Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Für die durch IPHOS erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber Entgelte, deren Art und Höhe der Vertrag bestimmt. Mangels konkreter Vereinbarung hat IPHOS Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung eines angemessenen Honorars, dessen Höhe sich nach der Preisliste von IPHOS bemisst. 7.2 Alle in einem etwaigen Kostenvoranschlag und im Vertrag angegebenen Entgelte verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, auch ohne sonstige anfallende Steuern und Gebühren, die der Auftraggeber gesondert trägt. Je nach Vertragsinhalt, und zwar abhängig davon, ob ein Zielschuldverhältnis oder ein Dauerschuldverhältnis (Punkt 1.9) begründet ist, schuldet der Auftraggeber an Entgelten entweder Einmalzah- lungen (Kaufpreis, Werklohn und dgl.) oder regelmäßige Entgelte, diese pro Abrechnungszeitraum entweder nach Aufwand oder pauschal bzw. fix. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Abrechnungszeitraum der Kalendermonat, es sei denn, Auftraggeber und IPHOS vereinbaren etwas an- deres. 7.3 Die mangels Vereinbarung von Fixbeträgen oder Pauschalen für die Bemessung des Entgeltes maßgeblichen Stundensätze der von IPHOS eingesetzten Mitarbeiter:innen richten sich nach der Preisliste von IPHOS, die zwischen First-Level-Support, Second-Level- und Third-Level- Support unterscheidet und für Leistungen (Arbeiten) zu den folgenden Arbeitszeiten gelten, und zwar werktags von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr und Xxxxxxx zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten, demnach für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit hat der Auftraggeber einen Zuschlag von 100 Prozent auf die Stundensätze zu entrichten. An Anfahrts- kosten für etwaige Leistungen außer Haus von IPHOS hat der Auftraggeber bei Orten innerhalb Wiens (bis 25 km) einen Pauschalbetrag in Höhe des halben Stundensatzes des/der eingesetzten Mitarbeiter(s):innen zu entrichten, bei Orten außerhalb Wiens pauschal den vollen Stun- densatz.
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