Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in NrPkt. 1 ff genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Teil B § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 45 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der die in Nr. 1 genannten Obliegenheitengenannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 26 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in § 16 Nr. 1 genannten ge- nannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfreileis- tungsfrei.
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Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in § 26 25 Nr. 1 b1b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 26 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der die in Nr. 1 1. bis 6. genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Folgen der Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der die in Nr. 1 genannten Obliegenheitengenannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in § 26 25 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung