Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädi- gung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% (für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- ten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädi- gung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
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Samples: www.workmanagement.ch
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädi- gung Ent- schädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung Feiertags- entschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,23,2 % (für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- tenauf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
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Samples: luftverkehr.vpod.ch
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% (für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- tenauf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit.
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Samples: www.arbeitskraft.ch
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% (für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- tenauf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.den
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Samples: payrollplus.ch
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit einem ei- nem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% (für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- tenauf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden Arbeitneh- menden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädi- gung Entschädigung für den Lohnausfall Lohn- ausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeit.
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Samples: Einsatzvertrag