Proaktive Einleitung der Entstörung Musterklauseln

Proaktive Einleitung der Entstörung. Durch zyklisches Abfragen eines A1 Ether Link Anschlusses wird die Erreichbarkeit eines A1 Ether Link Anschlusses durch A1 laufend geprüft. Bei dreimaligem Nichterreichen eines A1 Ether Link Anschlusses erfolgen die Alarmierung in den Managementsystemen von A1, die Verständigung des Etherlinkvertragspartners sowie in Abhängigkeit der jeweils vereinbarten SLA-Klasse, die Einleitung der Störungsbehebung durch A1. Die Entgelte für die proaktive Einleitung der Entstörung sind in Anhang 4 Entgelte geregelt. Zur Gewährleistung der Funktion der A1 Ether Link MP Services bei Ausfall der Primärstromversorgung am Standort des Etherlinkvertragspartners kann optional von A1 eine NTU mit redundanter Stromversorgung installiert werden. Bei Ausfall der Primärstromversorgung erfolgt eine automatische Umschaltung auf die Sekundärstromversorgung. Das redundante Stromversorgungsmodul kann wahlweise als Gleich- oder Wechselstrommodul ausgeführt sein. Die Bestellung und Installation einer redundanten Stromversorgung kann entweder gleichzeitig mit der Herstellung des A1 Ether Link Anschlusses oder nachträglich erfolgen. Eine nachträgliche Installation einer redundanten Stromversorgung ist mit einem Austausch des Equipments von A1 sowie Serviceunterbrechungen verbunden. Die Entgelte für die redundante Stromversorgung eines A1 Ether Link Anschlusses sind im Anhang 4 Entgelte geregelt. Die geschützte Wegeführung steht nur für A1 Ether Link MP Services mit der Serviceklasse Premium zur Verfügung. Bei der geschützten Wegeführung werden jeweils zwei gleichwertige A1 Ether Link MP Services von einem A1 Ether Link Anschluss zu zwei (Haupt-) A1 Ether Link Anschlüssen getrennt durch das Netz von A1 geführt. Durch technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass diese beiden A1 Ether Link MP Services nicht über gleiche Einrichtungen und Verbindungen innerhalb des Netzes von A1 geführt werden. Im Störungsfall kann das Equipment des Etherlinkvertragspartners den Datenverkehr auf das jeweils andere A1 Ether Link MP Service routen. Die Aufteilung des Datenverkehrs erfolgt durch das Equipment des Etherlinkvertragspartners. Bei Wartungsarbeiten durch A1 wird sichergestellt, dass nicht zwei zusammengehörige Einrichtungen und Anschlussleitungen gleichzeitig gewartet werden. Die Bestellung und Herstellung der geschützten Wegeführung kann sowohl gleichzeitig mit der Herstellung des A1 Ether Link MP Services als auch nachträglich erfolgen. In beiden Fällen fällt für die Herstellung ein einmaliges Entg...
Proaktive Einleitung der Entstörung. Für die Einrichtung der proaktiven Einleitung der Entstörung ist ein Herstellungsentgelt pro A1 Ether Link Anschluss zu bezahlen. Dieses ist grundsätzlich pauschaliert. Tabelle 17: Proaktive Einleitung der Entstörung – Einrichtung Nr. Einrichtung proaktive Einleitung der Entstörung Entgelt ohne USt in € 1 Pauschale,
Proaktive Einleitung der Entstörung. Durch zyklisches Abfragen eines A1 Ether Link Anschlusses wird die Erreichbarkeit eines A1 Ether Link Anschlusses durch A1 laufend geprüft. Bei dreimaligem Nichterreichen eines A1 Ether Link Anschlusses erfolgen die Alarmierung in den Managementsystemen von A1, die Verständigung des Kunden sowie in Abhängigkeit der jeweils vereinbarten SLA-Klasse, die Einleitung der Störungsbehebung durch A1.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.