Feiertage. 1 Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 2. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2 In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3 Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 auf einen Sonntag oder einen für die Mit- arbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Feiertage. 1 Insgesamt gewährt die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden neun bezahlte Feiertage gemäss Anhang 21. Massgebend sind die Feiertage am Arbeitsort. 2 In Kantonen mit weniger als neun den Sonntagen gleichgestellten Feier- tagen können die Mitarbeitenden ersatzweise zusätzliche arbeitsfreie Tage beziehen, bis das Maximum von neun Tagen erreicht ist. Der Bezug dieser Tage erfolgt in Absprache mit der Arbeitgeberin. 3 Fallen Feiertage gemäss Anhang 2 1 auf einen Sonntag oder einen für die Mit- arbeiterin Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter arbeitsfreien Wochentag, hat sie / er Anspruch auf Nachbezug dieser Feiertage.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag