Common use of Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Clause in Contracts

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche- rungsfalls in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe § 10 Nr. 1 a)) ohne Vereinbarung eines Unterversiche- rungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert (siehe § 10 Nr. 1 b) bis c)) niedriger als der Versicherungswert der ver- sicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschä- digung gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 in dem Verhältnis von Versi- cherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schaden- betrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten (siehe § 7) und versicher- ten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe § 9).

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche- rungsfalls rungsfalles in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe § 10 Nr. 1 a)) ohne Vereinbarung eines Unterversiche- rungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Gemeinen Wert (siehe § 10 Nr. 1 b) bis cb)-c)) niedriger als der Versicherungswert der ver- sicherten versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschä- digung Entschädigung gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 in dem Verhältnis von Versi- cherungssumme Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schaden- betrag Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten (siehe § 7) und versicher- ten Mietausfalls versicherten Mietausfalles bzw. Mietwerts (siehe § 9).

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche- rungsfalls Versi- cherungsfalles in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe § 10 1o Nr. 1 a)) ohne Vereinbarung eines Unterversiche- rungsverzichtsUnterversi- cherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung Zeitwertversiche- rung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert (siehe A § 10 1o Nr. 1 b) bis – Nr. 1 c)) niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert der ver- sicherten versicherten Sachen (UnterversicherungUnterversiche- rung), wird die Entschä- digung Entschädigung gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versi- cherungssumme zum Versicherungswert cherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürztge- kürzt: Entschädigung = Schaden- betrag Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den VersicherungswertVersiche- rungswert. Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter ver- sicherter Kosten (siehe §§ 7) 7 und versicher- ten Mietausfalls 8) und versicherten Mietausfalles bzw. Mietwerts (siehe § 9e).. § f4 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche- rungsfalls in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe § 10 Nr. 1 a)1a) ohne Vereinbarung eines Unterversiche- rungsverzichtsUnterversicherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung Versiche- rung zum gemeinen Wert (siehe § 10 Nr. 1 b) bis c)– d) niedriger als der Versicherungswert der ver- sicherten versicherten Sachen (UnterversicherungUnterversiche- rung), wird die Entschä- digung Entschädigung gemäß Nr§ 13 Nrn. 1 bis Nr. - 3 in dem Verhältnis von Versi- cherungssumme Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung Entschädi- gung = Schaden- betrag Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Entsprechendes Entspre- chendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten (siehe § 7) 7 und versicher- ten § 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe § 9).

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen