Erklärungen Musterklauseln

Erklärungen. Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform erfolgen müssen und einen rechtlichen Charakter haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung des Begünstigten, Beantragung einer Beitrags- freistellung oder Kündigung.
Erklärungen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika
Erklärungen. Ich/Wir erkläre(n), dass
Erklärungen. Änderung der Anschrift oder des Namens Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift (Wohnung oder Geschäft) oder Ihres Namens (Firmierung) zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mit. Erklärungen, die wir per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Adresse senden, gelten als Ihnen zugegangen. Anzeigen und Erklärungen des Versicherers: Für unsere schriftlichen Anzeigen und Erklärungen genügt ein maschinell erzeugtes Dokument, das ohne Unterschrift gültig ist.
Erklärungen. Sind Mitteilungen, die in Textform erfolgen müs- sen und einen rechtlichen Charakter haben kön- nen. Beispiel: Beantragung einer Beitragsfreistel- lung oder Kündigung.
Erklärungen. (1) Zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde benennt jede Vertragspartei in einer Erklärung gegenüber dem Verwahrer die Behörden, die für die Anwendung dieses Vertrags zuständig sind. Zu benennen sind
Erklärungen. 1. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versiche- rungsschein oder eine schriftliche Annahmebestätigung zugegangen ist.
Erklärungen. A. Gemeinsame Erklärung der derzeitigen Mitgliedstaaten ............................................... Gemeinsame Erklärung zur vollständigen Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands ........................................................................................
Erklärungen. 1. Der Verkäufer erklärt verbindlich,
Erklärungen. 15.1 Formvorschriften: Erklärungen des Mieters, die das Mietverhältnis betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftliche Willenserklärungen des Vermieters an den Mieter gelten mit dem Einwurf in den Briefkasten des Mieters im Wohnheim als zugegangen.