorleistungen anderer AN des AG zurückzuführen, ist der AN von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels dann frei, wenn
a) er im Sinne von 2.2.4 die vorgesehene schriftliche Mitteilung erstattet hat und der AG den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat, oder
b) er diese Mängel auch bei Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht hätte er- kennen erkennen können.
6.2.2.2 Die Gewährleistung des AN wird durch das Bestehen einer Überwachung sei- tens seitens des AG gemäß 2.2.6 nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen