Common use of Ende der Versicherungsfähigkeit Clause in Contracts

Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Tarif uni-B|Start A endet für alle versi- cherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Tarif uni-B|Start A. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Le- bensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Tarif uni-B|Start A ST endet für alle versi- cherten ver- sicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Tarif uni-B|Start A. ST. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Le- bensjahr Lebensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Tarif Ergänzungstarif uni-B|Start A ZA endet für alle versi- cherten versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Tarif Ergän- zungstarif uni-B|Start A. ZA. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Le- bensjahr Lebensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Tarif uni-B|Start A endet für alle versi- cherten versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 I.1.2. a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 3439. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach erstmaligem Beginn der Versicherung im Tarif uni-B|Start A. Die Versicherungsfähigkeit endet für BZA plus oder - die Versicherung im Grundtarif endet. Für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 Abschnitt I.1.2. b) auch endet die Versiche- rungsfähigkeit zusätzlich zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 3439. Le- bensjahr vollendetLebensjahr vollendet oder die Versicherung im Grundtarif endet.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung

Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Tarif uni-B|Start A endet für alle versi- cherten versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 I.1 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 3439. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach erstmaligem Beginn der Versicherung im Tarif uni-B|Start A. Die Versicherungsfähigkeit endet für BA|Kompakt. Für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 Abschnitt I.1 b) auch endet die Versiche- rungsfähigkeit zusätzlich zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 3439. Le- bensjahr Lebensjahr vollendet.

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