Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe). 4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221 4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB. 4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft. 4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen. 4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten. 4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar. 4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und den Empfang dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ informieren. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder dort aufgeführten Geräte sind technisch auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte von der Städtische Werke Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegenin der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. AGB-Privatkunden-1221
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Absmachen deren Nutzung unmöglich. 1 1. Alt. BGB für SchädenFür ▇▇▇▇▇▇▇, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauschtStädtische Werke Netz + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Im Übrigen haftet Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung) Für Endkunden gilt die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde ein Endgerät Kun- de von der Gesellschaft käuflich erwirbtStädtische Werke Netz + Service GmbH keinen Anschlussrouter wünscht, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung die freie ▇▇▇▇ des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassenbeachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Glasfaser Home Vertrag, Glasfaser Home Vertrag
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenjeder- zeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß AGB-Privatkunden-1221 § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel Män- gel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funk- tionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich mög- lich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutretenzurück-zutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche Gewähr- leistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice Kundenser- vice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEnd- geräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanal- belegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen über- lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, CI-Router, CI- Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funkti- onsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che Ansprüche aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigernver- weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Soweit der Kunde im Falle eines Mangels des Endgerätes die Ersatzlieferung wählt, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeite- tes, als neuwertig einzustufendes Endgerät als Tauschgerät zu liefern. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Endgerätes. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag Kauf- vertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEndgerä- ten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanalbele- gungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, AGBTCG-0917 Stand September 2017 • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der tatsäch- liche Schaden vom Kunden zu ersetzen; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)ein entsprechendes Endgerät. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet zur zeitlichen Befristung (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für SchädenSchä- den, die durch Mängel eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten oder geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funktionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen vollstän- digen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät Die Gesellschaft ist berechtigt alle von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen bereitgestellten Endgeräte mittels automatisch automa- tisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenvorzunehmen, sofern sie unerheblich un- erheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlas- senen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder Passworts durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mittei- lung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Empfang der vertragsgegenständlichen Programmsignale benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste; • bei einer vom Kunden zu vertretenden verschuldeten Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Gesell- schaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Ge- sellschaft angegebene Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie Adres- se sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) Kündigungsbestätigung mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 4.7 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 4.8 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten bereitgestellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten vertraglichen Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterB. Kabelmodem, CI-Router, CI- Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft Gesell- schaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten gemiete- ten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Funkti- onsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbter- wirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche Gewähr- leistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice Kunden- service der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.. AGB-Privatkunden-0820
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft Gesell- schaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenEndgerä- ten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von KanalbelegungslistenKanalbele- gungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installier- ten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der KündigungsbestätigungKün- digungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen über- lassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Endgeräte. 4.1 Für die Tarife wird seitens der Gesellschaft eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem:der Kund:in ggf. im Zusammen- hang mit der Dienstegestellung zur Miete angeboten. Die entsprechenden Geräte sind technisch auf die von der Ge- sellschaft zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abge- stimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Gesellschaft genutzten Herstellers können zu Einschrän- kungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung und den Empfang unmöglich. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die durch nicht von der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.RouterGesellschaft freigegebenen Geräte verursacht werden, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver)haftet der:die Kund:in. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder behält sich vor, auf Dauer den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Kauf) oder zeit- lich befristet Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kur- zen Unterbrechungen der Dienste kommen (Miete/Leihein der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung).
4.2 Soweit dem Kunden für . Für Endkunden gilt die Dauer des Vertrages von Routerwahlfreiheit. Wenn der:die Kund:in der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wirdkeine Anschlussrouter wünscht, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, hat der:die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe Kund:in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes freie ▇▇▇▇ des Abschlussrouters. Fremd- router können aufgrund der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung Herstellervielfalt nicht zurück, hat er Wertersatz zu leistenuneinge- schränkt unterstützt werden.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Routerz. B. Kabelmodem, Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich zeitlich befristet (Miete/Miete / Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Her- stellersHerstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenauszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.z. B. sicher- heitsrelevante sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221.
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a 536a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten gemieteten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. z. B durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmt. Im Falle Fall der Funktionsuntüchtig- keit Funktionsuntüchtigkeit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.z. B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaftGesellschaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che Ansprüche aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle Fall eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/und / oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung Überprüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassen.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmenvorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.z. B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte Endgeräte, noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; • der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z. B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passwortes) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die benötigten Informationen, wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte, zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz Schadensersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden wird dem Kunden rechtzeitig (z.z. B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Thüga Energie GmbH eine kompatible Anschlussbox empfohlen und den Empfang dem Kunden im Zusammen- hang mit der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B.Router, CIBereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-Modul, SmartCard und▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇/oder Receiver)▇▇▇▇▇▇▇ informieren. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder dort aufgeführten Geräte sind technisch auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) Thüga Energie GmbH zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Thüga Energie GmbH genutzten Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte stellers können zu Einschränkungen bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegenin der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. AGB-Privatkunden-1221
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Absmachen deren Nutzung unmöglich. 1 1. Alt. BGB für Für Schäden, die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes nicht von Thüga Energie GmbH freigegebenen Geräte verursacht wurdenwerden, welche bei Vertragsschluss vorlagenhaftet der Kunde. Thüga Energie GmbH behält sich vor, ist ausgeschlossenauf den zur Verfügung gestellten An- schlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Im Übrigen haftet Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kom- men (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Punkt 4 der Leis- tungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Gesellschaft für Mängel des gemie- teten Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmtRouterwahlfreiheit. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit oder Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, wird dieses kostenfrei von der Gesellschaft ausgetauscht. Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel des geliehenen Endgerätes, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern Wenn der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbtThüga Ener- gie GmbH keinen Anschlussrouter wünscht, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung die freie ▇▇▇▇ des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassenbeachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Die Endgeräte (z.B.Router, CI-Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt Router) werden dem Kunden je nach ver- traglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeit- lich befristet (Miete/Leihe).
