Fahrräder Musterklauseln

Fahrräder. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden VU. Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Im VVO berechtigt das AzubiTicket Sachsen zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. Eine Fahrradmitnahme erfolgt nur bei entsprechender Platzkapazität. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Fahrpersonal.
Fahrräder. 5.1. Abweichend von Ziffer 1.5 AVB Reisegepäck besteht Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
Fahrräder. Wenn wir mit dem Fahrrad in die Schule kommen, nutzen wir die Fahrradständer im Keller des Hauptgebäudes und am Pausenhof II. Der Fahrradkeller wird morgens um 07:30 Uhr geöffnet.
Fahrräder. Für die Fahrradmitnahme gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen der jeweils genutzten Verkehrsunternehmen.
Fahrräder. (1) Die Fahrradmitnahme ist generell möglich. Für mitgenommene Tretroller für Erwachsene gelten die folgenden Bestimmungen analog.
Fahrräder. (1) Bei den Unternehmen KVG Stade GmbH & Co. KG, der Verkehrsgemeinschaft Teilnetz 5 (VG TN 5) und Omnibusbetrieb von Ahrentschildt GmbH werden Fahrräder kostenlos befördert.
Fahrräder. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Pedelecs und sonstigen Elektrofahrrädern. Versichert sind auch Schäden, die bei einer privaten Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Straßenrundfahrt, Triathlon) oder dem Training hierzu verursacht werden. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer Pflichtversi- cherung Versicherungsschutz verlangt werden kann.
Fahrräder. Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt in den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen im Rahmen vorhandener Kapazitäten unentgeltlich. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Fahrradanhängern in Bussen und Straßenbahnen ist jeweils eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Weiterhin sind für die Fahrradmitnahme die Regelungen in § 11 Abs. 4 – 6 der Beförderungsbedingungen des VMT zu beachten.
Fahrräder. Die Fahrräder stehen unter der ganzen Verantwortung des Mieters. Im Falle eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet dies bei der Polizei zu melden und die Meldung im Original dem Vermieter weiterzugeben. Der Mieter oder die Person die das Fahrrad mit Einverständnis der Mieters benutzt, ist allein im Falle eines Unfalls für enstandene Schäden verantwortlich.
Fahrräder. Fahrräder können im Rahmen der bestehenden Regelungen der Ver- kehrsunternehmen zur Fahrradmitnahme grundsätzlich zum Preis ei- nes Einzelfahrscheins Kind (siehe Nr. 5.1) oder eines Tagestickets Kind (siehe Nr. 5.4.1) mitgenommen werden, sofern nicht die Fahr- radmitnahme unentgeltlich angeboten wird (die jeweils aktuelle Über- sicht mit allen Angeboten der unentgeltlichen Fahrradmitnahme ist unter xxx.xxxxx.xx abrufbar). Alternativ hierzu können auch die in den Nr. 5.4.2+5.5+5.8.1 und An- lage 5 D Nr. 1.2 aufgeführten Fahrrad-Mitnahmeregelungen unent- geltlich genutzt werden. Für Personen, die im Schienenverkehr mit Fahrausweisen des naldo- Tarifs unterwegs sind, besteht die Entgeltpflicht für die Fahrradmit- nahme nur montags bis freitags an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr. Im Falle einer Fahrradmitnahme montags bis freitags an Werktagen vor 6.00 Uhr und Ausstieg nach 6.00 Uhr (gemäß Fahrplan) beginnt die Entgeltpflicht der Fahrradmitnahme ab der Haltestelle, die zuletzt vor 6.00 Uhr fahrplanmäßig angefahren wird. Im Falle einer Fahrradmitnahme montags bis freitags an Werktagen mit Einstieg zwischen 6.00 Uhr und Ausstieg nach 9.00 Uhr endet die Entgeltpflicht der Fahrradmitnahme an der Haltestelle, die zuerst nach 9.00 Uhr fahrplanmäßig angefahren wird. Bei Schienenersatzverkehre („SEV“) dürfen grundsätzlich keine Fahr- räder mitgenommen werden (unabhängig von Tag und Uhrzeit). Im Schienenverkehr des ZÖA dürfen Fahrräder montags bis freitags an Werktagen nicht in Fahrtrichtung Tübingen zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr mitgenommen werden. Im Übrigen gilt die Anlage 1 der naldo-Beförderungsbedingungen („Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme“) sowie bzgl. zusammengeklappten Faltfahrrädern zudem Nr. 8.3.