Elektronische Rechnungslegung. 11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
Elektronische Rechnungslegung. 7.1 Rechnungen können nach Xxxx von KBC in elektronischer Form per E-Mail oder in Papier-Form zugestellt werden. Bei elektronischen Rechnungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese auch abgerufen werden können. Der Kunde verpflichtet sich eine eigene E-Mail-Adresse, welche ausschließlich für den Empfang von elektronischen Rechnungen eingerichtet ist, KBC bekanntzugeben. Die KBC E- Mail-Adresse ist lediglich eine Versandadresse für den Versand von elektronischen Rechnungen, der Empfang von E-Mails ist nicht möglich.
7.2 Elektronische Rechnungen werden im Dateiformat „portable document format“ (pdf) erstellt und sind nicht signiert. Ein gleichzeitiger Bezug von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform ist nicht möglich. Pro Rechnung wird eine pdf-Datei erstellt. Jede Rechnung wird einzeln per E-Mail verschickt.
7.3 Die elektronische Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden können.
7.4 Mahnungen werden in Papierform an die bekanntgegebene Rechnungsadresse zugestellt.
7.5 Sollte eine elektronische Rechnung nicht zugestellt werden können, behält sich KBC das Recht vor, die Rechnung an die KBC zuletzt bekannt gegebene Postanschrift des Kunden in Papierform zu übermitteln.
7.6 Der Kunde kann die elektronischen Zusendung der Rechnungen jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Post oder eingescannt per E-Mail oder Fax) widerrufen. Danach erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die KBC zuletzt bekannt gegebene Postanschrift zugestellt. KBC behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die KBC zuletzt bekannt gegebene Postanschrift umzustellen.
Elektronische Rechnungslegung. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
Elektronische Rechnungslegung. Der AN ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektro- nischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den AN ausdrücklich einverstanden.
Elektronische Rechnungslegung. 7.1 Rechnungen können nach Xxxx von Kapsch in elektronischer Form per E-Mail oder in Papier-Form zugestellt werden. Bei elektronischen Rechnungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese auch abgerufen werden können.
7.2 Elektronische Rechnungen werden im Dateiformat „portable document format“ (pdf) erstellt und sind nicht signiert. Ein gleichzeitiger Bezug von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform ist nicht möglich. Pro Rechnung wird eine pdf-Datei erstellt. Jede Rechnung wird einzeln per E-Mail verschickt.
7.3 Die elektronische Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden können.
7.4 Mahnungen werden in Papierform an die bekanntgegebene Rechnungsadresse zugestellt.
7.5 Sollte eine elektronische Rechnung nicht zugestellt werden können, behält sich Kapsch das Recht vor, die Rechnung an die Kapsch zuletzt bekannt gegebene Postanschrift des Kunden in Papierform zu übermitteln.
7.6 Der Kunde kann die elektronischen Zusendung der Rechnungen jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Post oder eingescannt per E-Mail oder Fax) widerrufen. Danach erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die Kapsch zuletzt bekannt gegebene Postanschrift zugestellt. Kapsch behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die Kapsch zuletzt bekannt gegebene Postanschrift umzustellen.
Elektronische Rechnungslegung. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der elektronischen Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger (Auftragnehmer).
Elektronische Rechnungslegung. 5.4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form (z.B. als als PDF-Datei per E-Mail) durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. Der AG versichert, dass solche Rechnungen angenommen werden und Gültigkeit besitzen.
Elektronische Rechnungslegung. 11.1. Die Agentur Ritt GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Agentur Ritt GmbH ausdrücklich einverstanden.
Elektronische Rechnungslegung. Ascent ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden.
10.1. Alle Projekte werden von Ascent agil abgewickelt.
10.2. Der Vertragspartner ist im agilen Projektmanagement kooperativ in der Planungsphase und der iterativen Weiterentwicklung involviert. Das agile Projektmanagement nach den Vorgaben von Ascent gilt daher als Vertragsgegenstand jeder Zusammenarbeit.
10.3. Das Projekt wird iterativ, in zwei bis vierwöchigen Zyklen bearbeitet.
11.1. Der Erfolg der von Ascent zu erbringenden Leistungen ist abhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers. Daher schafft der Auftraggeber im Bereich seiner Sphäre alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich wird der Auftraggeber insbesondere: — zu Beginn des Auftrags alle Ansprechpartner und jene Mitarbeiter, welche die Mitarbeiter von Ascent bei der Leistungserbringung unterstützen, benennen und für deren Mitwirkung sorgen; — bei von Ascent zu erbringenden Service-Leistungen einen Systemverantwortlichen samt einem entscheidungsbefugten Vertreter auf Seiten des Auftraggeber benennen; — alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie diese laufend aktualisieren; — eine unmittelbare Entscheidungsfindung während oder nach den zyklisch stattfindenden Review- Meetings garantieren; — erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzeigen; — im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Störungen sowie deren Ursachen ermöglichen und deren Beseitigung erleichtern und unterstützen; — den Zugang zu den Anlagen und Systemen des Auftraggebers ermöglichen und die Möglichkeit des Zugriffs auf die benötigten Server schaffen; — Ascent bei der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Besprechungen unterstützen und für die Teilnahme der relevanten Mitarbeiter seinerseits sorgen; — für Aufgaben, welche beim Auftraggeber vor Ort erfüllt werden, die erforderlichen Räume und Arbeitsplätze für die Mitarbeiter von Ascent zur Verfügung stellen. Werden Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise wahrgenommen, so kann dies zu Terminverzögerungen und Kostensteigerungen führen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind.
12.1. Die Leistung von Ascent gilt als abgeschlossen, wenn Ascent alle mit dem Vertragspartner zur Erfüllung des Auftrags schriftlich definierten...
Elektronische Rechnungslegung. Der Auftragnehmer (HE/LO CONSULTING GmbH) ist berech- tigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (HE/LO CONSULTING GmbH) ausdrücklich einverstanden.