Common use of Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Clause in Contracts

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versiche- rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versiche- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten Schadenermittlungs- kosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1A1-14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 A1-17.1 in dem Verhältnis Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B A1-13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert Versicherungs- wert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1gemäß Nr. A 14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 gemäß Nr. A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B gemäß Nr. A 13 wird – sofern nicht anders vereinbart – nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1A 17.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 A 20.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 A 116 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-Schadenabwendungs -, Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert nach B A 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versi- cherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 A 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B 15.1B14-1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 B17-1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versi- cherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Ver- sicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 B13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten Schadener- mittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach B A 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B A 18.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B A 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert nach B A 15.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach B 18.1 A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versi- cherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach B 13 A 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- sicherungswert Versicherungswert gekürzt. Das schließt schlieftt auch Schadenabwendungs-, Schaden- minderungs- Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.

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Samples: Hausratversicherung