Entgelt/Preise. 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
Entgelt/Preise. Für die oben genannten und vereinbarten Dienstleistungen ist ein Entgelt zu entrichten, welches jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig wird. Die in den Tarifdetails definierte Setupgebühr ist einmalig zu entrichten. Das Entgelt für die bestellten Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (Anlage Leistungsverzeichnis). und setzt sich wie folgt zusammen: -Setupgebühr zur Einrichtung des Videoberatungsservice -monatliche Lizenzkosten Gesamt: 99,95 € einmalig zzgl. 18,99 € MwSt (19%) Total: 118,94 € Gesamt: 9,95 € monatlich zzgl. 1,89 € MwSt (19%) Die USt-IDNr befindet sich zur Zeit in Beantragung beim Finanzamt und wird nachgereicht.
Entgelt/Preise. 5.1. Soweit das Entgelt nicht in den Angeboten des AN angeführt ist, hat der AG für Werkleistungen ein angemessenes Entgelt und für geliefertes Material den Bruttoverkaufspreis der letztgültigen Endkundenpreisliste des AN zu bezahlen. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.2. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung durch gesetzliche oder kollektivvertragliche Erhöhung der Löhne oder aufgrund von Änderungen der Preise der Lieferanten Änderungen bei Lohnkosten und/oder Beschaffungskosten ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise/Entgelte entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und tatsächlicher Leistungserbringung liegen weniger als zwei Monate. 5.3. Wünscht der AG nach Vertragsabschluss eine dringende Ausführung oder war bei Vertragsabschluss nicht bekannt, dass der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen ist, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dergleichen zusätzlich verrechnet. 5.4. Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten. 5.5. Nebenspesen, Kosten für Versand und Verpackung sowie sonstige Nebenleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, aber der Erfüllung des Auftrages dienlich sind, sind jedenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand zu entlohnen.
Entgelt/Preise. 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
Entgelt/Preise. 4.1.Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. 4.2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie 4.3.Xxxx und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. 4.4.Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig. 4.5.Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich. 4.6.Bei Zahlungsverzug werden 14 % p.a. vereinbart. Sollte der Auftragnehmer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dem Auftragnehmer zu ersetzen. 4.7.Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt... Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen. 4.8.Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese vom Auftragnehmer nicht bestritten wird. 0.0.Xxx der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist d...
Entgelt/Preise. 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, wobei wir nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu Preisänderungen berechtigt sind.
Entgelt/Preise. 7.1 Die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, wie etwa Rohstoffpreise, Wechselkurse oder Personalkosten (z.B. durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder Änderungen der Weltmarktpreise) nach Abschluss des Vertrages ändern. Gegenüber Konsumenten gilt dies nur insofern, dass der Zeitpunkt Auftragserteilung länger als zwei Monate von der Leistungsausführung zurückliegt.
Entgelt/Preise. 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann NXS jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
Entgelt/Preise. 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder Leistungen durchgeführt, welche nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, so kann Telia dafür je- nes Entgelt geltend machen, das in ihrer Preisliste enthalten ist oder einem ortsüblichen, angemessenen Entgelt entspricht.
Entgelt/Preise. Monatliches Entgelt: (Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem primacom Kundendienstzentrum) Monatliches Entgelt: siehe Programmkarte Einmaliges Bereitstellungsentgelt: siehe Programmkarte Entgelt für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren: 1,53 € pro Buchung Entgelt für Rücklastschrift: 10,23 € pro Buchung Mahngebühr für nicht bezahlte Entgelte: 3,00 € pro Mahnung