Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb gelegen ist. 19.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Gastwirtes, wobei der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. 19.4. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 19.5. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.120.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb gelegen ist. 19.220.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 19.320.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Gastwirtes, wobei der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. 19.420.4. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 19.520.5. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb gelegen ist. 19.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-UN- Kaufrecht. 19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des GastwirtesHotel/Restaurant Zollner, wobei der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. 19.4. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 19.5. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.117.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb Modesalon gelegen ist. 19.217.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-UN- Kaufrecht. 19.317.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des GastwirtesModesalons, wobei der Gastwirt Leistungserbringer überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. 19.417.4. Wurde der Bewirtungsvertrag Beratungssvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 19.517.5. Wurde der Bewirtungsvertrag Beratungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.112.1 Gerichtsstand für alle aus dem Lieferungsvertrag entstehen- den Pflichten bzw. Erfüllungsort Rechtsstreitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselklagen - ist der OrtOrt der gewerblichen Niederlas- sung des Lieferanten, an dem von welcher der Bewirtungsbetrieb gelegen istAuftrag bestätigt wurde. Dies gilt nur, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. 19.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen 12.2 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen, z.B. die Zahlung des Bestellers oder die Lieferung des Lieferanten, ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Lieferanten, von welcher der Auftrag bestätigt wurde. 12.3 Es gilt ausnahmslos deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-KaufrechtKaufrechts. 19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 12.4 Der Besteller hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tra- gen, die im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Gastwirtes, wobei der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. 19.4. Wurde der Bewirtungsvertrag Zusammenhang mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen jeder vom Lieferanten gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werdenBesteller rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen. 19.5. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.111.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb das Mietobjekt gelegen ist. 19.211.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 19.311.3. Ausschließlicher Gerichtsstand Für Streitigkeiten ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz ausschließlich das Gericht am Unternehmensort des GastwirtesVermieters zuständig, wobei der Gastwirt Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich anderem örtlichem und sachlich zuständigen zuständigem Gericht geltend zu machen. 19.411.4. Wurde der Bewirtungsvertrag Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 19.511.5. Wurde der Bewirtungsvertrag Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist für Klagen das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich Erfüllungsort zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1. 15.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 19.2. 15.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und insb IPRG,EVÜ) sowie , UN-Kaufrecht, sowie sonstige Verweisungsnormen). 19.3. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des GastwirtesBeherbergers, wobei der Gastwirt Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich anderem örtlichem und sachlich zuständigen zuständigem Gericht geltend zu machen. 19.4. 15.4 Wurde der Bewirtungsvertrag Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht einge- bracht werden. 19.5. 15.5 Wurde der Bewirtungsvertrag Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Samples: Beherbergungsvertrag