ESG-Ziele Musterklauseln

ESG-Ziele. Neben den wirtschaftlichen Erfolgszielen legt der Aufsichtsrat für die Performance Periode unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und der vom Vorstand erstellten aktuellen Unter- nehmensplanung ein bis drei messbare ESG-Ziele fest. Dabei kann der Aufsichtsrat aus folgenden Bereichen wählen, wobei nicht aus jedem Bereich ein Ziel gewählt werden muss: – Umwelt (z.B. CO2-Emissionen) – Soziales (z.B. Lost Time Injury Frequency, Mitarbeiterzufriedenheit oder Lernstunden pro Mitarbeiter) – Governance (z.B. Net Promoter Score) Die ESG-Ziele für die jeweilige LTI-Tranche können unabhängig von den ESG-Zielen für den STI festgelegt werden. Der Aufsichtsrat legt zugleich für die ausgewählten ESG-Ziele der jewei- ligen LTI-Tranche fest, wie diese untereinander gewichtet werden und bestimmt für jedes ausge- wählte ESG-Ziel die Art und Weise der Messung der Zielerreichung. Hierzu legt der Aufsichtsrat in der Regel für jedes ESG-Ziel fest: - einen Minimalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 50 % entspricht, - einen Zielwert, der einem Zielerreichungsgrad von 100 % entspricht, und - einen Maximalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 200 % entspricht. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch eine von dieser Zielstaffel abweichende Art und Weise der Messung der Zielerreichung festlegen, wenn diese nach seiner Einschätzung für das jeweilige ESG-Ziel besser geeignet ist. Nach Ablauf der Performance Periode wird der Zielerreichungsgrad der ESG-Ziele anhand der für die relevante LTI-Tranche festgelegten Art und Weise der Messung der Zielerreichung und der festgelegten Gewichtung der ESG-Ziele untereinander ermittelt.
ESG-Ziele. ESG-Aspekte haben als integraler Bestandteil der Unter- nehmensstrategie einen großen Stellenwert im unter- nehmerischen Handeln der Mercedes-Benz Group. Vor Nach Planende wird die Zielerreichung aus dem Leistungskriterium relative Umsatzrendite ex-post im Ver- gütungsbericht veröffentlicht.
ESG-Ziele. Als nichtfinanzielle Leistungskriterien für die LTI-Vergütung verwendet die Gesellschaft unternehmensbezogene ESG-Ziele, jeweils wie folgt gewichtet (in Bezug auf 100 % der LTI-Zielvergütung): • Reduktion der CO2 Intensität je qm für Wohn- und Gewerbeimmobilien (15 %) • Mitarbeiterzufriedenheit (Basis Mitarbeiterbefragung Wohnimmobiliengeschäft, einschließlich der Zufriedenheit zur Diversität/Gleichberechtigung) (7,5 %) • Kundenzufriedenheit (Basis Kundenbefragung Wohnimmobiliengeschäft) (7,5 %). Mit den ESG-Zielen wird eine Verknüpfung zwischen Vorstandsvergütung, Gemeinwohl- und Stakeholderinteressen als zentralem Bestandteil der Unternehmensphilosophie erzielt und die Nachhaltigkeit des Handelns in den Bereichen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung in besonderer Weise gewichtet. Jedes nichtfinanzielle Leistungskriterium kann maximal mit einer Performance von 250 % in die LTI-Vergütung einfließen. Der Gesamtzielerreichungsgrad der ESG-Ziele wird analog zu Vorgehensweise bei den finanziellen Zielen berechnet.
ESG-Ziele. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungskriterien fließen ESG-Ziele in die Ermittlung der Gesamtzielerreichung des STI ein, die mit 20 % gewichtet werden. Hierdurch werden zentrale nicht-finanzielle, strategische Ziele in den STI implementiert, welche für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg der LEG von Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat erhält hierdurch die Möglichkeit, wichtige nicht-finanzielle Teile der Unternehmensstrategie, beispielsweise eine hohe Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Umweltbelange, zu berücksichtigen. Folglich werden Anreize gesetzt, nachhaltig und im Sinne der Stakeholder der LEG zu handeln. Hierdurch werden die Interessen von Vorstand und weiteren Stakeholdern stärker verknüpft. Insgesamt werden Ziele in die ESG-Ziele aufgenommen, die die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance berücksichtigen. Diese einzelnen Ziele werden aus dem Corporate Social Responsibility (CSR) Bericht der LEG sowie strategischen Projekten abgeleitet. Den Zielen sind quantitativ oder qualitativ messbare Kriterien zugeordnet, die nach Abschluss des Geschäftsjahres durch einen Ziel-/Ist-Vergleich die Feststellung eines messbaren Grads der Zielerreichung ermöglichen. Wie auch bei den finanziellen Leistungskriterien ist die Zielerreichung der ESG- Ziele insgesamt auf 200 % begrenzt. Die konkreten ESG-Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr werden vor Beginn des entsprechenden Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat festgelegt und final beschlossen. Dabei werden diese Ziele genau definiert und eine nachvollziehbare Messbarkeit der Zielerreichung sichergestellt. Zusammen mit der Zielerreichung werden die konkreten ESG-Ziele ex-post im Vergütungsbericht offengelegt.
ESG-Ziele. Als zweites STI-Leistungskriterium werden ESG-Ziele mit einer Gesamtgewichtung von 20 % verwendet. Für das Jahr 2021 wurden CO2-Emissionen, Ressourcenmanagement und Compliance als ESG-Kriterien ausgewählt. • CO2-Emissionen (Gewichtung 50 %): alstria bleibt auf dem Pfad, die wissenschaftsbasierten Ziele (eine lineare Verringerung der Emissionen zwischen 2018 und 2030) zu erreichen. Dieses Ziel kann nicht übererfüllt werden und ist daher bei 100 % Zielerfüllung nach oben begrenzt. Ist alstria nicht auf dem Pfad, liegt die Zielerreichung bei null. • Ressourcenmanagement (Gewichtung 50 %): Erfolgreiche Erneuerung der Zertifizierung nach ISO 50001 für das Energiemanagementsystem. Dieses Ziel kann nicht übererfüllt werden und ist daher bei 100 % Zielerfüllung nach oben begrenzt. Kann alstria die Zertifizierung nach ISO 50001 nicht erfolgreich erneuern, liegt die Zielerreichung bei null. • Compliance wird als Ausschlusskriterium verwendet: In Fällen von Korruption oder Nichteinhaltung von Vorschriften, also bei einer Geldbuße/Strafzahlung oder anderen Zahlung (über EUR 5.000) für einen wesentlichen Verstoß gegen Corporate-Compliance-Vorschriften beträgt die Zielerreichung für die gesamte ESG-Komponente null. Die für das Geschäftsjahr 2021 festgelegten Ziel- und Istwerte der ausgewählten ESG-Kriterien sowie die resultierende Zielerreichung sind nachfolgend dargestellt: Zielwert Verbleib auf dem wissenschafts-basierten Pfad der linearen Verringerung von CO2- Emissionen zwischen 2018 und 2030 Istwert Erfüllt Erfüllt Erfüllt Das Erfolgsziel „CO2-Emissionen“ wird wie folgt bemessen: CO2-Emissionen Lineare Verringerung der direkten CO2- Emissionen (Scope 1 Lineare Verringerung von CO2-Emissionen des Portfolios (Scope 3 Kategorie "vermietete Fläche" THG- Protokoll) um 30% zwischen 2018 und 2030 in tausend tCO2e Zielwert 2030 12,1 45,3 1001) Istwert 13,8 32,6 100
ESG-Ziele. Um das strategische Ziel, die industrielle Vorreiterrolle von Aurubis im Bereich Nachhaltigkeit auszubauen und fest im Vergütungssystem des Vorstands zu verankern, werden ESG­Ziele im Rahmen des Jah­ resbonus explizit berücksichtigt. Die Kriterien zur Beurteilung der ESG­Komponente werden vom Auf­ sichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat an einem aus der Nachhaltigkeitsstra­ tegie abgeleiteten Kriterienkatalog. Die darin enthaltenen Kriterien sind konsequent auf die Aurubis­Nachhaltigkeitsziele 2030 ausge­ richtet. Startaktienkurs1 = Vorläufige Anzahl virtueller Performance Shares x Zielerreichung (0 – 150 %) 4-Jahres-Ø operativer ROCE + Relativer TSR vs. MDAX Kriterienkatalog für ESG-Ziele Funktionsweise Performance Share Plan Kriterienkatalog für ESG-Ziele Energie & Klima Aus- und Weiterbildung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Zukunftsorientierter Arbeitgeber Governance und Ethik Umweltschutz Recyclinglösungen Verantwortung in der Lieferkette Soziales Engagement Nach der Festlegung der Kriterien definiert der Aufsichtsrat konkrete Ziele für jedes Kriterium und achtet dabei auf deren Messbarkeit. Für jedes Ziel werden entsprechende Ziel­, Mindest­ und Maximalwerte festgelegt, anhand derer die Zielerreichung nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet wird. Die Zielerreichung kann zwischen 0 % und 150 % betragen. Über die vom Aufsichtsrat festgesetzten ESG­Ziele, die Ziel­, Min­ dest­ und Maximalwerte sowie die Zielerreichung wird transparent im Vergütungsbericht für das entsprechende Geschäftsjahr berichtet. Performance Share Plan Der Performance Share Plan sieht eine, den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex entsprechende, vierjährige, zukunfts­ bezogene Performance­Periode vor. Die Zuteilung einer neuen Tran­ che des Performance Share Plan erfolgt jährlich zum 01.10. Durch die Verknüpfung über virtuelle Performance Shares an die absolute Akti­ enkursentwicklung der Aurubis AG ist der Performance Share Plan vollständig aktienbasiert ausgestaltet und setzt einen Anreiz zur langfristigen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Zu Beginn einer Tranche des Performance Share Plan wird jedem Vorstandsmitglied eine Anzahl virtueller Performance Shares vorläu­ fig zugeteilt. Diese Anzahl berechnet sich mittels Division des Zielbe­ trags durch den „Startaktienkurs“ (arithmetisches Mittel des Xetra­ Schlusskurses der Aurubis­Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 60 Handelstage...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.