Sturmversicherung Musterklauseln

Sturmversicherung. Xxxxx, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Sturmversicherung. Versicherungsschutz für Sturmschäden gemäß Teil D besteht nur dann, wenn das Gebäude vollständig geschlossen ist. Dabei müssen insbesondere das Dach komplett eingedeckt sein, der Dachraum vollkommen nach außen hin geschlossen sein und sämtliche Tür- und Fensteröffnungen entweder ordnungsgemäß verschlossen und verglast oder zumindest durch massive Holzverschalungen geschützt sein. Schäden durch Hagel an Fassade und Dachhaut sind - sofern Sie nicht anderweitig dafür entschädigt werden - auch dann gedeckt, wenn der Gebäudezustand noch nicht den oben beschriebenen Vorgaben entspricht.
Sturmversicherung. 2.1 Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhan- denkommen bei einem derartigen Ereignis.
Sturmversicherung. Die Gefahr Sturm (gemäß Artikel 1 Punkt 1.1, ASTB) ist erst ab Fertigstellung des nach außen hin abgeschlossenen Rohbaus versichert, insbesondere müssen dafür
Sturmversicherung. Was ist versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Sachschäden durch ✓ Sturm ✓ Hagel ✓ Schneedruck ✓ Felssturz, Steinschlag ✓ Erdrutsch Die Tiroler ersetzt: ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen Was ist nicht versichert? Schäden durch 🗶 Lawinen, Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung 🗶 Grundwasser und Schmelzwasser 🗶 Wasser aus Witterungsniederschlägen und dadurch verursachten Rückstau 🗶 den baufälligen Zustand des versicherten Gebäudes 🗶 Krieg innere Unruhen und Terror 🗶 außergewöhnliche Naturereignisse z.B. Erdbeben 🗶 Kernenergie 🗶 vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? − Die TIROLER muss vollständig und ehrlich über das versicherte Xxxxxx informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Jeder Schaden ist gering zu halten und der TIROLER so schnell wie möglich zu melden. − An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). − Die versicherten Sachen sind ordnungsgemäß instand zu halten. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – je nach vertraglicher Vereinbarung, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich z.B. mit SEPA-Lastschrift, Onlinebanking oder Zahlschein.
Sturmversicherung. 5.1 Abweichend von Artikel 2, Punkt 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH) sind Schäden an versicher- ten Sachen durch Dachlawinen mitversichert. Dachlawinen sind von Dächern herabfallende Schnee- und/oder Eismassen.
Sturmversicherung. 66 1. Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 87) D
Sturmversicherung. 1. Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 87) § 1 Versicherte Gefahren und Schäden § 2 Versicherte Sachen § 3 Versicherte Kosten § 4 Versicherungsort § 5 Versicherungswert
Sturmversicherung. 1. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ist diese Windstärke für den Schadensort nicht feststellbar, so wird sie unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nach- weist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Schadensortes Schäden an einwandfrei beschaffe- nen Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass der Scha- den bei der einwandfreien Beschaffenheit des Ge- bäudes, in dem sich die versicherten Sachen befin- den, nur durch Sturm entstanden sein kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.