Entgelt/Preise Musterklauseln

Entgelt/Preise. 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt. 4.2 meo ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern. 4.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. 4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig. 4.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich. 4.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Sollte meo darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo zu ersetzen. 4.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo berechtigt, diese nach zu verrechnen. 4.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo nicht bestritten wird. 4.9 Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo in Verzug, ist meo unbeschad...
Entgelt/Preise. Das Entgelt für SOKRATES Web - Matrikmodul besteht aus einer 1mal zu entrichtenden Basislizenz- gebühr sowie einer jährlich zu entrichtenden Nutzungsgebühr. 2.1 Matrikmodul bis 5 Schulen - jährl. Nutzungsgebühr € 166,50 1 € 166,50 2.2 zzgl. 20% MwSt. € 33,30 Summe € 199,80 *) pro Kalenderjahr – mit jährlicher Wertanpassung gemäß Verbraucherpreisindex der Statistik Austria bzw. auch bei funktionellen Erweiterungen der Applikation Die Basislizenzgebühr wird 1malig nach Vertragserrichtung in Rechnung gestellt. Die jährlichen Nutzungsgebühren werden jeweils zu Jahresbeginn in den Folgejahren in Rechnung gestellt (erstmalig im Jänner des Folgejahres). Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt binnen 14 Tagen netto Kassa.
Entgelt/Preise. 7.1 Die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, wie etwa Rohstoffpreise, Wechselkurse oder Personalkosten (z.B. durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder Änderungen der Weltmarktpreise) nach Abschluss des Vertrages ändern. Gegenüber Konsumenten gilt dies nur insofern, dass der Zeitpunkt Auftragserteilung länger als zwei Monate von der Leistungsausführung zurückliegt. 7.2 Bei Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 3.4. ist die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen zu verrechnen und fällig zu stellen. 7.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. 7.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zu 50% bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung/Leistungsfertigstellung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt und spesen- und abzugsfrei fällig. 7.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen darüber verfügen kann. Zahlungswidmungen/Überweisungsbelege des Auftraggebers sind unverbindlich. 7.6 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinssätze als Verzugszinsen vereinbart. Sollte die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist sie berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind der Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen zu ersetzen. 7.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen berecht...
Entgelt/Preise. Für die oben genannten und vereinbarten Dienstleistungen ist ein Entgelt zu entrichten, welches jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig wird. Die in den Tarifdetails definierte Setupgebühr ist einmalig zu entrichten. Das Entgelt für die bestellten Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (Anlage Leistungsverzeichnis). und setzt sich wie folgt zusammen: -Setupgebühr zur Einrichtung des Videoberatungsservice -monatliche Lizenzkosten Gesamt: 99,95 € einmalig zzgl. 18,99 € MwSt (19%) Total: 118,94 € Gesamt: 9,95 € monatlich zzgl. 1,89 € MwSt (19%) Die USt-IDNr befindet sich zur Zeit in Beantragung beim Finanzamt und wird nachgereicht.
Entgelt/Preise. 5.1. Soweit das Entgelt nicht in den Angeboten des AN angeführt ist, hat der AG für Werkleistungen ein angemessenes Entgelt und für geliefertes Material den Bruttoverkaufspreis der letztgültigen Endkundenpreisliste des AN zu bezahlen. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.2. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung durch gesetzliche oder kollektivvertragliche Erhöhung der Löhne oder aufgrund von Änderungen der Preise der Lieferanten Änderungen bei Lohnkosten und/oder Beschaffungskosten ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise/Entgelte entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und tatsächlicher Leistungserbringung liegen weniger als zwei Monate. 5.3. Wünscht der AG nach Vertragsabschluss eine dringende Ausführung oder war bei Vertragsabschluss nicht bekannt, dass der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen ist, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dergleichen zusätzlich verrechnet. 5.4. Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten. 5.5. Nebenspesen, Kosten für Versand und Verpackung sowie sonstige Nebenleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, aber der Erfüllung des Auftrages dienlich sind, sind jedenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand zu entlohnen.
Entgelt/Preise. 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, wobei wir nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu Preisänderungen berechtigt sind. 6.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss die diesem zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Abgaben, Rohstoffpreise, Wechselkurs oder andere Fremdkosten oder Personalkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. 6.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich bei Lieferung ab Werk oder Lager zuzüglich der jeweils geltend gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie anderen Steuern, Abgaben und Gebühren in Euro. 6.4 Verpackungs-, Transport-, Verladungs-, und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung werden zusätzlich verrechnet und gehen somit zu Lasten des Vertragspartners, ebenso Kosten für die Verlegung von Leitungen sowie Kosten für Hack-, Brech-, Maurer-, Tischler-, Putz- und Stuck-, Maler-, Tapezier-, Reparatur- oder andere zusätzliche Arbeiten und Kosten der betriebsbereiten Aufstellung, darunter der Anschluss der Geräte an die Leitungen.
Entgelt/Preise. 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder Leistungen durchgeführt, welche nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, so kann Telia dafür je- nes Entgelt geltend machen, das in ihrer Preisliste enthalten ist oder einem ortsüblichen, angemessenen Entgelt entspricht. 4.2. Telia ist berechtigt, ein höheres Entgelt als das vereinbarte Entgelt oder Kauf- preis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung und - bestätigung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, Wechselkurs oder Personalkosten, nach Abschluss des Vertrages geändert ha- ben. 4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich ab Lieferung oder Lager zuzüg- lich der jeweils geltend gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Verpackungs-, Transport-, Verladungs-, und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung wer- den zusätzlich verrechnet und gehen somit zu Lasten des Vertragspartners.
Entgelt/Preise. Monatliches Entgelt: (Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem primacom Kundendienstzentrum) Monatliches Entgelt: siehe Programmkarte Einmaliges Bereitstellungsentgelt: siehe Programmkarte Entgelt für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren: 1,53 € pro Buchung Entgelt für Rücklastschrift: 10,23 € pro Buchung Mahngebühr für nicht bezahlte Entgelte: 3,00 € pro Mahnung
Entgelt/Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Hausapotheke bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
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