Common use of Endgeräte Clause in Contracts

Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und den Empfang dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informieren. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder dort aufgeführten Geräte sind technisch auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte von der Städtische Werke Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegenin der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. AGB-Privatkunden-1221 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Absmachen deren Nutzung unmöglich. 1 1. Alt. BGB für SchädenFür Xxxxxxx, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauschtStädtische Werke Netz + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Im Übrigen haftet Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung) Für Endkunden gilt die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde ein Endgerät Kun- de von der Gesellschaft käuflich erwirbtStädtische Werke Netz + Service GmbH keinen Anschlussrouter wünscht, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassenbeachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Samples: Glasfaser Home Vertrag, Glasfaser Home Vertrag

Endgeräte. 4.1 Für die Tarife wird seitens der Gesellschaft eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem:der Kund:in ggf. im Zusammen- hang mit der Dienstegestellung zur Miete angeboten. Die entsprechenden Geräte sind technisch auf die von der Ge- sellschaft zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abge- stimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Gesellschaft genutzten Herstellers können zu Einschrän- kungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung und den Empfang unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch nicht von der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterGesellschaft freigegebenen Geräte verursacht werden, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)haftet der:die Kund:in. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder behält sich vor, auf Dauer den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Kauf) oder zeit- lich befristet Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kur- zen Unterbrechungen der Dienste kommen (Miete/Leihein der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung). 4.2 Soweit dem Kunden für . Für Endkunden gilt die Dauer des Vertrages von Routerwahlfreiheit. Wenn der:die Kund:in der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wirdkeine Anschlussrouter wünscht, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, hat der:die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe Kund:in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes freie Xxxx des Abschlussrouters. Fremd- router können aufgrund der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung Herstellervielfalt nicht zurück, hat er Wertersatz zu leistenuneinge- schränkt unterstützt werden. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten

Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, Router, CI-ModulMo- dul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden Kun- den je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante si- cherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung Ein- haltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagenvorla- gen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen BestimmungenBe- stimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft.. AGB-Privatkunden-0622 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutretenzurückzu- treten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche Gewährleistungs- ansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit Man- gelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenvorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanal-belegungs- listen) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, · die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vor- nehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungs- gemäßen Gebrauch einzusetzen; · der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangs- daten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN- Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; · bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen überlas- senen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig recht- zeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen über-lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Routerz. B. Kabelmodem, Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Miete / Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.z. B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a 536a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. z. B durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle Fall der Funktionsuntüchtig- keit Funktionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.z. B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che Ansprüche aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle Fall eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/und / oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung Überprüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenvorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.z. B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte Endgeräte, noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen;  der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z. B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passwortes) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die benötigten Informationen, wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte, zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen;  bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz Schadensersatz zu leisten; bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden wird dem Kunden rechtzeitig (z.z. B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, CI-Router, CI- Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funkti- onsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche Gewähr- leistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice Kunden- service der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.. AGB-Privatkunden-0820 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEndgerä- ten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanalbele- gungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen über- lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, CI-Router, CI- Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funkti- onsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che Ansprüche aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigernver- weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Soweit der Kunde im Falle eines Mangels des Endgerätes die Ersatzlieferung wählt, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeite- tes, als neuwertig einzustufendes Endgerät als Tauschgerät zu liefern. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Endgerätes. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag Kauf- vertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEndgerä- ten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanalbele- gungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, AGBTCG-0917 Stand September 2017 • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der tatsäch- liche Schaden vom Kunden zu ersetzen; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)ein entsprechendes Endgerät. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet zur zeitlichen Befristung (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für SchädenSchä- den, die durch Mängel eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten oder geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funktionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen vollstän- digen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät Die Gesellschaft ist berechtigt alle von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen bereitgestellten Endgeräte mittels automatisch automa- tisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenvorzunehmen, sofern sie unerheblich un- erheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlas- senen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder Passworts durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mittei- lung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Empfang der vertragsgegenständlichen Programmsignale benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste; • bei einer vom Kunden zu vertretenden verschuldeten Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Gesell- schaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Ge- sellschaft angegebene Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie Adres- se sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) Kündigungsbestätigung mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 4.7 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 4.8 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten bereitgestellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten vertraglichen Entgelte.

