Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 7.2 Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich im Voraus zu zahlen. 7.3 Alle sonstigen Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. 7.4 Sämtliche Forderungen werden spätestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt spätesten fünf (5) Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar. 7.5 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie die Einziehung der Rechnungsbeträg von demselben Konto angegeben hat.
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Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 7.2. Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich kalendermo- natlich im Voraus zu zahlen.
7.3 7.3. Alle sonstigen Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.
7.4 7.4. Sämtliche Forderungen werden spätestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (PrenotifikationPrenotifi- kation) erfolgt spätesten fünf (5) Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPASE- PA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Rech- nungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar.
7.5 7.5. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie sowie die Einziehung der Rechnungsbeträg von demselben Konto angegeben hat.
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Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich da- nach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.
7.3 Alle sonstigen Entgelte, Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- wer-den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
7.4 Sämtliche Forderungen werden spätestens frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung Einzugsermäch- tigung auf SEPA- SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt spätesten mit der Rech- nungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar.
7.5 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser beauftragt be- auftragt hat, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe diesel- be Rechnungsanschrift so- wie sowie die Einziehung der Rechnungsbeträg Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
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Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 7.2. Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung Freischal- tung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.
7.3 7.3. Alle sonstigen Entgelte, Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den werden in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
7.4 7.4. Sämtliche Forderungen werden spätestens nach Ablauf von frühestens fünf (5) Werkta- gen Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebuchtabge- bucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt spätesten mit der Rechnungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar.
7.5 7.5. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser NEW beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser NEW berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie Rech- nungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträg Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
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Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 7.2. Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich kalendermo- natlich im Voraus zu zahlen.
7.3 7.3. Alle sonstigen Entgelte, Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
7.4 7.4. Sämtliche Forderungen werden spätestens frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (PrenotifikationPrenotifi- kation) erfolgt spätesten mit der Rechnungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor Geltendmachung der Geltend- machung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar.
7.5 7.5. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie sowie die Einziehung der Rechnungsbeträg Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
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Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 7.2. Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich kalendermo- natlich im Voraus zu zahlen.
7.3 7.3. Alle sonstigen Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.
7.4 7.4. Sämtliche Forderungen werden spätestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (PrenotifikationPrenotifi- kation) erfolgt spätesten fünf (5) Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPASE- PA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Rech- nungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser MUENET zahlbar.
7.5 7.5. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser MUENET beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser MUENET berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie sowie die Einziehung der Rechnungsbeträg von demselben Konto angegeben hat.
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