Entgelt für mittlere Verfügbarkeit Musterklauseln

Entgelt für mittlere Verfügbarkeit. Für die Erbringung der Leistung mittlere Verfügbarkeit laut gewählter, höherwertiger SLA - Klasse ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Die Höhe des Entgeltes ist vom monatlichen Nutzungsentgelt gemäß Punkt 2.1 dieses Anhangs für jene unbeschaltete Glasfaser, für das die SLA-Klasse bestellt wurde, abhängig. SLA - Klasse Entgelt Professional, Professional Plus 10 % des Entgelts gemäß Punkt 2.1 dieses Anhangs
Entgelt für mittlere Verfügbarkeit. Für die Erbringung der Leistung mittlere Verfügbarkeit laut gewählter SLA - Klasse ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Die Höhe des Entgeltes ist vom Tarif des jeweiligen A1 Ether Link MP Services, für den die SLA Serviceleistung bestellt wurde, abhängig. Es ist ein Prozentsatz aus dem monatlichen Entgelt (exkl. USt.) für A1 Ether Link MP Services gemäß Punkt 4.2 dieses Anhangs. Tabelle 12: Entgelte SLA - Klasse – Mittlere Verfügbarkeit SLA - Klasse Entgelt Professional, Professional Plus 10 % Für die nachfolgend angeführten Leistungen im Zusammenhang mit A1 Ether Link Services der Kategorie 2 sind im Falle des Verzugs bzw. der Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Pönalen fällig. Die Höhe der pro Arbeitstag fälligen Pönale entspricht in der ersten Woche der Verzögerung dem jeweils in der nachstehenden Tabelle angeführten Betrag, in der zweiten Woche der Verzögerung dem zweifachen, in der dritten Woche dem dreifachen und ab der vierten Woche dem vierfachen Betrag aus der Tabelle. Alle Pönalen sind verschuldensabhängig. Es gilt jedoch die Beweislastumkehrregel des § 1298 ABGB. Verletzungen dieses Vertrags, die zur Geltendmachung von Pönaleforderungen berechtigen, sind spätestens im Folgemonat A1 bekanntzugeben. Diese ist verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu diesen Geschäftsfällen Stellung zu nehmen. Allfällige daraus resultierende Pönaleforderungen sind vom anspruchsberechtigten Vertragspartner innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der genannten Stellungnahme gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Tabelle 13: Vertragsbestimmung Pönaleauslösendes Verhalten Pro Arbeitstag Höhe der Pönale in € exkl. Ust Anhang 3 Punkt 3.2 Verspätete Voranfragen- beantwortung im Zusammenhang mit A1 Ether Link Services der Kategorie 2 Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 3.4 Verspätete Übermittlung eines Angebots im Zusammenhang mit A1 Ether Link Services der Kategorie 2 Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 2.3.1 sowie 2.3.2 Verspätete Realisierung einer Anbindung, direkten Verbindung im Zusammenhang mit A1 Ether Link Services der Kategorie 2 Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 8 Verspäteter Betreiberwechsel ohne technische Änderungen im Zusammenhang mit A1 Ether Link Services der Kategorie 2 Pro Arbeitstag 72,67 Im Fall der Nichteinhaltung der zur Anwendung gelangenden Entstörfristen kann der Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx für Ether Link Services der Kategorie 2 verlangen, die nach folgend...
Entgelt für mittlere Verfügbarkeit. Für die Erbringung der Leistung mittlere Verfügbarkeit laut gewählter SLA - Klasse ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Die Höhe des Entgeltes ist vom Tarif des jeweiligen A1 Ether Link MP Services, für den die SLA Serviceleistung bestellt wurde, abhängig. Es ist ein Prozentsatz aus dem monatlichen Entgelt (exkl. USt.) für A1 Ether Link MP Services gemäß Punkt 4.6.2 dieses Anhangs. Tabelle 11: Entgelte SLA - Klasse – Mittlere Verfügbarkeit SLA - Klasse Entgelt Professional, Professional Plus 10 %

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.