Common use of Feiertage Clause in Contracts

Feiertage. 1Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 2. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 auf einen Sonntag oder einen für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage. 4Ein Nachbezug von Feiertagen wegen Verhinderung an der Arbeitsleis- tung gemäss Art. 324a OR (z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst) ist ausgeschlossen. 5Weitere Feiertage sind entweder vor- oder nachzuholen (Zeitkompensa- tion), mit entsprechenden Zeitguthaben oder mit einem entsprechenden Lohnabzug abzugelten. 6Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 in die Ferien, so werden sie nicht als Ferientag angerechnet.

Appears in 3 contracts

Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Feiertage. 1Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 21. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 auf einen Sonntag oder einen für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage. 4Ein Nachbezug von Feiertagen wegen Verhinderung an der Arbeitsleis- tung gemäss Art. 324a OR (z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst) ist ausgeschlossen. 5Weitere Feiertage sind entweder vor- oder nachzuholen (Zeitkompensa- tion), mit entsprechenden Zeitguthaben oder mit einem entsprechenden Lohnabzug abzugelten. 6Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 in die Ferien, so werden sie diese nicht als Ferientag angerechnet.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertage. 1Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 21. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 auf einen Sonntag oder einen für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage. 4Ein Nachbezug von Feiertagen wegen Verhinderung an der Arbeitsleis- tung gemäss Art. 324a OR (z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst) ist ausgeschlossen. 5Weitere Feiertage sind entweder vor- oder nachzuholen (Zeitkompensa- tion), mit entsprechenden Zeitguthaben oder mit einem entsprechenden Lohnabzug abzugelten. 6Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 in die Ferien, so werden sie nicht als Ferientag angerechnet.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertage. 1Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 21. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen Feiertagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 auf einen Sonntag oder einen für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage. 4Ein Nachbezug von Feiertagen wegen Verhinderung an der Arbeitsleis- tung Arbeitsleistung gemäss Art. 324a OR (z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst) ist ausgeschlossen. Feiertage, die in einen unbezahlten Urlaub fallen, gelten als bezogen. 5Weitere Feiertage sind entweder vor- oder nachzuholen (Zeitkompensa- tionZeitkompensation), mit entsprechenden Zeitguthaben oder mit einem entsprechenden Lohnabzug abzugelten. Ferienguthaben können dabei nur auf Wunsch der Mitarbeitenden zum Einsatz kommen. 6Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 in die Ferien, so werden sie nicht als Ferientag angerechnet.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag