Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegenun- terliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und WechselklagenWechsel- klagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz Verwaltungssitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegenun- terliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und WechselklagenWechsel- klagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen unterliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer Ver- käufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen