Einstufung in Schadenfreiheitsklassen Musterklauseln

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Wir stufen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und Ihre Vollkasko in Scha- denfreiheitsklassen (SF-Klassen) ein. Die Tabellen zum Schadenfreiheits- rabatt-System finden Sie im Anhang. Keine SF-Klassen führen wir für folgende Fahrzeuge: • Anhänger • Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko kann sich der Bei- trag auch nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richten. Die Einstufung in eine SF-Klasse richtet sich wiederum nach der Ver- tragsdauer und der Anzahl der schadenfreien Jahre (Schadenverlauf). Ob ein SF-System gilt, steht im Antrag und im Versicherungsschein. Für Fahrzeuge, die in ein SF-System eingestuft werden, gelten nachfolgende Regeln.
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. (SF-Klassen) und Beitragssätze Verlaufs Beitragssätze in % 20 und mehr Kalenderjahre 20 40 58 Dauer des schaden- freien ununterbrochenen SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko 19 Kalenderjahre 19 41 59 Verlaufs 18 Kalenderjahre 18 41 59 17 Kalenderjahre 17 42 65 20 und mehr Kalenderjahre 20 22 41 16 Kalenderjahre 16 42 66 19 Kalenderjahre 19 24 43 15 Kalenderjahre 15 43 68 18 Kalenderjahre 18 25 44 14 Kalenderjahre 14 44 69 17 Kalenderjahre 17 26 44 13 Kalenderjahre 13 44 71 16 Kalenderjahre 16 27 45 12 Kalenderjahre 12 45 73 15 Kalenderjahre 15 27 46 11 Kalenderjahre 11 46 73 14 Kalenderjahre 14 29 47 10 Kalenderjahre 10 47 73 13 Kalenderjahre 13 30 48 9 Kalenderjahre 9 49 74 12 Kalenderjahre 12 31 49 8 Kalenderjahre 8 50 74 11 Kalenderjahre 11 32 50 7 Kalenderjahre 7 52 74 10 Kalenderjahre 10 34 51 6 Kalenderjahre 6 53 78 9 Kalenderjahre 9 36 53 5 Kalenderjahre 5 55 78 8 Kalenderjahre 8 38 55 4 Kalenderjahre 4 58 78 7 Kalenderjahre 7 41 57 3 Kalenderjahre 3 60 78 6 Kalenderjahre 6 44 60 2 Kalenderjahre 2 64 78 5 Kalenderjahre 5 47 63 1 Kalenderjahr 1 68 85 4 Kalenderjahre 4 52 67 ½ 74 88 3 Kalenderjahre 3 57 72 0 100 100 2 Kalenderjahre 2 64 79 M 222 111 1 Kalenderjahr 1 74 88 ½ 79 95 0 100 100 M 131 165
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko richtet sich der Beitrag auch nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF- Klasse). Die Einstufung in eine SF-Klasse richtet sich wiederum nach der Vertragsdauer und den schadenfreien Jahren (Schadenverlauf). Keine SF-Klassen gibt es bei: • Anhängern, • Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen.

Related to Einstufung in Schadenfreiheitsklassen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.