Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude ver- bunden sind. a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzab- leiter. b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Insurance Agreement
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude ver- bunden verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der GebäudeheizungGebäudehei- zung, Blitzab- leiterBlitzableiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren BestandteilenBe- standteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem ei- nem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude ver- bunden verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, HauswasserversorgungenHauswasserver- sorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzab- leiterBlitzableiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude ver- bunden verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzab- leiterBlitzableiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung