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Common use of Ereignisdefinition Clause in Contracts

Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub.

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Samples: Inhaltsversicherung Für Bäckereien, Inhaltsversicherung Für Gastronomie

Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl, Vandalismus Vanda- lismus nach einem Einbruch, Raub.

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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung

Ereignisdefinition. Unter einem Versicherungsfall sind alle Schäden zu verstehen, die aus ein und derselben Ursache innerhalb von 72 Stunden anfallen. Dies gilt nicht für die Gefahren Feuer (siehe Abschnitt A, Ziffer 6) und Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, RaubRaub (siehe Abschnitt A, Ziffer 7).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien