Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen gemäß Abschnitt A Allgemeiner Teil § 10 Punkt 1 bis 8 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Appears in 2 contracts
Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de
Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen gemäß Abschnitt A Allgemeiner Teil § 10 Punkt 1 bis 8 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich nach- träglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.xxv24.de
Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Regelungen gemäß Abschnitt A Allgemeiner Teil § 10 Punkt 1 Ziffern 11.1 bis 8 11.4 gelten entsprechend, wenn sofern der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.tchibo.de