Common use of Endgeräte Clause in Contracts

Endgeräte. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch nicht von der Städtische Werke Netz + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung)

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Samples: netzplusservice.de, netzplusservice.de, netzplusservice.de

Endgeräte. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch nicht von der Städtische Werke Netz + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung)) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kun- de von der Städtische Werke Netz + Service GmbH keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH

Endgeräte. Die Endgeräte (Router) werden dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Leihe) und verbleiben im Eigentum der Deutschen Multimedia Service GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Endgerät. Für den Fall, dass die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Deutsche Multimedia Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden iein Endgerät zur Eigeninstallation zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, Probleme und Störungen bei der Inbetriebnahme des Endgerätes der Deutschen Multimedia Service GmbH unverzüglich mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Übrigen kann sich der Bereitstellung zum Kauf angebotenKunde gegenüber der Deutschen Multimedia Service GmbH nicht auf die Nichtinbetriebnahme des Endgerätes berufen. Dem Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informierensteht es frei, ein eigenes Endgerät zu verwenden. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Deutsche Multimedia Service GmbH zur Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmtweist darauf hin, dass in diesem Fall der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass das von ihm verwendete Endgerät tech- nisch dazu in der Lage ist, die vertraglich festgelegte Leistung zu ermöglichen. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Die Deutsche Multimedia Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Leistungs- erbringung, wenn der Kunde Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch Endgeräten technische Veränderungen vornimmt und diese Software und/oder technische Verände- rungen nicht von der Städtische Werke Netz + Deutschen Multimedia Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet ausdrücklich freigegeben war. Der Kunde hat die ihm überlassenen Endgeräte mit Rücksicht auf die Rechte und Interessen der Kunde. Die Städtische Werke Netz + Deutschen Multimedia Service GmbH behält sich vorpfleglich zu behandeln. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, auf den die Endgeräte Dritten zur Verfügung gestellten Anschlussboxenzu stellen und/Ge- räten jederzeit oder außerhalb seines Mietobjekts zu verwenden. Etwa- ige das Eigentumsrecht der Deutschen Multimedia Service GmbH beeinträchtigende Maßnahmen (z. B. Pfändung) sind der Deutschen Multimedia Service GmbH unverzüglich in Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Im Falle der Beschädigung oder Zerstörung des Endgeräts während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Austausch des Endgeräts. Sofern die Beschädigung oder Zerstörung nicht von der Deutschen Multimedia Service GmbH zu vertreten ist, erfolgt der Austausch auf Kosten des Kunden, die Höhe ist der Preisliste unter der Zitfer 8.1 zu entnehmen. Der Kunde muss die ihm im Rahmen des Vertrags überlasse- nen Endgeräte nach Beendigung des Vertrages unverzüglich auf eigene Gefahr an die Deutsche Multimedia Service GmbH zurückgeben, sofern diese eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung Rückgabe anfordert. Solange die Endgeräte vom Kunden nicht zurückgegeben wurden, bleiben die Rechte und Pflichten aus der NetzqualitätLeihe bestehen. Endet der Vertrag mit dem Ende des Mietvertrages, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etcist es für die Rückgabe ausreichend, wenn die Endgeräte wie installiert im Mietobjekt verbleiben. Falls durch die Rückgabe Kosten anfallen, z. B. durch Versand, hat diese der Kunde zu tragen. Reicht der Kunde ein ihm überlassenes Endgerät nicht zurück, ist dieses beschädigt oder funktionsunfähig, hat der Kunde eine Pauschale gemäß der in Zitfer 8.1 verlinkten Preisliste zu zahlen. Dem Kunden bleibt es im Einzelfall unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden überhaupt nicht oder we- sentlich geringer als die Pauschale ausgefallen ist.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung)

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Samples: www.vonovia.de

Endgeräte. Für die jeweilige Übertragungstechnik Tarife wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden dem:der Kund:in ggf. im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Bereitstellung zum Kauf Dienstegestellung zur Miete angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informieren. Die dort aufgeführten entsprechenden Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Ge- sellschaft zur Verfügung ge- stellte gestellten Übertragungstechnik abgestimmtabge- stimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen Einschrän- kungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch nicht von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kundeder:die Kund:in. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen kur- zen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibungLeistungsbeschreibung). Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der:die Kund:in der Gesellschaft keine Anschlussrouter wünscht, hat der:die Kund:in die freie Xxxx des Abschlussrouters. Fremd- router können aufgrund der Herstellervielfalt nicht uneinge- schränkt unterstützt werden.

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Samples: www.tng.de

Endgeräte. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH eine kompatible An- schlussbox Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx xxx.xxxxxx-xxxxxxx-xxxx.xx/xxxxxxx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH zur Verfügung ge- stellte gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH genutzten Herstellers Her- stellers können zu Ein- schränkungen Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für XxxxxxxSchäden, die durch nicht von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten AnschlussboxenAn- schlussboxen/Ge- räten Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen kom- men (in der Regel wäh- rend während des Wartungsfensters siehe Kapitel Punkt 4 der Leistungsbe- schreibung)Leis- tungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Thüga Ener- gie GmbH keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH