Fremdsoftware Musterklauseln

Fremdsoftware ist Software (einschließlich aller zugehöriger Dokumentation), an der die ausschließlichen Rechte zur kommerziellen Verwertung keiner Partei und keinem mit diesen im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen.
Fremdsoftware. Die Software, die an den Kunden verteilt wird, kann verschiedene Software-Komponenten von Drittanbietern oder Software-Dienstleistungen („Software von Drittanbietern“ und zusammen mit der Software als das „Paket“ bezeichnet) enthalten, die unter separaten Bedingungen („Bedingungen von Dritten“) bereitgestellt werden. Dem Kunden ist es gestattet, die Software von Drittanbietern in Verbindung mit der Software zu verwenden, sofern diese Verwendung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmt. Der Kunde hat unter Umständen weitere Rechte, die Software von Drittanbietern unter den anwendbaren Bedingungen Dritter zu verwenden. Nichts in dieser Vereinbarung soll zusätzliche Beschränkungen für die Nutzung der Drittanbietersoftware durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Bedingungen Dritter darstellen. Die Software ermöglicht auch die Nutzung mit bestimmten Betriebssystemen und Anwendungen von Drittanbietern. SYNAPTICON stellt dem Kunden keine solche Drittlizenz zur Verfügung, und es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Softwarelizenzen von den jeweiligen Anbietern zu erwerben.
Fremdsoftware. Sollte der Kunde von proALPHA eine Subscriptionli- zenz als Fremdsoftware beziehen, geltend die fol- genden Regelungen für die eingesetzte Fremdsoft- ware ergänzend zu Ziffer 2 dieser AGB:
Fremdsoftware. Der Käufer stimmt zu und hat verstanden, dass: (a) sein Recht, jede von Cytiva im Rahmen des Vertrags gelieferte Fremdsoftware zu nutzen, die für diese Fremdsoftware geltenden Lizenzbedingungen unterliegt (und der Käufer diese (soweit erforderlich) umsetzt und einhält); und (b) sämtliche im Vertrag enthaltenen Gewährleistungen und Freistellungen nicht für Fremdsoftware gelten.
Fremdsoftware. Bezüglich Softwareprodukten von Drittfirmen, die als solche in unserer Preis- und Produktliste ausgewiesen sind (z.B. Betriebssystem-Software), treten wir nur als Vermittler auf. Ein Softwarelizenzvertrag kommt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung ausschließlich zwischen der Drittfirma und dem Kunden zustande. Über die Lizenzbestimmungen der Drittfirma hat sich der Kunde selbst zu informieren und diese zu beachten. Für Fremdsoftware beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Diese Gewährleistungsansprüche entsprechen mindestens den Gewährleistungsansprüchen dieses Vertrages. Für den rechtskonformen Einsatz der Fremdsoftware ist der Kunde verantwortlich.
Fremdsoftware. Softwareprodukte von Drittfirmen, die SEP anbietet, werden von SEP auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden gesondert abzuschließen Software- Lizenzvertrages überlassen.
Fremdsoftware. Der Partner nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Programme Open-Source-Software und kommerzielle Fremdsoftware enthalten können. Für den Fall, dass Open-Source-Software in den Programmen enthalten ist, bestätigt der Partner, dass HCL und seine verbundenen Unternehmen keine Rechte an geistigem Eigentum erhalten bzw. auf ihn übertragen haben, um die jeweilige zugrunde liegende Open-Source-Software zu nutzen, da deren Nutzung durch die zugrunde liegende Lizenz geregelt wird.
Fremdsoftware. Bezüglich Software von Drittfirmen (Fremdsoftware), die HighConsulting anbietet, gelten die dieser Fremdsoftware beigefügten Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma. Die Softwarelizenzbedingungen von HighConsulting gelten nur ergänzend.
Fremdsoftware. Der Lieferant kann keine Garantie für Fremdsoftware übernehmen, welche von dritter Seite zum gekauften System geliefert oder installiert werden. Dies gilt insbesondere auch für Software, welche auf die Daten und Programme des Lieferanten zu- greift. Entstehen durch solche Daten und Software Schäden, so lehnt der Lieferant jegliche Haftung ab. Ebenso fallen solche Schäden und Datenverluste nicht unter einen allfälligen Wartungsvertrag.
Fremdsoftware. Bezüglich Softwareprodukten von Drittfirmen, die als solche in unserer Preis- und Produktliste ausgewiesen sind, treten wir nur als Vermittler auf. Ein Softwarelizenzvertrag kommt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung ausschließlich zwischen der Drittfirma und dem Kunden zustande.