Common use of Erstattungsprozentsätze Clause in Contracts

Erstattungsprozentsätze. 2.1.1 Der Versicherer ersetzt die nach diesem Tarif erstattungsfähigen, aber nicht beihilfefähigen Aufwendungen der Abschnitte 2.3 und 2.4 zu dem Erstattungsprozentsatz, der sich aus folgender Tabelle ergibt: uni-BZ 50 50 % uni-BZ 30 70 % uni-BZ 20 80 % Die beihilfefähigen Aufwendungen bestimmen sich dem Grund und der Höhe nach durch die für den Versicherten geltenden Beihilfevor- schriften des öffentlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ab- schnitt 2.3 wird eine Beihilfefähigkeit der zahntechnischen Leistungen von 60% zu Grunde gelegt.

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Erstattungsprozentsätze. 2.1.1 Der Versicherer ersetzt die nach diesem Tarif erstattungsfähigen, aber nicht beihilfefähigen Aufwendungen der Abschnitte 2.3 und 2.4 zu dem Erstattungsprozentsatz, der sich aus folgender Tabelle ergibt: uni-BZ 50 50 % uni-BZ 30 70 % uni-BZ 20 80 % Die beihilfefähigen Aufwendungen bestimmen sich dem Grund und der Höhe nach durch die für den Versicherten geltenden Beihilfevor- schriften des öffentlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ab- schnitt 2.3 wird eine Beihilfefähigkeit der zahntechnischen Leistungen von 6060 % zu Grunde gelegt.

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