Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen B - 1.1. bis B - 1.4 gelten entspre- chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- fung erforderlich ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen B - 1.1. bis B - 1.4 gelten entspre- chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- fung Risiko- prüfung erforderlich ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen B - 1.1. – 1.1 bis B - – 1.4 gelten entspre- chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- fung erforderlich ist.
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