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es und verbleiben im Eigentum der Gesellschaft bzwDeutschen Multimedia Service GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Endgerät. des Her- stellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit aus- zutauschenFür den Fall, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicher- heitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. AGB-Privatkunden-1221
4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschaft gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB für Schäden, dass die durch Mängel eines gemieteten Endgerätes verursacht wurden, welche bei Vertragsschluss vorlagenDeutsche Multimedia Service GmbH dem Kunden ein Endgerät zur Eigeninstallation zur Verfügung stellt, ist ausgeschlossender Kunde verpflichtet, Probleme und Störungen bei der Inbetriebnahme des Endgerätes der Deutschen Multimedia Service GmbH unverzüglich mitzuteilen. Im Übrigen haftet kann sich der Kunde gegenüber der Deutschen Multimedia Service GmbH nicht auf die Gesellschaft Nichtinbetriebnahme des Endgerätes berufen. Dem Kunden steht es frei, ein eigenes Endgerät zu verwenden. Die Deutsche Multimedia Service GmbH weist darauf hin, dass in diesem Fall der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass das von ihm verwendete Endgerät tech- nisch dazu in der Lage ist, die vertraglich festgelegte Leistung zu ermöglichen. Die Deutsche Multimedia Service GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel des gemie- teten Endgerätesdie ordnungsgemäße Leistungs- erbringung, welche wenn der Kunde Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen vornimmt und diese Software und/oder technische Verände- rungen nicht vom von der Deutschen Multimedia Service GmbH ausdrücklich freigegeben war. Der Kunde hat die ihm überlassenen Endgeräte mit Rücksicht auf die Rechte und Interessen der Deutschen Multimedia Service GmbH pfleglich zu behandeln. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die Endgeräte Dritten zur Verfügung zu vertreten stellen und/oder außerhalb seines Mietobjekts zu verwenden. Etwa- ige das Eigentumsrecht der Deutschen Multimedia Service GmbH beeinträchtigende Maßnahmen (z. B. Pfändung) sind der Deutschen Multimedia Service GmbH unverzüglich in Textform (z.B. durch unsachgemäße Behandlung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Ziffer 8 anderes bestimmtper Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Im Falle der Funktionsuntüchtig- keit Beschädigung oder Zerstörung des Endgeräts während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Austausch des Endgeräts. Sofern die Beschädigung eines gemieteten oder geliehenen Endgerätes aus GründenZerstörung nicht von der Deutschen Multimedia Service GmbH zu vertreten ist, erfolgt der Austausch auf Kosten des Kunden, die nicht Höhe ist der Preisliste unter der Zitfer 8.1 zu entnehmen. Der Kunde muss die ihm im Rahmen des Vertrags überlasse- nen Endgeräte nach Beendigung des Vertrages unverzüglich auf eigene Gefahr an die Deutsche Multimedia Service GmbH zurückgeben, sofern diese eine Rückgabe anfordert. Solange die Endgeräte vom Kunden zu vertreten sindnicht zurückgegeben wurden, wird dieses kostenfrei von bleiben die Rechte und Pflichten aus der Gesellschaft ausgetauschtLeihe bestehen. IEndet der Vertrag mit dem Ende des Mietvertrages, ist es für die Rückgabe ausreichend, wenn die Endgeräte wie installiert im Übrigen haftet Mietobjekt verbleiben. Falls durch die Gesellschaft für Mängel des geliehenen EndgerätesRückgabe Kosten anfallen, welche nicht vom Kunden zu vertreten sind (z.z. B. durch unsachgemäße Behandlung)Versand, nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels gemäß § 600 BGB.
4.4 Sofern hat diese der Kunde zu tragen. Reicht der Kunde ein ihm überlassenes Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbtnicht zurück, verbleibt ist dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesell- schaft.
4.5 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt und das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet istbeschädigt oder funktionsunfähig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprü- che aus Mängelhaftung zu, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes bestimmt. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Endgerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erfolgen kann. Bei Fehlschlagen (§ 440 Satz 3 BGB) der Nacherfüllung oder erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice eine Pauschale gemäß der Gesellschaft in Verbindung Zitfer 8.1 verlinkten Preisliste zu setzenzahlen. Der Kundenservice wird Dem Kunden bleibt es im Einzelfall unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden überhaupt nicht oder we- sentlich geringer als die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von der Gesellschaft beauftragten Techniker prüfen lassenPauschale ausgefallen ist.
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesell- schaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Ge- sellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzu- nehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, • die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die in- stallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vorneh- men zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsge- mäßen Gebrauch einzusetzen; • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Ver- lust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten; • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse so- wie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9 Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitge- stellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen