Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 16.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen