Common use of Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Clause in Contracts

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallenB 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert Versi- cherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung Ent- schädigung nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel Berechnungsfor- mel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallenB 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-Schadenabwendungs -, Schadenminderungs- Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: dema-makler.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach gemäß Nr. A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach gemäß Nr. A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach gemäß Nr. A 13 wird – sofern nicht anders vereinbart – nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallenB14-1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 B17-1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versi- cherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Ver- sicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 B13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten Schadener- mittlungskosten ein.

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Samples: www.interlloyd.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallenA1-14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A A1-17.1 in dem Verhältnis Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A A1-13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.wwk.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versi- cherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt schlieftt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.gothaer.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallenB 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versiche- rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versiche- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten Schadenermittlungs- kosten ein.

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Samples: www.ostangler.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versi- cherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.vwfs.de

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen17.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17.1 20.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 116 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: www.xxv24.de