Common use of Gefahrübergang Clause in Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Lieferbedingungen (Alb), Sales Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers Be- stellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken Transportri- siken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem ProbebetriebProbebe- trieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb Pro- bebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Gefahr geht jedoch, auch bei frachtfreier Lieferung Lieferung, spätestens wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht bereitgestellt oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb Abnahme durch den Besteller oder, soweit vereinbartfalls keine Abnahme erfolgt, nach erfolgreichem Probebetriebmit Fertigstellungsanzeige durch den Lieferer. 23. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, Montage oder die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb Abnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzuges auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird wird, oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions

Gefahrübergang. (1. ) Die Gefahr für durch RÖSLER zu liefernde Waren geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer von RÖSLER gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb des Bestellers oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. (2. ) Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, oder soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. 3.1 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) : - bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) ; - bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. 3.2 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht ge- bracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen eige- nen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller Be- steller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom dem Besteller zu vertretenden Gründen vertretende Gründe verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: : a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; ; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Sales Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der den Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder vom Besteller abgeholt worden ist. Auf Wunsch sind, und Kosten des Bestellers wird zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben. b) bei Lieferung Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. Hängt die Einbringung von der Mitwirkung oder einer Leistung des Bestellers oder Dritter ab, so geht die Gefahr mit der Anlieferung der Leistung von uns auf den Besteller über. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: : a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken Transpor- trisiken versichert; ; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder MontageMonta- ge, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Sales Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung über wie folgt auf den Besteller über: a) folgt: · bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung Installation oder Montage, wenn sie zum : bei Bereitstellung für den Versand gebracht oder abgeholt worden istbei Abholung. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) . · bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung Installation oder Montage Montage: am Tage Tag der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, oder – sofern gesondert vereinbart – nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn 2.Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht mit Bereitstellung/Aussonderung des Lieferge- genstandes und/oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;Übergabe an den Besteller oder den Frachtführer. b) bei Lieferung Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage mit der Fertigstellung der Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem ProbebetriebAufstell- und Monta- geort. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, Zustellung oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert verzö- gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem sie ohne die Verzögerung auf ihn übergegangen wäre. 3. Auf Wunsch des Bestellers wird Xxxxxxxx den Liefer- gegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicher- bare Risiken auf Kosten des Bestellers versichern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) ; die Gefahr geht auch auf den Besteller über bei Lieferung mit Aufstellung oder und Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung Zustellung oder Montage, die Übernahme in den eigenen Betrieb oder der Probebetrieb des Bestellers, aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug Annahmever- zug kommt, so geht die Gefahr bereits ab diesem Zeitpunkt auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;. b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, vereinbart nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung Durch- führung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller Kunden über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder MontageInstallation, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer Kunden werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage Installation am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb des Kunden oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, Versand die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder MontageInstallation, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller Kunden zu vertretenden Gründen sich verzögert wird oder der Besteller Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller Kunden über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt abge- holt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller oder dessen Auf- traggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem sie übergegangen wäre, wäre das betreffende Ereignis, das zur Verzögerung geführt hat, nicht eingetreten oder wäre der Besteller nicht in Annahmeverzug geraten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie wir folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;, b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer MEISTER gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb.; 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in Über- nahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer werden Lieferungen von UNISENSOR gegen die üblichen Transportrisiken versichert;. b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb, spätestens aber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Besteller die Lieferung bei UNISENSOR abholt und den Transport selbst durchführt oder durch einen Dritten durchführen lässt. In diesem Fall geht die Gefahr hinsichtlich Transportschäden sowie sonstiger, nicht von UNISENSOR während der Aufstellung oder Montage verschuldeter Schäden an der Lieferung zu dem unter vorgenannter Ziffer V Nr. 1 a) genannten Zeitpunkt über. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb Inbetriebnahme oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung Be- stellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken Transport- risiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetriebeinwandfreiem Probebe- trieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung Aufstel- lung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. .) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert;; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. b) bei Lieferung Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. .) Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird wird, oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. ) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. ) Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: General Terms and Conditions

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Agb)

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istwor- den sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;. b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, oder soweit vereinbartver- einbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung Durch- führung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller Bestel- ler aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller Kunden über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung Kunden werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb am Ort der Aufstellung/Montage oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb am Ort der Aufstellung/Montage oder der Probebetrieb Probebe- trieb aus vom Besteller Kunden zu vertretenden vertretenen Gründen verzögert wird oder der Besteller Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr ungeachtet der Verzögerung auf den Besteller Kunden über. 3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage –unabhängig von einer Abnahmeverhandlung- am Tage Tag der tatsächlichen Übernahme bzw. des Einbaus in eigenen Betrieb oderein Gebäude; es ist Sache des Bestellers, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetriebdie von uns gelieferten bzw. zum Einbau gebrachten Produkte gegen Beschädigung zu schützen. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb Montage aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr ab Verzugseintritt auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder MontageMontage mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, dies auch dann, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istfrachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers Kunden wird die Lieferung vom Lieferer Sendung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. 2. Wird der Versand oder die üblichen Transportrisiken versichert;Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits auf den Kunden über, sobald ohne diese Verzögerung die Ware bei uns versandbereit ist. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken. b) bei 3. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetriebgelten gesondert zu vereinbarende Bedingungen. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus aus, vom Besteller zu vertretenden Gründen Gründen, verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt ab- geholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr Ge- fahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung Durch- führung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung werden Lieferungen vom Lieferer Verkäufer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;. b) bei Lieferung Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in im eigenen Betrieb oder, oder – soweit vereinbart, vereinbart – nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder und der Montage, die Übernahme in im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden vertretenen Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller Kunden über: a) bei Lieferung Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden istsind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung Kunden werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb am Ort der Aufstellung/Montage oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb am Ort der Aufstellung/Montage oder der Probebetrieb aus vom Besteller Kunden zu vertretenden vertretenen Gründen verzögert wird oder der Besteller Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr ungeachtet der Verzögerung auf den Besteller Kunden über. 3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen