Common use of Entgelte und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1 Die von dem Vertragspartner an Concardis zu entrichtenden Entgelte für die Leistungen von Concardis ergeben sich aus den Preisen, die in der Servicevereinbarung und dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Concardis Payengine genannt sind. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch Concardis erfolgt nicht, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine Rechnungsstellung, ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten können nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Zugangs zu oder des virtuellen Terminals selbst und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgen. 6.2 Bei Nutzung des Dienstes SEPA-Lastschrift wird Concardis im Falle von Rücklastschriften seitens der Kunden des Vertragspartners die angefallene Rücklastschrift inkl. Rücklastschriftgebühr dem Vertragspartnerkonto belasten. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 6.3 Gegenansprüche von Xxxxxxxxx kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Concardis ist berechtigt, ihre Entgeltansprüche mit Forderungen des Vertragspartners aus der Akzeptanz von Kreditkarten, giropay und SEPA-Lastschrift Konto Plus zu verrechnen. 6.4 Preiserhöhungen oder Änderungen dieser Bedingungen teilt Concardis dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, für die Concardis Payengine sofern die Preise oder die Bedingungen zu Ungunsten des Vertragspartners geändert werden. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung oder Änderung der Bedingung fristlos, gilt die Änderung als genehmigt. Concardis wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. 6.5 Concardis ist berechtigt, vor und jederzeit nach Vertragsbeginn die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaftserklärung eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung in Geld erfolgen. Concardis kann Sicherheit in angemessener Höhe verlangen. Angemessen sind in der Regel die durchschnittlichen Entgelte für drei Monate, die Concardis entweder nach billigem Ermessen schätzt oder anhand der Werte der letzten drei Monate ermittelt. Eine Anforderung höherer Beträge ist gegenüber dem Vertragspartner anhand der Umstände des Einzelfalls zu begründen, wobei hierbei insbesondere das Nutzungs- und Zahlungsverhalten des Vertragspartners sowie objektive Anhaltspunkte für ein künftiges erhöhtes Aufkommen von nutzungsabhängigen Entgelten in Betracht kommen.

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Samples: Concardis Payengine Terms and Conditions

Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1 Für die vom Händler bestellten Leistungen gilt die jeweils gültige Preis- liste der Sparkasse für Netzbetreiberleistungen; Änderungen werden dem Händler zwei Monate vor In-Kraft-Treten der neuen Preisliste mitgeteilt. Die von dem Vertragspartner an Concardis zu entrichtenden Entgelte für die Leistungen von Concardis ergeben Zahlungsverkehrsabwicklung, soweit diese über die Sparkasse erfolgt, richten sich aus nach den Preisen, AGB der Sparkassen. Diese Ent- gelte werden beginnend mit dem Tag nach der betriebsfähigen Bereitstel- lung der Terminals und des Datenübermittlungsanschlusses berechnet. Sie werden nach Rechnungsstellung durch die in der Servicevereinbarung und Sparkasse dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Concardis Payengine genannt sindim Ver- trag angegebenen Konto monatlich belastet. Die Entgelte verstehen girocard werden ebenfalls dem im Vertrag angegebenen Konto monatlich belastet. Hat der Händler ein Pauschalangebot für girocard ausgewählt, so wird die Transaktionsmenge des Terminals vom Betreiberrechner monatlich auf- summiert und über ein Jahr ermittelt. Wird hierbei die Transaktionsmenge in drei aufeinander folgenden Monaten um mehr als 15% überschritten, erfolgt die Nachberechnung und Höhergruppierung sofort. Wird dabei eine technische Änderung notwendig, trägt der Händler die anfallenden Kosten. Bei Überschreitung der höchsten Pauschalstufe werden die über die höchste Pauschalstufe hinausgehenden Transaktionen, auch rückwir- kend, einzeln berechnet. Eine Rückstufung bei der Unterschreitung der Transaktionspauschalen in den einzelnen Paketen ist auf Initiative des Händlers möglich. Die Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich zuzüglich auf diesen Vertrag beziehen, sind zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zurzeit der Umsatzsteuer Leis- tungserbringung gültigen Satz; wird dieser in der einem Berechnungszeit- raum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch Concardis erfolgt nicht, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine Rechnungsstellung, ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten können nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Zugangs zu oder des virtuellen Terminals selbst und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgenSätzen als getrennte Zeiträume vereinbart. 6.2 Bei Nutzung des Dienstes SEPA-Lastschrift wird Concardis im Falle von Rücklastschriften seitens der Kunden des Vertragspartners die angefallene Rücklastschrift inkl. Rücklastschriftgebühr dem Vertragspartnerkonto belasten. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 6.3 Gegenansprüche von Xxxxxxxxx kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Concardis ist berechtigt, ihre Entgeltansprüche mit Forderungen des Vertragspartners aus der Akzeptanz von Kreditkarten, giropay und SEPA-Lastschrift Konto Plus zu verrechnen. 6.4 Preiserhöhungen oder Änderungen dieser Bedingungen teilt Concardis dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, für die Concardis Payengine sofern die Preise oder die Bedingungen zu Ungunsten des Vertragspartners geändert werden. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung oder Änderung der Bedingung fristlos, gilt die Änderung als genehmigt. Concardis wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. 6.5 Concardis ist berechtigt, vor und jederzeit nach Vertragsbeginn die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaftserklärung eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung in Geld erfolgen. Concardis kann Sicherheit in angemessener Höhe verlangen. Angemessen sind in der Regel die durchschnittlichen Entgelte für drei Monate, die Concardis entweder nach billigem Ermessen schätzt oder anhand der Werte der letzten drei Monate ermittelt. Eine Anforderung höherer Beträge ist gegenüber dem Vertragspartner anhand der Umstände des Einzelfalls zu begründen, wobei hierbei insbesondere das Nutzungs- und Zahlungsverhalten des Vertragspartners sowie objektive Anhaltspunkte für ein künftiges erhöhtes Aufkommen von nutzungsabhängigen Entgelten in Betracht kommen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Und Wartung Von Pos Terminals

Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1 Die 4.1. Für Zahlungen an IBF gilt als Erfüllungsort der Sitz der IBF – dies auch dann, wenn für die Übergabe ein anderer Ort vereinbart wurde. 4.2. Soweit der Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen Kosten zu erstatten hat oder sonstige Gegenansprüche der IBF bestehen, kann diese nach ihrer Xxxx Zah- lungen zurückbehalten oder mit Ansprüchen des Vertragspartners aufrechnen, wobei hierzu die Erfordernisse der Gleichartigkeit und Fälligkeit abbedungen werden. 4.3. Sämtliche in der von IBF erstellten Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte gelten als vereinbart und verstehen sich – soweit nicht schrift- lich abweichend vereinbart – ab dem von IBF angeführten Ausliefe- rungsort. In den Entgelten sind Versicherungs-, Zoll-, Dienstleistungs- sowie alle sonstigen Nebenkosten nicht enthalten. Diese Kosten werden dem Vertragspartner an Concardis zu entrichtenden Entgelte für die Leistungen von Concardis ergeben sich aus den Preisen, die gesondert in der Servicevereinbarung und dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Concardis Payengine genannt sindRechnung gestellt. 4.4. Die Entgelte von IBF sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen sich zuzüglich und werden in Euro ausgewiesen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Entgelten hinzugerechnet. 4.5. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von IBF übernommen oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann IBF hiefür jenes Entgelt fordern, das ihrer aktuell gültigen Preisliste oder dem üblich verlangten Entgelt entspricht. 4.6. Rechnungen von IBF sind, soweit nicht anderes schriftlich verein- bart wurde, nach Erhalt der Umsatzsteuer Rechnung ohne Abzug zahlbar. 4.7. Im Einzelfall gewährte Rabatte aller Art einschließlich Skonti be- gründen keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung derselben. 4.8. Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der IBF zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, wobei sämtliche diesbezügli- chen Spesen, Steuern und sonstigen Abgaben zu Lasten des Vertrags- partners gehen. 4.9. Der Vertragspartner darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen der IBF aufrechnen. 4.10. Im Falle von Teillieferungen durch IBF ist jeweils nur das anteilige Entgelt gemäß Teilrechnung zahlbar. 4.11. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung durch den Vertragspartner sind alle übrigen Forderungen auch ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder bei Vollstreckungsmaßnahmen in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhesein Vermögen. 4.12. Der Zahlungsverzug durch den Vertragspartner tritt ohne geson- derte Erklärung von selbst ein. Die Entgelte werden Verzugszinsen betragen – unbe- schadet der sonstigen Rechte und ohne Voraussetzung eines Verschul- dens auf Seiten des Vertragspartners – 10 (zehn) Prozentpunkte über dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner Basiszinssatz; ein höherer Schaden ist zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastetersetzen. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch Concardis erfolgt nicht, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Verlangt Im Falle des Verzuges ist der Vertragspartner eine Rechnungsstellungverpflichtet, ist diese kostenpflichtig und sämtliche der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug IBF entste- sind, zu begleichen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten können nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Zugangs zu oder des virtuellen Terminals selbst und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgenersetzen. 6.2 Bei Nutzung des Dienstes SEPA-Lastschrift wird Concardis 4.13. Weiters ist im Falle von Rücklastschriften seitens der Kunden des Vertragspartners die angefallene Rücklastschrift inkl. Rücklastschriftgebühr dem Vertragspartnerkonto belasten. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 6.3 Gegenansprüche von Xxxxxxxxx kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Concardis ist Zahlungsverzuges IBF berechtigt, ihre Entgeltansprüche mit Forderungen des Vertragspartners aus der Akzeptanz von Kreditkarten, giropay und SEPA-Lastschrift Konto Plus zu verrechnen. 6.4 Preiserhöhungen oder Änderungen dieser Bedingungen teilt Concardis dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, für die Concardis Payengine sofern die Preise oder die Bedingungen zum Safexpert Live Server zu Ungunsten des Vertragspartners geändert werden. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung oder Änderung der Bedingung fristlos, gilt die Änderung als genehmigt. Concardis wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisensperren. 6.5 Concardis ist berechtigt, vor und jederzeit nach Vertragsbeginn die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaftserklärung eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung in Geld erfolgen. Concardis kann Sicherheit in angemessener Höhe verlangen. Angemessen sind in der Regel die durchschnittlichen Entgelte für drei Monate, die Concardis entweder nach billigem Ermessen schätzt oder anhand der Werte der letzten drei Monate ermittelt. Eine Anforderung höherer Beträge ist gegenüber dem Vertragspartner anhand der Umstände des Einzelfalls zu begründen, wobei hierbei insbesondere das Nutzungs- und Zahlungsverhalten des Vertragspartners sowie objektive Anhaltspunkte für ein künftiges erhöhtes Aufkommen von nutzungsabhängigen Entgelten in Betracht kommen.

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Samples: Allgemeine Vertrags , Lizenz Und Nutzungsbedingungen

Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1 Die von dem Vertragspartner an Concardis zu entrichtenden Entgelte für die Leistungen von Concardis ergeben sich aus den Preisena. Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die Bereitstellung, die zeitweilige Überlassung, die Abholung der Container / Leerung der Behälter sowie die Sicherstellung der Entsorgung der sich in den Containern / Behältern befindlichen Abfälle. Für vergebliche An- und Abfahrten bei der Servicevereinbarung und dem Preis- und Leistungsverzeichnis Leerung der Container / Behälter oder der Bereitstellung oder Abholung des Containers / Behälters sowie für die Concardis Payengine genannt sind. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch Concardis erfolgt nicht, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine Rechnungsstellung, ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten können nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Zugangs zu oder des virtuellen Terminals selbst und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgen. 6.2 Bei Nutzung des Dienstes SEPA-Lastschrift wird Concardis im Falle von Rücklastschriften seitens der Kunden des Vertragspartners die angefallene Rücklastschrift inkl. Rücklastschriftgebühr dem Vertragspartnerkonto belasten. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 6.3 Gegenansprüche von Xxxxxxxxx Wartezeiten kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Concardis ist berechtigtAuftragnehmer vom Auftraggeber, ihre Entgeltansprüche mit Forderungen des Vertragspartners aus der Akzeptanz von Kreditkartensoweit er dies zu vertreten hat, giropay und SEPA-Lastschrift Konto Plus zu verrechnen. 6.4 Preiserhöhungen oder Änderungen dieser Bedingungen teilt Concardis dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, für die Concardis Payengine sofern die Preise oder die Bedingungen zu Ungunsten des Vertragspartners geändert werden. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung oder Änderung der Bedingung fristlos, gilt die Änderung als genehmigt. Concardis wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. 6.5 Concardis ist berechtigt, vor und jederzeit nach Vertragsbeginn die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaftserklärung eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung in Geld erfolgen. Concardis kann Sicherheit eine Entschädigung in angemessener Höhe verlangen. b. Soweit über die Mietdauer keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, beträgt diese für Containergestellungen 5 Werktage. Angemessen sind Gibt der Auftraggeber den Container / Behälter nicht spätestens nach Ablauf der vorgenannten Xxxxxxxxx zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, für jeden weiteren Werktag über diese Zeit hinaus bis zur Rückgabe des Containers / Behälters eine angemessene Vergütung zu verlangen. c. Bei den vereinbarten Preisen und Entgelten handelt es sich generell um Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. x. Xxxxxx vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt mit seiner Geldleistungspflicht - ohne dass es einer Mahnung bedarf - spätestens in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Regel Rechnung leistet. Es gelten die durchschnittlichen Entgelte für drei Monategesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. e. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, die Concardis entweder nach billigem Ermessen schätzt wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anhand der Werte der letzten drei Monate ermitteltvom Auftragnehmer anerkannt sind. Eine Anforderung höherer Beträge Außerdem ist gegenüber er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragspartner anhand der Umstände des Einzelfalls zu begründen, wobei hierbei insbesondere das Nutzungs- und Zahlungsverhalten des Vertragspartners sowie objektive Anhaltspunkte für ein künftiges erhöhtes Aufkommen von nutzungsabhängigen Entgelten in Betracht kommengleichen Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Container/Container Provision Agreement