Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung unser Lager, für Lieferungen ab Werk das betreffende Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Magdeburg oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagenMönchengladbach. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGBmaterielle Recht. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen Leistungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem nach unserer Xxxx entweder unser Sitz oder der Gerichtsstand verklagendes Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht Recht, insbesondere des das BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-UN- Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine AnwendungAn- wendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort 1.Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen Gerichtsstand nach unserer Xxxx unser Unternehmenssitz in Bielefeld oder der Sitz des Käufers ist unser SitzKäufers. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für 2.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Neu-Ulm oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens Überein- kommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UNUN- Überein-Übereinkommens kommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen Zahlungspflichten des Käufers ist unser Sitzder Sitz unserer Hauptniederlas- sung. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptnie- derlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. 9.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk ab-Werk-Lieferungen das LieferwerkWerk, bei den übrigen Lieferungen sonst unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Wetzlar oder der Sitz des Käufers. 2. 9.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-UN- Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.Flörsheim am Main 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/BGB / HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-UN- Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unseres Unternehmens. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers ist unser Sitzoder Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht vereinheitlichte Recht, insbesondere des das BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: General Sales Conditions

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung unser Lager, für Lieferungen ab Werk das betreffende Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Ravensburg oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht Recht, insbesondere des das BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Ludwigsburg oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Niederlassung in Würzburg oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte unvereinheitliche Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen Leistungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx Neuss oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung in Ellwangen/Jagst oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-UN- Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine AnwendungAn- wendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das des Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Osterode. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagennach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-UN Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

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