Entgelt und Zahlung Musterklauseln

Entgelt und Zahlung. 7.1. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Agentur, in Euro (für die K. G. Media d.o.o. gegebenenfalls in kroatischen Kuna), zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Entgelt und Zahlung. Der Auftraggeber zahlt Nord-Kurs für die Beratung im Voraus ein Entgelt in Höhe von EUR 275,00 (inkl. 19% Mehrwertsteuer).
Entgelt und Zahlung. 6.1. Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung von BMM das in der zum Zeitpunkt der Annahme der Sendung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dieses Entgelt bestimmt sich nach der zum selben Zeitpunkt geltenden Preisliste.
Entgelt und Zahlung. 6.1 Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann TEC-SAS eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber spätestens jedoch 3 Monate nach Auftragserteilung, sofern sich die Abnahme aus Gründen, die TEC-SAS nicht zu vertreten hat, verzögert. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.
Entgelt und Zahlung. 6.1 Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so beginnt der Abrechnungszeitraum 8 Wochen nach Auftragserteilung. Andernfalls mit Fertigstellung und Abnahme des Projektes. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.
Entgelt und Zahlung. Das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt beinhaltet nicht die Umsatzsteuer und wird jeweils im Voraus entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags fällig. Der Mieter ist jeweils verpflichtet, das Entgelt in voller Höhe ohne jegliche Abzüge zu entrichten, es sei denn, ihm steht ein Aufrechnungs-und/oder Zurückbehaltungsrecht zu. Der Mieter darf sein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Mieter zudem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht. Gerät der Mieter mit der Bezahlung der Miete in Verzug, schuldet er ab Verzugseintritt Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Vermieter ist nach Ablauf von 12 Monaten berechtigt, eine Mietpreiserhöhung zum nächsten Monat zu verlangen.
Entgelt und Zahlung. 6.1. Zwei2 steht für seine Leistungen das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.
Entgelt und Zahlung. 6.1 Die Höhe des Entgelts wird im Individualvertrag ausgewiesen und versteht sich im Zweifel exklusive Umsatzsteuer. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner deren Kenntnis und Angemessenheit.
Entgelt und Zahlung. 6.1 Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann LBM-IT eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 3 Monate nach Auftragserteilung, sofern sich die Abnahme aus Gründen, die LBM-IT nicht zu vertreten hat, verzögert. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.
Entgelt und Zahlung. Sämtliche Geldbeträge werden in Euro (€) genannt und sind qualifizierte Schickschulden im Sinne des § 905 Abs 2 ABGB. Erfüllungsort der Zahlungen ist Wien.