Common use of Ende der Versicherungsfähigkeit Clause in Contracts

Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Ergänzungstarif uni-B|Start ZA endet für alle versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Ergän- zungstarif uni-B|Start ZA. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Lebensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Ergänzungstarif Tarif uni-B|Start ZA ST endet für alle versicherten ver- sicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Ergän- zungstarif Tarif uni-B|Start ZAST. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Lebensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Ergänzungstarif Tarif uni-B|Start ZA A endet für alle versicherten versi- cherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 34. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach Beginn der Versicherung im Ergän- zungstarif Tarif uni-B|Start ZA. A. Die Versicherungsfähigkeit endet für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 b) auch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 34. Lebensjahr Le- bensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Ergänzungstarif uni-B|Start ZA endet für alle versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 I.1 a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 3439. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach erstmaligem Beginn der Versicherung im Ergän- zungstarif Tarif uni-B|Start ZABA|Kompakt. Die Versicherungsfähigkeit endet für Für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 Abschnitt I.1 b) auch spätestens endet die Versiche- rungsfähigkeit zusätzlich zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 3439. Lebensjahr vollendet.

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Ende der Versicherungsfähigkeit. Die Versicherungsfähigkeit im Ergänzungstarif uni-B|Start ZA endet für alle versicherten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person nach Abschnitt I.2 I.1.2. a) - ihre Ausbildung beendet oder - für mehr als sechs Monate unterbricht oder - das 3439. Lebensjahr vollendet oder - spätestens 42 Monate nach erstmaligem Beginn der Versicherung im Ergän- zungstarif Tarif uni-B|Start ZABZA plus oder - die Versicherung im Grundtarif endet. Die Versicherungsfähigkeit endet für Für die versicherte Person nach Ab- schnitt I.2 Abschnitt I.1.2. b) auch spätestens endet die Versiche- rungsfähigkeit zusätzlich zu dem Zeitpunkt, in dem diese selbst das 3439. Lebensjahr vollendetvollendet oder die Versicherung im Grundtarif endet.

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