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Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenjeder- zeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221. 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß AGB-Privatkunden-1221 § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel Män- gel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich mög- lich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutretenzurück-zutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche Gewähr- leistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice Kundenser- vice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEnd- geräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanal- belegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen über- lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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Endgeräte. 4.1 Für Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens AIG eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09288/28 99 9 99 bei AIG informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von AIG zur Verfügung ge- stellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von AIG genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von AIG freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. AIG behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten je- derzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqua- lität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des War- tungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung). Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von AIG keinen An- schlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert wer- den. 1. Der Telekommunikationsanbieter (im Folgenden als „TK-Anbieter“ bezeichnet), Antennen-Interessengemein- schaft Geroldsgrün e. V. erbringt seine angebotenen Dienstleistungen ausschließlich gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) sowie - soweit anwendbar - den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (im Fol- genden als „TKG“ bezeichnet) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen so- wie die Beseitigung von Störungen Anwendung. 2. Das TKG findet auch dann Anwendung, wenn in den folgenden AGB nicht ausdrücklich auf das TKG Bezug genommen werden sollte. 3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 4. Sollte der Kunde eigene AGB haben, so werden diese nicht Bestandteil des Vertrags. Selbst wenn der TK- Anbieter nicht explizit widerspricht, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ebenfalls keine Anwendung. 1. Alle Angebote des TK-Anbieters sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. 2. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste des TK-Anbieters zwischen dem TK-Anbieter und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entspre- chenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Empfang TK-Anbie- ter (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen, diesen AGB und der Vertragsleistungen benötigt Vertragszusammenfas- sung gemäß § 54 TKG, soweit im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist. Der TK-Anbieter kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern. 3. Der TK-Anbieter kann den Vertragsschluss von der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterVorlage einer schriftlichen Vollmacht, CI-Modul, SmartCard eines Mietvertrages und/oder Receiver)des Personalausweises abhängig machen. 4. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung Für bestimmte Leistungen des TK-Anbieters ist Voraussetzung für die Leistungserbringung des TK-Anbieters ein Endgerät entweder auf Dauer Hausanschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Innenhausverkabelung (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/LeiheVerkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router). 4.2 5. Sowohl für Arbeiten am Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde die Genehmigung des Hauseigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers einzuholen, soweit im Auftragsformular keine anderweitige Regelung vereinbart ist. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Grundstücksnutzungsvertrages, der zwischen dem Eigentümer beziehungsweise Rechtsinhaber und dem TK- Anbieter oder einem mit dieser im Sinne der §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen geschlossen wird. 6. Der TK-Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen. Soweit der TK-Anbieter sich zur Erbringung seiner Dienste Dritter bedient, werden diese Dritten nicht Vertragspartner des Kunden. 7. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung von Protokollen, die auf IPv4 (IETF RFC 791 mit Up- dates) oder IPv6 (IETF RFC 8200 mit Updates) aufsetzen, übermitteln. 8. Der TK-Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden für IP-Adressräume dauerhaft zu überlassen. 1. Der TK-Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu seiner bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung seiner Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB sowie den jeweils geltenden Preislisten, die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersInternet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden können. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- Qualität und der Service-Level bezüglich der Dienste ergeben sich vorrangig aus den Bedingungen des Auftragsformulars und der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts Abweichendes vereinbart, haben die vom TK-Anbieter angebotenen Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 97 Prozent. 