Ergänzende Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Ergänzende Geschäftsbedingungen. Soweit gemäß den Bestimmungen des Vertrages oder der Entscheidung eines Gerichts deutsches Recht Anwendung findet, ersetzen die nachfolgenden Absätze die vorstehenden Absätze a – c vollumfänglich.
Ergänzende Geschäftsbedingungen. Soweit den Bestimmungen des Vertrages oder der Entscheidung eines Gerichts deutsches Recht Anwendung findet, ersetzen die folgenden Absätze (1) – (2) die vorstehenden Bestimmungen unter der Überschriftt „Haftungsbeschränkung“ vollumfänglich:
Ergänzende Geschäftsbedingungen. Soweit den Bestimmungen des Vertrages oder der Entscheidung eines Gerichts deutsches Recht Anwendung findet, ersetzen die folgenden Absätze (1) – (2) die vorstehenden Bestimmungen unter der Überschriftt „Haftungsbeschränkung“ vollumfänglich: dem deutschen Produkthaftungsgesetz und Ansprüchen aufgrund von Personenschäden, haftet Microsoft ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs (Vertragsverletzung, Sach- oder Rechtsmangel, unerlaubte Handlung oder andere) haftet Microsoft gemäß diesem Vertrag für sämtliche sich ergebenden Schäden und nutzlosen Aufwendungen nur wie im folgenden Absatz (2) dargelegt:
Ergänzende Geschäftsbedingungen. 9.1. Die folgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 9.1.1.Ergänzende Geschäftsbedingungen Chur Tourismus Anhang I Erlebnisangebote (ohne Übernachtung) 9.1.2.Ergänzende Geschäftsbedingungen Chur Tourismus Anhang II Pauschalangebote (mit Übernachtung) 9.1.3.Ergänzende Geschäftsbedingungen Chur Tourismus Anhang III Unterkunftsbuchung 9.1.4.Ergänzende Geschäftsbedingungen Chur Tourismus Anhang IV Stadtführungen 9.1.5.Ergänzende Geschäftsbedingungen Chur Tourismus Anhang V Ticketvorverkauf

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.