Leistungen der Gesellschaft Musterklauseln

Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Ge- setze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfü- gung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft schuldet weder die Verwendung bestimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hörfunkprogramme über den TV-Anschluss. 1.2 Im Rahmen eines Pay-TV-Produkts stellt die Gesellschaft dem Kunden über den vertragsgegenständlichen Anschluss an das BKN die Programmsignale für eine in der Leistungsbeschreibung angege- bene Mindestanzahl von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zu den in der Leistungsbeschreibung jeweils festgelegten Themen (sogenannte Programmpakete) zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Programmpa- ketes ist die Gesellschaft in der Bereitstellung der einzelnen Programme frei, d.h. sie schuldet nicht die Verfügbarkeit bestimmter Programmin- halte oder Programme und kann die Zusammensetzung des jeweiligen Programmpaketes ändern, solange hierbei der Gesamtcharakter des Programmpaketes erhalten bleibt. 1.3 Soweit die Gesellschaft aufgrund eines nicht von ihr zu vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt oder der Programmanbieter den Betrieb eines Programms einstellt oder bei für sie zwingenden Entscheidungen der Landesmedienanstalt in Bezug auf die Einstellung oder den Austausch eines Programms, ist sie berechtigt, das betroffene Programmpaket bzw. die über den TV-Anschluss empfangbaren Fernseh- und Hörfunkpro- grammen Dritter zu verändern, einzuschränken oder einzustellen. 1.4 Bezieht der Kunde einen Video-on-Demand Dienst ausschließlich oder zusammen mit anderen Vertragsleistungen, behält sich die Ge- sellschaft das Recht vor, diesen durch einen gleich- oder höherwertigen Video-on-Demand Dienst zu ersetzen. 1.5 Die Gesellschaft wird den Kunden über eine Leistungsänderung auf- grund der vorstehenden Ziffer 1.2 bis 1.4 mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten (schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenportal der Gesellschaft gemäß Ziffer 10 der AGB- Allgemeiner Teil) informieren. Sofern es sich um wesentliche Leistungs- änderungen gemäß des vorstehenden Satz 1 handelt und der Kunde mit diesen ...
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt über den Telefonanschluss und ein Kabelmodem einen Netzzugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz und Mobilfunknetze) zur Verfügung (Telefonanschluss). Soweit im Einzelfall eine Installation vor Ort erforderlich ist, wird diese von der Gesellschaft besorgt. 1.2 Die Gesellschaft schuldet nur den Zugang zum öffentlichen Telefon- netz. Für Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekom- men oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen sonstiger Dritter entstehen, haftet die Gesellschaft nicht.
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt mit diesem eine Verbindung zum Internet zur Verfügung und ermöglicht ihm so die Übertragung von Daten zum und vom Internet gemäß der einschlägigen Leistungsbeschreibung (Internetanschluss). 1.2 Mit der Einrichtung des Internetanschlusses wird dem Kunden ge- mäß der einschlägigen Leistungsbeschreibung zugleich die Möglichkeit zur Übermittlung und zum Empfang von E-Mails über die BKN der Gesell- schaft gegeben. E-Mails des Kunden werden in seinem E-Mail-Postfach für die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer von der Gesell- schaft gespeichert und können in diesem Zeitraum vom Kunden ein- gesehen und über den Internetzugang abgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherdauer ist die Gesellschaft berechtigt, die E-Mails aus dem E-Mail-Postfach zu löschen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, bei Überschreitung der Speicherkapazität keine eingehenden Nachrichten auf dem E-Mail-Account des Kunden abzulegen, sondern diese mit einer Meldung versehen an den Absender zurück zu senden und bei Über- schreitung der maximalen Gesamtgröße einer E-Mail einschließlich evtl. Dateianhänge die E-Mail nicht zu übertragen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seitens der Gesellschaft eine Überprüfung des In- haltes der empfangenen und gesendeten, sowie auf dem E-Mail-Server gespeicherten E-Mails nicht erfolgt, es ist daher nicht ausgeschlossen, dass eingehende E-Mails schadensverursachende Software (z.B. Viren etc.) enthalten. Die Gesellschaft übernimmt dafür keine Haftung. Die Gesellschaft ist berechtigt, solche E-Mails oder sonstige Inhalte unver- züglich zu löschen, die durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft werden. 1.3 Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem Netzübergang in das Internet hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Geschuldet ist insoweit nur ein Zugang zum Internet. Soweit keine abweichenden Vereinbarun- gen getroffen wurden, erfolgt die Verbindung ins Internet ungefiltert. Der Kunde trägt insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfra- struktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 1.4 Für den Bezug des Sicherheitspaketes gilt insbesondere: (a) Ein absoluter Schutz kann mit der jeweiligen Software nicht gewährleistet werden. (b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Software. (c) Wird die Gesellschaft von ihrem V...
Leistungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft erbringt die vereinbarten Leistungen, sobald sie über sämtliche Informationen zum Eintritt, zu den Umständen und zur Schadenshöhe des Schadensfalls verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Selbstbeteiligungen stets zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Die geschuldeten Beträge werden innerhalb von dreißig Tagen ab ihrer Festsetzung gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz fällig.
Leistungen der Gesellschaft. (Art. 9 B AVB)
Leistungen der Gesellschaft. Die Leistungen der Gesellschaft bestehen in der Entschädigung begründeter und in der Abwehr unbegründeter Ansprüche. Sie sind durch die in der Police bzw. den Vertragsbedingungen festgelegte Versicherungssumme bzw. Sublimite, abzüglich des ver- einbarten Selbstbehaltes, begrenzt. Ungeachtet der Versicherungsdeckung wird bei Schäden, die mit einer anderen Methode oder zusätzlichen Massnahmen hätten vermieden werden können, vom haftpflichtrechtlich geschuldeten Schaden derjenige Teil abgezogen, der den eingesparten Mehrkosten für diese andere Methode oder die zusätzlichen Massnahmen entspricht. Die Versicherungssumme gilt als Einmalgarantie pro Vertragsdauer, d.h., sie wird für alle eintretenden Schäden sowie allfällig weitere versicherte Kosten zusammen höchstens einmal vergütet.
Leistungen der Gesellschaft. E10 der AB wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Leistungen der Gesellschaft. In Abänderung von Art. E10.2 der AB stehen innerhalb der Versicherungssumme allfällige Sublimiten ohne anders- lautende Regelung pro Versicherungsjahr höchstens dreimal zur Verfügung.
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt mit diesem eine Verbindung zum Internet zur Verfügung und ermöglicht ihm so die Übertragung von Daten zum und vom Internet gemäß der einschlägigen Leistungsbeschreibung (Internetanschluss). 1.2 Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem Netzübergang in das Internet hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Geschuldet ist insoweit nur ein Zugang zum Internet. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Verbindung ins Internet ungefiltert. Der Kunde trägt insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN- Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 1.3 Für den Bezug des Sicherheitspaketes gilt insbesondere: (a) Ein absoluter Schutz kann mit der jeweiligen Software nicht gewährleistet werden. (b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Software. (c) Wird die Gesellschaft von ihrem Vorlieferanten für das Sicherheitspaket dauerhaft nicht mehr mit dem Produkt (oder wesentlichen Teilen davon) beliefert, aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. weil der Vorlieferant den Vertrieb des Produktes eingestellt hat), so ist die Gesellschaft berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über die Bereitstellung des Sicherheitspaktes auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Gesellschaft wird dem Kunden eine solche Nichtverfügbarkeit des Sicherheitspaketes unverzüglich in Textform mitteilen und ihm etwaige bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die Nutzung des Sicherheitspaketes unverzüglich erstatten.
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr Breitbandkabelnetz und stellt über den Telefonanschluss und ein Kabelmodem einen Netzzugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz (Festnetz und Mobilfunknetze) zur Verfügung (Telefonanschluss). Soweit im Einzelfall eine Installation vor Ort erforderlich ist, wird diese von der Gesellschaft besorgt. 1.2 Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet die Gesellschaft nur, falls und soweit ihr Schadens- ersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit schadensverursachende Ereignisse oder Störungen durch die Gesellschaft bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die Gesellschaft kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft ist in diesen Fällen ausgeschlossen.