3. Soweit der TK-Anbieter neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Min- derungs-, sofern hierfür wichtige Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 4. Die Leistungsverpflichtung des TK-Anbieters gilt vorbehaltlich richtiger und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgerätenrechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, Netzintegrität soweit der TK-Anbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ein übereinstimmendes Deckungsge- schäft geschlossen hat und die nicht richtige oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegennicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden des TK-Anbieters beruht. AGB-Privatkunden-1221 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, mit Ausnahme der Gesellschaft Entstö- rung gemäß § 536 a Abs58 TKG. 5. 1 1Der TK-Anbieter ermöglicht dem Kunden Zugang zum eigenen Telekommunikationsfestnetz und Verbindun- gen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber und stellt dem Kunden – je nach Vertragsgestaltung Sprachkanäle mit einer oder mehreren Rufnummern zur Verfügung. 6. Alt. BGB für SchädenArt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, den je- weils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preisverzeichnissen, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurdenim Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden können, welche bei Vertragsschluss vorlagenund der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, ist ausgeschlossensoweit im Auftragsformu- lar nichts anderes vereinbart ist. 7. Im Übrigen haftet Netz des TK-Anbieters sind Pre-Selection sowie Call-by-Call und die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten EndgerätesAnwahl bestimmter Sonderrufnum- mern nicht möglich, welche ebenso nicht vom Rufnummern die offline abgerechnet werden. 8. Der TK-Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen seiner bestehenden technischen und betrieblichen Möglich- keiten nach dessen Xxxx Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen als „Zugang zum Internet“ (Internet-Access) zur Verfügung: a. Den Zugang über den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu vertreten sind ermöglichen. Der Kunde kann auf diese Weise in ausschließlich eigener Verantwor- tung die im Internet zugänglichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, UseNet (z.B. durch unsachgemäße BehandlungNewsgruppen), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmtFTP und E- Mail-Dienste in Anspruch nehmen. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus GründenHierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht vom TK-Anbieter erbracht werden und auf deren Gestaltung und Inhalt der TK-Anbieter keinen Einfluss hat. Die vorgenannten Dienste bilden nur dann ein Angebot des TK-Anbieters, wenn sie ausdrücklich als Angebot des TK-Anbieters bezeichnet sind. b. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der TK-Anbieter beim Internet-Access nur den Zugang zum Internet vermittelt und keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz des TK-Anbieters von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten be- triebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen des TK-Anbieters. Verzögerungen, die sich aus der Überlastung der Leitungen im Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten des TK-Anbie- ters. c. Die Schnittstelle wird für den privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen und anderen Anwendungen mit ständigem Datenaus- tausch mit großer Bandbreite setzt einen gesonderten Vertrag zwischen dem Kunden und dem TK-An- bieter voraus. d. der Zugang wird als Internet-Flatrate über den bestehenden Netzzugang vom TK-Anbieter ermöglicht. Davon abweichend können Angebote an Geschäftskunden mit einem Datenvolumen entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars begrenzt werden. 9. Der TK-Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu vertreten sindeinem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz vom TK-Anbieter realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, wird dieses kostenfrei von muss der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet TK-Anbieter nicht sicherstellen, dass die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Ab- schluss und die Erfüllung von Geschäften. 10. Der TK-Anbieter vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Informationen im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern Internet werden vom TK-Anbieter nicht überprüft. Alle Infor- mationen, die der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet istInternet abruft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zusind, soweit nicht Ziffer im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informationen im Sinne von §§ 8 etwas anderes bestimmtAbs. 1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen und Chatgruppen. 11. Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpflichtet sich, diese ein- zuhalten. Dabei respektiert er Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigtübermittelten Inhalte unterlie- gen keiner Überprüfung durch den TK-Anbieter, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigerninsbesondere nicht daraufhin, wenn ob sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen schadensverursa- chende Software (§ 440 Satz 3 BGBz. B. Viren) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzenenthalten. 12. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft TK-Anbieter ist berechtigt, alle seine Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen des TK-Anbieters dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisierenzumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzes- änderungen oder -ergänzungen entsprechend anzupassen. 13. Ferner Der TK-Anbieter ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind24 Stunden kurzfristig zu unterbrechen. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

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