Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden auf allen Grundstücken dieses Vertrags anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie Glasbruch, Kühlgut und Betriebsschließung.
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Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden auf allen Grundstücken dieses Vertrags anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie Glasbruch, Kühlgut und Betriebsschließung.
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Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden auf allen Grundstücken dieses Vertrags anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie Glasbruch, Kühlgut und Einzel-Betriebsschließung.
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