Common use of Erweiterung des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Erweiterung des Versicherungsschutzes. 3.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 2.6 – die gesetzliche Haftpflicht 3.1.1 aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demon- tage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.5 oder Teilen, die ersichtlich für Anlagen gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.5 bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist; 3.1.2 aus der Inbetriebnahme und/oder dem Probebetrieb auf eigenen oder fremden Grundstücken von Anlagen ge- mäß den Ziffern 2.1 bis 2.5, die der Versicherungsneh- mer im Auftrag Dritter zu errichten hat. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Ver- sicherungsnehmer im Rahmen vorgenannter Tätigkeiten vorübergehend Inhaber dieser Anlagen ist. 3.2 Der Ausschluss von Schäden durch Abwässer gemäß Ziffer 7.14 (1) AHB findet insoweit keine Anwendung. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziffer 5 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt; im Falle von Ziffer 3.1.1, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung