Ersatzwohnung. Sofern die als Wohnung genutzten Räume infolge eines versicherten Schadensfalls vorübergehend unbewohnbar sind, deckt die Gesellschaft maximal 18 (achtzehn) Monate lang Schäden, die ein Versicherter an einem Gebäude verursacht, das er im Großherzogtum Luxemburg als Wohnsitz mietet. Je Schadensfall ist ihre Kostenübernahme auf die Versicherungssummen ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt.
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