Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub.
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Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl, Vandalismus Vanda- lismus nach einem Einbruch, Raub.
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Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer (siehe Abschnitt A, Ziffer 6) und Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, RaubRaub (siehe Abschnitt A, Ziffer 7).
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