Common use of Finanzlage Clause in Contracts

Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 Mio. EUR (30. September 2020: 3,3 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 um 12,6 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,9% deutlich niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,5% gegenüber 21,9% zum 30. September 2020. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse von ca. 75 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 Mio. EUR nicht erreicht werden. Ebenso konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Amerika, APAC und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2021 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital in Höhe von 30,3 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetreten. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution; Konica Minolta Inc. Tokyo, Japan) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochen. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochen. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland). Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 3,2 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 9,2 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich deut- lich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 3,8 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 5,4 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 4,1 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen Wesent- lichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt insge- samt 2,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 8,3 Mio. EUR (30. September 2020: 3,3 2,9 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG MOBO- TIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 Mio. EUR in Anspruch genommen worden wor- den sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 um 12,6 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 15,4 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,95,3% deutlich niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,549,3% gegenüber 21,924,3% zum 30. September 2020. Im Geschäftsjahr 2020/21 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 9,2% von 65,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 59,4 Mio. EUR zurückgegangen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfer- tiger in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Anstieg der Erlöse aus Bauteileverkäufen resul- tiert aus der Knappheit auf dem Beschaffungsmarkt, die dazu geführt hat, dass Bauteile verstärkt nochmal selbst beschafft wurden und an die Auftragsfertiger verkauft wurden. Aufgrund der Bindung der Kapazitä- ten in der Entwicklung für die neue MOBOTIX 7 Plattform und neue Kameralinien konnten weniger Auf- tragsentwicklungen für Konica Minolta durchgeführt werden. Dementsprechend sind die Erlöse aus der Vermögens-, Finanz- Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Ertragslage Software sind um 8,6% auf 57,7 Mio. EUR (Vorjahr: 63,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung widerinsgesamt 72,1% (Vorjahr: 74,8%). Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von ca. 75 15,9 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 im Geschäftsjahr 2019/20 auf 16,1 Mio. EUR nicht erreicht werden(1,0%) gestiegen. Ebenso konnte Auf das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 25,0 Mio. EUR nicht erreicht (Vorjahr: 25,1 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 24,7% von 22,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,6 Mio. EUR im Berichtsjahr zurückgegangen. Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) aktiviert, die entsprechend unter dem GuV-Posten „Andere Aktivierte Eigenleistun- gen“ ergebniswirksam ausgewiesen werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen AmerikaDie Gesamtleistung (Umsatzerlöse, APAC Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 8,6% von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen68,5 Mio. IEUR im Vorjahr auf 62,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020/21 wurde zurückgegangen. Dies ist maßgeblich auf den Rückgang der Um- satzerlöse zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 0,6 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere Bestandsveränderungen, im Bereich Softwareprodukte Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in Geschäftsjahr 2020/21 auf 54,1% (i.Vj. 51,3%) angestiegen. Ursache hierfür sind höhere Kundenrabatte und höhere Einkaufspreise. Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bau- teileverkäufe) im Geschäftsjahr 2020/21 auf 34,6% (i.Vj. 30,7%) ist im Wesentlichen auf den kommenden Geschäftsjahren gelegtRückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2020/21 sind gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. September 2021 EUR (1,5%) angestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die gestiegene durch- schnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2020/21 und erfolgte Gehaltserhöhungen. Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2020/21 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) angestiegen. Dies beruht auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 30,3 8,5 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzwim Geschäftsjahr 2020/21 (i.Vj. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 9,0 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR (-5,5%) zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Kosten für Marke- ting um 0,7 Mio. EUR, dem Rückgang der Aufwendungen für Forderungsverluste um 0,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht auf dem Rückgang der Reise- und Bewirtungskosten einschließlich der Kfz-Kosten um 0,3 Mio. EUR. Dagegen erhöhten sich insbesondere die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,8 Mio. EUR. Darin enthalten sind die Aufwendungen für die Zuführung der Rückstellung für Straf- und Rechtsberatungskos- ten von 700 TEUR im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsverfahren der französischen Wettbe- werbsaufsicht (DGCCRF) in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Frankreich. Das EBITDA (3,7% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 2,3 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken(2019/20: 7,0 Mio. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetretenEUR). Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx EBIT (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution-0,8% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Konica Minolta Inc. Tokyo, JapanBetriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochenbeträgt -0,5 Mio. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1EUR (2019/20: 4,4 Mio. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des AufsichtsratesEUR), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochenGeschäftsjahr 2020/21 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 0,7 Mio. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager EUR (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland)2019/20: Jahresüber- schuss: 2,9 Mio. Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2EUR) und zur Neuwahl einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von zwei Aufsichtsratsmitgliedern -1,3% (Tagesordnungspunkt 62019/20: 4,5%), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor WorkingDie VGS ist vollständig in die Konzernfinanzierungsstrukturen des VNG-Capital-Veränderungen belief Konzerns integriert. Dies spiegelt sich insbesondere in der Einbindung in den zentralen Cashpool der VNG AG mit einer Kreditlinie von 1,0 Mio. EUR wider. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 auf 3,2 jederzeit gesichert und die Kreditlinie wurde wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die Finanzierung der VGS mit allen mittelfristig geplanten Investitionen und Rückbauvorhaben für Speicheranlagen ist durch den seit Ende 2018 bis 2025 bestehenden Darlehensrahmenvertrag mit der VNG AG i.H.v. insgesamt 70 Mio. EUR gesichert. Dieser wurde seit 2022 mit 65 Mio. EUR in Anspruch genommen und konnte im Juli 2023 aufgrund VGS-eigener Finanzkraft vollständig getilgt werden. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2023 über dem Niveau der Vorjahresperiode bei rund 80,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 Vorjahr 45,5 Mio. EUR) und spiegelt damit die solide Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft wider. Die Zahlungsmittelabflüsse im Rahmen der Investitionstätigkeit von per Saldo rund -41,8 Mio. EUR (Vorjahr -5,9 Mio. EUR) betrafen hauptsächlich den Erwerb der Darlehensforderung des ehemaligen zweiten Darlehensgebers der EPG sowie Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden zudem Anlagenabgänge und erhaltene Zinsen, v.a. aus der Gewährung eines langfristigen Darlehens an EPG, abgebildet. Die Zahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit von rund -37,9 Mio. EUR (Vorjahr -39,5 Mio. EUR) resultieren aus Einzahlungen aus der Ergebnisabführung des Vorjahres durch den Gesellschafter (Verlustausgleich) und Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten bei der VNG AG sowie Zinszahlungen. Außerdem wurde die Veränderung des Cashpoolbestandes im Cashflow der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Cashpoolbestand um 59,0 Mio. EUR auf 104,2 Mio. EUR (Vorjahr Erhöhung um 25,8 Mio. EUR auf 45,1 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 Mio. EUR laufenden Geschäftstätigkeit und die Einzahlungen aus EAV durch den Gesellschafter (Vorjahr: -4,6 Mio. EURVerlustausgleich) lagen dabei über der Summe der Auszahlungen für Investitionen und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 Mio. EUR (30. September 2020: 3,3 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. EUR zur Verfügungden Zinszahlungen, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 um 12,6 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,9% deutlich niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,5% gegenüber 21,9% zum 30. September 2020. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen weshalb eine Rückzahlung des Managements Darlehens an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse von ca. 75 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 Mio. EUR nicht erreicht werden. Ebenso konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Amerika, APAC und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2021 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital in Höhe von 30,3 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetreten. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution; Konica Minolta Inc. Tokyo, Japan) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochen. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochen. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland). Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX VNG AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführtmöglich war.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich deut- lich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen Wesent- lichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt insge- samt 2,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 Mio. EUR (30. September Sep- tember 2020: 3,3 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX MOBO- TIX AG von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 Mio. EUR in Anspruch genommen worden wor- den sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 um 12,6 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,9% deutlich niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,5% gegenüber 21,9% zum 30. September 2020. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen Er- wartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse von ca. 75 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 Mio. EUR nicht erreicht werden. Ebenso konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Ver- triebsregionen Amerika, APAC und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen Projektver- zögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen KameraKa- mera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen Rah- men von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2021 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital Eigenka- pital in Höhe von 30,3 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Mio. EUR finanziell finan- ziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing Marke- ting zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetreten. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution; Konica Minolta Mi- nolta Inc. Tokyo, Japan) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochen. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetretenan- getreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochen. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, LangenhagenLan- genhagen, Deutschland). Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung Hauptver- sammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 3,2 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 9,2 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 3,8 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 5,4 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 4,1 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 8,3 Mio. EUR (30. September 2020: 3,3 2,9 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 um 12,6 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 15,4 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,95,3% deutlich niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,549,3% gegenüber 21,924,3% zum 30. September 2020. Im Geschäftsjahr 2020/21 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 9,2% von 65,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 59,4 Mio. EUR zurückgegangen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Anstieg der Erlöse aus Bauteileverkäufen resultiert aus der Knappheit auf dem Beschaffungsmarkt, die dazu geführt hat, dass Bauteile verstärkt nochmal selbst beschafft wurden und an die Auftragsfertiger verkauft wurden. Aufgrund der Bindung der Kapazitäten in der Entwicklung für die neue MOBOTIX 7 Plattform und neue Kameralinien konnten weniger Auftragsentwicklungen für Konica Minolta durchgeführt werden. Dementsprechend sind die Erlöse aus der Vermögens-, Finanz- Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Ertragslage Software sind um 8,6% auf 57,7 Mio. EUR (Vorjahr: 63,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung widerinsgesamt 72,1% (Vorjahr: 74,8%). Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von ca. 75 15,9 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 im Geschäftsjahr 2019/20 auf 16,1 Mio. EUR nicht erreicht werden(1,0%) gestiegen. Ebenso konnte Auf das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 25,0 Mio. EUR nicht erreicht (Vorjahr: 25,1 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 24,7% von 22,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,6 Mio. EUR im Berichtsjahr zurückgegangen. Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) aktiviert, die entsprechend unter dem GuV-Posten „Andere Aktivierte Eigenleistungen“ ergebniswirksam ausgewiesen werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen AmerikaDie Gesamtleistung (Umsatzerlöse, APAC Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 8,6% von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen68,5 Mio. IEUR im Vorjahr auf 62,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020/21 wurde zurückgegangen. Dies ist maßgeblich auf den Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 0,6 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere Bestandsveränderungen, im Bereich Softwareprodukte Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in Geschäftsjahr 2020/21 auf 54,1% (i.Vj. 51,3%) angestiegen. Ursache hierfür sind höhere Kundenrabatte und höhere Einkaufspreise. Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2020/21 auf 34,6% (i.Vj. 30,7%) ist im Wesentlichen auf den kommenden Geschäftsjahren gelegtRückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2020/21 sind gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. September 2021 EUR (1,5%) angestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2020/21 und erfolgte Gehaltserhöhungen. Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2020/21 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) angestiegen. Dies beruht auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 30,3 8,5 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzwim Geschäftsjahr 2020/21 (i.Vj. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 9,0 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR (-5,5%) zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Kosten für Marketing um 0,7 Mio. EUR, dem Rückgang der Aufwendungen für Forderungsverluste um 0,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht auf dem Rückgang der Reise- und Bewirtungskosten einschließlich der Kfz-Kosten um 0,3 Mio. EUR. Dagegen erhöhten sich insbesondere die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,8 Mio. EUR. Darin enthalten sind die Aufwendungen für die Zuführung der Rückstellung für Straf- und Rechtsberatungskosten von 700 TEUR im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsverfahren der französischen Wettbewerbsaufsicht (DGCCRF) in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Frankreich. Das EBITDA (3,7% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 2,3 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken(2019/20: 7,0 Mio. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetretenEUR). Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx EBIT (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution-0,8% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Konica Minolta Inc. Tokyo, JapanBetriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochenbeträgt -0,5 Mio. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1EUR (2019/20: 4,4 Mio. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des AufsichtsratesEUR), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochenGeschäftsjahr 2020/21 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 0,7 Mio. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager EUR (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland)2019/20: Jahresüberschuss: 2,9 Mio. Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2EUR) und zur Neuwahl einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von zwei Aufsichtsratsmitgliedern -1,3% (Tagesordnungspunkt 62019/20: 4,5%), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 auf 3,2 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 1,6 Mio. EUR). Der Rückgang Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern und der Zunahme der sonstigen Rückstellungen zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 bei 3,2 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 -0,9 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 4,6 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (2,5 Mio. EUR) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,2 1,7 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 1,4 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 -2,0 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 -1,8 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen immaterielle Vermögensgegenstände insbesondere in das SAP ERP- System zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 -1,9 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 -2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 2,2 1,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich 2019 ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 0,2 Mio. EUR (30. September 20202018: 3,3 2,7 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 1,5 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 2018 um 12,6 0,8 Mio. EUR auf 3,7 13,6 Mio. EUR reduzierterhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 12,0 Mio. EUR auf 35,0 13,7 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,925,1% deutlich niedriger als im Vorjahrauf dem Niveau des Vorjahres. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,525,4% gegenüber 21,923,5% zum 30. September 20202018. Im Geschäftsjahr 2018/19 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 7,0% von 63,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 67,9 Mio. EUR angestiegen. Die Entwicklung Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg resultiert neben den gestiegenen Erlösen aus Bauteileverkäufen im Wesentlichen aus den Erlösen aus der Vermögens-, Finanz- Auftragsentwicklung in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Ertragslage Software sind um 0,7% auf 59,4 Mio. EUR (Vorjahr: 59,0 Mio. EUR) ebenfalls angestiegen. Die Exportquote (bezogen auf die Erlöse aus dem Verkauf von Video-Sicherheitssystemen und Software) betrug im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider2018/19 insgesamt 68,6% (Vorjahr: 65,1%). Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse Erlöse aus dem Verkauf aus Video- Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von ca. 75 20,6 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 im Geschäftsjahr 2017/18 auf 18,6 Mio. EUR nicht erreicht werden(-9,6%) gesunken. Ebenso konnte Auf das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 22,0 Mio. mit EUR (Vorjahr: 21,1 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 8,7% von 17,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 18,8 Mio. EUR im Berichtsjahr angestiegen. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 6,8% von 64,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 68,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 angestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Umsatzanstieg zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR nicht erreicht werdenauf 0,8 Mio. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Amerika, APAC und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den ErwartungenEUR zurückgegangen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2021 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital Restrukturierung in Höhe von 30,3 0,2 Mio. EUR enthalten. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2018/19 auf 47,4% (i.Vj. 46,1%) angestiegen. Der Rückgang der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2018/19 auf 32,3% (Vorjahr: 33,5%) ist auf den Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018/19 liegen mit 20,7 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Aufgrund der gesunkenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl führten die im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgten Gehaltserhöhungen und Zuführungen zu Rückstellungen aus dem Personalbereich nicht zu einer Erhöhung des Personalaufwands. Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2018/19 mit 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) nur leicht angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Dem Rückgang der Aufwendungen für Marketing um 0,3 Mio. EUR, der Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,3 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzwder Kosten der Warenabgabe um 0,3 Mio. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 EUR stehen die Erhöhungen der Aufwendungen für Leiharbeiter um 0,5 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 der IT-Kosten um 0,2 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing gegenüber. Der Anstieg der Leiharbeiter ist unter anderem als Ergebnis der von externen Auftragsfertigern zurückgeholten Endmontage von Indoor Kameras zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetretensehen. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx EBITDA (General Manager8,0% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution; Konica Minolta Inc. Tokyo, JapanSteuern und Abschreibungen) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochenbeträgt 5,1 Mio. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1EUR (2017/18: 3,5 Mio. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des AufsichtsratesEUR), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochenEBIT (4,5% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 2,9 Mio. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager EUR (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland2017/18: 1,4 Mio. EUR). Der Aufsichtsrat Das Geschäftsjahr 2018/19 endete mit einem Jahresüberschuss von XXXXXXX besteht somit ab dem 021,9 Mio. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx EUR (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx2017/18: 0,8 Mio. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2EUR) und zur Neuwahl einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von zwei Aufsichtsratsmitgliedern 3,0% (Tagesordnungspunkt 62017/18: 1,3%), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt.

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Finanzlage. Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 auf 3,2 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 1,9 Mio. EUR). Der Rückgang Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern und der Zunahme der Rückstellungen zurückzuführen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 bei 3,2 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 -0,8 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 3,2 5,3 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (2,2 Mio. EUR), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,1 1,8 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen (4,2 1,3 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 3,2 1,1 Mio. EUR. Gegenläufig dazu hat sich die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1,9 Mio. EUR) ausgewirkt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -5,6 -1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -4,6 -1,8 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen immaterielle Vermögensgegenstände insbesondere in das SAP ERP- System zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,0 -1,8 Mio. EUR (Vorjahr: +2,1 -2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 2,2 1,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Zum Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2021 ergibt sich 2019 ein negativer Finanzmittelfonds von 8,6 0,2 Mio. EUR (30. September 20202018: 3,3 2,4 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 9,7 Mio. EUR gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 2018/19 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX AG MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 30,5 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 9,7 1,5 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2020 2018 um 12,6 0,8 Mio. EUR auf 3,7 13,6 Mio. EUR reduzierterhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 15,3 11,5 Mio. EUR auf 35,0 13,3 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Fälligkeit zweier mittelfristiger Darlehen im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 4,9verringerten sich von 22,1% deutlich niedriger als im Vorjahrauf 22,0%. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 45,521,5% gegenüber 21,919,9% zum 30. September 2020. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/21 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die Folgen der globalen COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Die geplanten Umsatzerlöse von ca. 75 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 62,4 Mio. EUR nicht erreicht werden. Ebenso konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2020/21 von ca. 3,0 Mio. mit 0,2 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Amerika, APAC und Europe South/West liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie unter den Erwartungen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt. Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2021 mit einer Eigenkapitalquote von 42,7%, einem Eigenkapital in Höhe von 30,3 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,4 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,8 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte, insbesondere USA, zu fokussieren, aber auch um weitere Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie abzudecken. Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx hat mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Nachfolge von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx angetreten. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx (General Manager, Business Planning Division, Imaging-IoT Solution; Konica Minolta Inc. Tokyo, Japan) als Ersatz von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx entsprochen. Der Aufsichtsrat setzt sich somit ab dem 1. Juli 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx zusammen. Xxxx Xxxx Xxxxx hat mit Wirkung zum 02. November 2021 die Nachfolge von Herrn Xxxxxxx Xxxxxxxx angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Xxxxx Xxxx Xxxxx entsprochen. Herr Xxxxx, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland). Der Aufsichtsrat von XXXXXXX besteht somit ab dem 02. November 2021 aus Xxxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Xxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx. Der MOBOTIX AG ist am 9. Xxxx 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich wurden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen jedoch noch ohne Ergebnis geführt2018.

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