Common use of Forderungsübergang Clause in Contracts

Forderungsübergang. Ansprüche der versicherten Person gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Ver- sicherer getragen hat, gehen auf diesen über. Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Unterlagen hat die versicherte Person dem Versicherer auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen den anderen auf Verlangen mitzuwirken; verletzt die versicherte Person diese Pflicht, gilt § 7 Nr. 4. Der versicherten Person bereits erstattete Kosten sind an den Versicherer umgehend zurückzuzahlen.

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Forderungsübergang. Ansprüche der versicherten Person gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Ver- sicherer getragen hat, gehen auf diesen über. Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Unterlagen hat die versicherte Person dem Versicherer auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen den anderen auf Verlangen mitzuwirken; verletzt die versicherte Person diese Pflicht, gilt § 7 Nr. 4. Der versicherten Person bereits erstattete Kosten sind an den Versicherer umgehend zurückzuzahlen.

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Forderungsübergang. Ansprüche der versicherten Person gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Ver- sicherer Versi- cherer getragen hat, gehen auf diesen über. Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Unterlagen hat die versicherte Person dem Versicherer auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen den anderen auf Verlangen mitzuwirken; verletzt die versicherte Person diese Pflicht, gilt § 7 Nr. 4. Der versicherten Person bereits erstattete Kosten sind an den Versicherer umgehend zurückzuzahlen.

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Forderungsübergang. Ansprüche der versicherten Person gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Ver- sicherer Versi- cherer getragen hat, gehen auf diesen über. Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Unterlagen hat die versicherte Person dem Versicherer auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen den anderen auf Verlangen mitzuwirken; verletzt die versicherte Person diese Pflicht, gilt § 7 Nr. 4. Der versicherten Person bereits erstattete Kosten sind an den Versicherer umgehend zurückzuzahlen.

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