Frist. 7.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. 7.1.2 Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. 7.1.3 Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
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Frist. 7.1.1 7.1.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (siehe Bestimmun- gen zur Abnahme in Punkt 3.5 und 3.6) und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
7.1.2 7.1.2. Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung Gewähr- leistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
7.1.3 7.1.3. Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
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Frist. 7.1.1 7.1.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
7.1.2 7.1.2. Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
7.1.3 Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
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Frist. 7.1.1 7.1.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (siehe Bestimmungen zur Abnahme in Punkt 3.5 und 3.6) und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
7.1.2 7.1.2. Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
7.1.3 7.1.3. Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
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