Einschränkung. Die DMSZ ist berechtigt den Geltungsbereich der Zertifizierung des Auftraggebers einschränken, um diejenigen Teile auszuschließen, die die Anforderungen nicht erfüllen, wenn der Auftraggeber es dauerhaft oder schwerwiegend versäumt hat, die Zertifizierungsanforderungen für diese Teile des Geltungsbereichs der Zertifizierung zu erfüllen. Eine solche Einschränkung muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen der für die Zertifizierung verwendeten Norm erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einschränkung. Die DMSZ ist berechtigt den Geltungsbereich der Zertifizierung des Auftraggebers einschränkeneinzuschränken, um diejenigen Teile auszuschließen, die die Anforderungen nicht erfüllen, wenn der Auftraggeber es dauerhaft oder schwerwiegend versäumt hat, die Zertifizierungsanforderungen für diese Teile des Geltungsbereichs der Zertifizierung zu erfüllen. Eine solche Einschränkung muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen der für die Zertifizierung verwendeten Norm erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einschränkung. Die DMSZ ist berechtigt den Geltungsbereich der Zertifizierung des Auftraggebers Auf- traggebers einschränken, um diejenigen Teile auszuschließen, die die Anforderungen An- forderungen nicht erfüllen, wenn der Auftraggeber zertifizierte Auftraggebers es dauerhaft dauer- haft oder schwerwiegend versäumt hat, die Zertifizierungsanforderungen für diese Teile des Geltungsbereichs der Zertifizierung zu erfüllen. Eine solche Einschränkung muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen der für die Zertifizierung verwendeten Norm erfolgen.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen